1997 wurde eine Studie des Nationalfonds publiziert, die erstmals wissenschaftlich erhärtete Zahlen vorlegte, wieviel Frauen in der Schweiz Opfer von Gewalt in ihren Partnerbeziehungen werden. Die Studie Gillioz belegte, dass über 20% aller Frauen im Verlaufe ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erleben, aktuell im Laufe des letzten Jahres betroffen waren 6% der Frauen. Eine weitere Studie der Universität Fribourg aus dem Jahr 1998 (Godenzi/Yodanis) bezifferte die volkswirtschaftlichen Kosten der Gewalt gegen Frauen mit 409 Millionen Franken jährlich für die ganze Schweiz.


Aufgrund dieser Studien ortete die Fachgruppe Recht und Sicherheit des Baselbieter Frauenrats (www.frauenrat-bl.ch) Handlungsbedarf und regte an, eine Verbesserung der Situation abzuklären. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erteilte daraufhin einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe den Auftrag, den Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Frauen und Kinder auszuloten. Aufgrund des im Herbst 1998 vorgelegten Berichtes beschloss der Regierungsrat die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Massnahmen, deren Kernstück die Schaffung einer 50%-Leitungsstelle und einer erweiterten Arbeitsgruppe für eine zweijährige Pilotphase war. Das Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt konnte im Frühjahr 1999 bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion starten.


Der Erfolg der eingeleiteten Veränderungen sowie die Notwendigkeit weiterführender Massnahmen führten zur festen Verankerung der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ab 2001. Ab 2002 wurde angesichts der Vielfalt der Aufgaben eine weitere Leitungsstelle zu 50% bewilligt. Die Interventionsstelle ist dem Bereich parlamentarische Vorstösse, häusliche Gewalt und andere Aufgaben der Sicherheitsdirektion unterstellt.


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