
Definition:
Ein Roller mit elektrischem Antrieb dessen Höchstgeschwindigkeit mehr
als 30 km/h beträgt, gehört in die Fahrzeugkategorie der Motorräder.
Gemäss Art. 14 VTS unterscheidet man:
Motorrad: | Ein Motorrad ist ein einspuriges Motorfahrzeug mit zwei Rädern, |
| |
und die Unterkategorie | |
| |
Kleinmotorrad: | «Kleinmotorräder», d. h. zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. |
Zulassung und Führerausweis:
Motorräder werden mit einem weissen Kontrollschild zugelassen. Je nach Motorleistung und Hubraum sind unterschiedliche Führerausweiskategorien (A bzw. A1) zum Lenken eines Motorrades erforderlich.
Kleinmotorräder erhalten bei der Zulassung ein gelbes Kontrollschild und dürfen mit einem Führerausweis der Kategorie A1(bis 11 kW ab 16 Jahren) oder der Kategorie B (mit entsprechender praktischer Schulung) gefahren werden.
Back to Top