Füllinsdorf: An- und Abmeldung

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen und hoffen, dass Sie sich hier wohl fühlen werden. Damit wir Sie in unserem Register aufnehmen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit Ihrem Zuzug bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle während unserer Schalteröffnungszeiten anmelden.

Unterlagen für die Anmeldung

Bei Schweizerinnen und Schweizer

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Heimatschein (falls vorhanden) oder Personenstandsausweis (nur wenn kein Heimatschein oder Familienausweis vorhanden ist)

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Für Kinder: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Geburtsschein

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Bei Verheirateten: Familienausweis (Familienbüchlein)

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Bei Geschiedenen / Getrenntlebenden: Scheidungsurteil / Gerichtsurteil (wird benötigt betr. Dem Ereignisdatum und der Zuweisung de Sorgerechts der Kinder; restliche Angaben können abgedeckt werden)

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Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschafsverwaltung (Beim Mietvertrag kann der Mietzins abgedeckt werden)


Bei Ausländerinnen und Ausländern:

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Reisepass

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Ausländerausweis

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Zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, bei Drittstaatangehörigen ab Geburt)
Bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder dem Ausland

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Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumerteilung bei Zuzug aus dem Ausland

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Bei Verheirateten: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Eheschein

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Für Kinder: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Geburtsschein

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Bei Geschiedenen /Getrenntlebenden: Scheidungsurteil / Gerichtsurteil
(wird benötigt betr. Dem Ereignisdatum und der Zuweisung des Sorgerechts der Kinder; restliche Angaben können abgedeckt werden)

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Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung (beim Mietvertrag kann der Mietzins abgedeckt werden)

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Bei Drittstaatangehörigen ohne Ausländerausweis im Kreditkartenformat: 1 aktuelles Passbild (Für Staatsangehörige der Schengen-Staaten und deren Familienangehörige sowie für Personen mit Ausweis G, N und F kann kein Ausweis im Kreditkartenformat ausgestellt werden)


Fragen und Antworten: Gemeindeverwaltung


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Abmeldung

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Meldepflichtige Angehörige der Armee / des Zivilschutzes bitten wir, sich beim Kreiskommando in Liestal oder bei der Zivilschutzstellenleitung Altenberg in Füllinsdorf abzumelden.

Bei Schweizerinnen und Schweizern sind mitzubringen:

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Identitätskarte bzw. Pass

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Wegzugsadresse und Wegzugsdatum


Bei Ausländerinnen und Ausländern:

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Ausländerausweis(e)

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Wegzugsadresse und Wegzugsdatum


Fragen und Antworten: Gemeindeverwaltung


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Adressänderung - Umzug innerhalb der Gemeinde

Um Ihren Umzug in unseren Registern ändern zu können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen Ihre neue Adresse persönlich oder telefonisch bekannt zu geben. Meldepflichtige Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein für die Adressänderung direkt an das Kreiskommando 4410 Liestal (Tel. 061 552 72 72) einschicken.

Für die Adressänderung benötigen wir noch folgende Unterlagen:

Bei Schweizerinnen und Schweizern:

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Neuer Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung (beim Mietvertrag kann der Mietzins abgedeckt werden)


Bei Ausländerinnen und Ausländern:

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Neuer Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung (beim Mietvertrag kann der Mietzins abgedeckt werden)

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Ausländerausweis(e)

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Bei Drittstaatangehörigen ohne Ausländerausweis im Kreditkartenformat:
1 aktuelles Passbild (Für Staatsangehörige der Schengen-Staaten und deren Familienangehörige sowie für Personen mit Ausweis G, N und F kann kein Ausweis im Kreditkartenformat ausgestellt werden)


Fragen und Antworten: Gemeindeverwaltung



 

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