
Ursprung:
Zum besseren Verständnis der folgenden Erläuterungen möchten wir erst darauf hinweisen was ein Fahrrad eigentlich ausmacht.
Oft ist nicht klar, dass ein "E-Bike" kein Fahrrad ist und auch nicht gleich behandelt werden kann, obwohl es nahezu identisch aussieht.
Das Fahrrad:
VTS Art.24:
«Fahrräder» sind Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern, die durch mechanische Vorrichtungen ausschliesslich mit der Kraft der darauf sitzenden Personen fortbewegt werden. Kinderräder und Behindertenfahrstühle gelten nicht als Fahrräder.
Das Hauptmerkmal beim Fahrrad ist deshalb folgendes:
Sie werden ausschließlich mit der Kraft der darauf sitzenden Personen fortbewegt.
Nur wenn das Fahrrad ausschliesslich mit Muskelkraft fortbewegt werden kann, darf man von einem Fahrrad sprechen. Ansonsten nicht.
Das Motorfahrrad baut auf der Grundlage eines Fahrrads auf. Die Vorschriften der Fahrräder gelten beim Motorfahrrad auch, jedoch werden beim Motorfahrrad Vorschriften ergänzt, teilweise auch die "Baumerkmale" eingeschränkt.
Das heisst: Was in den Vorschriften für und um die Motorfahrräder nicht geregelt ist, greifen die Fahrrad Vorschriften.
Weil es nicht ganz so einfach ist, möchten wir Ihnen die Thematik "Elektro-Motorfahrräder" nun Schritt für Schritt näherbringen.
Notiz zu den bereitgestellten Dokumenten:
Die verwendeten Bilder sind zur Vereinfachung der Beschriebenen gedacht. Es sind auch Prototypen abgebildet die gar nicht erhältlich sind. Die technischen Daten sind teilweise unbekannt. Es kann also nicht in jedem Fall behauptet werden ob die abgebildeten Fahrzeuge den Anforderungen an Motorfahrräder entsprechen.
Download und Links:
> E-Bike Vorschriften [PDF]
> Prüfstellen für die NEV Prüfung [PDF]
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