Was erwartet Sie und Ihr Kind bei einer Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst?


Nach erfolgter Anmeldung bekommen sie einen Brief mit dem Namen der Psychologin oder des Psychologen, die für die Bearbeitung ihres Anliegens zuständig ist, sowie Ort und Zeitpunkt der Bearbeitung. Die Lehrkraft bekommt eine Kopie dieses Briefes, wenn sie nicht ausdrücklich eine Beratung ohne Einbezug der Schule wünschen (was in der Regel keinen Sinn macht!)


Zur Abklärung gehören meistens ein Erstgespräch mit den Eltern, Gespräch(e) mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen, die Durchführung wissenschaftlich fundierter Tests, die Berücksichtigung von Unterlagen aus der Schule (Fragebogen, Zeugnisse, Arbeitsproben), sowie von weiteren Beurteilungen Dritter, z.B. aus Medizin, Logopädie, Vorschulheilpädagogik oder auch Früherziehung. In der Abklärung soll in erster Linie festgestellt werden: Wie weit ist das Kind entwickelt? Wo sind seine Stärken? Seine Schwächen? Die Abklärung soll sich nicht allein auf das Kind konzentrieren, es soll auch das Lernumfeld betrachtet werden.


In einem (oder mehreren) Beratungsgesprächen, bei dem in der Regel auch die Lehrkraft und weitere involvierte Fachleute dabei sind, werden die Ergebnisse besprochen und die nächsten Schritte festgelegt. Abklärung und Beratung sollen dazu beitragen, dass Ihr Kind optimal gefördert werden kann.


Je nach Fragestellung kann eine schulpsychologische Beratung unterschiedlich aussehen.



 

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