Einreichungsfrist

Wir danken den steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererklärung fristgerecht bis zum 31. März 2012 einreichen.


Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist einzureichen, stellen Sie bitte rechtzeitig ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.


Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten 2011 nur aufgrund eines entsprechenden Antrags erfolgt. Dies bedeutet, dass die Steuererklärung mit dem Wertschriftenverzeichnis, das als Rückerstattungsantrag gilt, eingereicht werden muss.


Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.