Emissionsmessungen |
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Anlagen, bei welchen während dem Betrieb Luftschadstoffe freigesetzt werden können, müssen nach der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmemessung unterzogen werden. Diese Emissionsmessung muss periodisch wiederholt werden.
Auf dieser Messung basierend muss die Behörde die Gesetzeskonformität Ihrer Anlage beurteilen. Sie ist dabei auf aussagekräftige Messresultate angewiesen. Mit standardisierten anlagespezifischen Messprogrammen will das Lufthygieneamt Betriebe bei der Vergabe von Messaufträgen und Messfachstellen bei der Messdisposition unterstützen.
Durchführung der Messungen
Anlagentypen/Messprogramme
Die Messprogramme für die verschiedenen Anlagentypen werden vom LHA definiert. Als Grundlage dienen die Emissions-Messempfehlungen des Bundesamtes für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL). Die Programme beinhalten unter anderem die Parameter, die gemessen werden müssen, die Messdauer und die Anforderungen, die an den Messbericht gestellt werden.