Neben bisherigen Beiträgen für individuelle, spezielle Investitionsprojekte wurde mit dem Einzelbeitrag neu die Beitragsmöglichkeit an die Gesamtheit der Aufgaben einer Gemeinde oder an eine einzelne Aufgabe geschaffen. Damit soll erreicht werden, dass eine Gemeinde beispielsweise nicht einen unangemessen hohen Steuerfuss beschliessen muss, um sich finanzieren zu können. Die Gewährung eines solchen Beitrags setzt eine umfassende Analyse des gesamten Finanzhaushalts der betroffenen Gemeinde voraus.
Alimentiert werden die Einzelbeiträge (wie auch die Zusatzbeiträge) aus dem Ausgleichsfonds, der von den Gemeinden gemäss ihrer Einwohnerzahl geäufnet wird.