Einlösung eines Motorfahrzeugs |
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Zur Einlösung eines Motorfahrzeugs benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen:
1. Für natürliche Personen:
- | Prüfungsbericht (Form 13.20A) bei fabrikneuen Fahrzeugen |
- a) Zusätzlich für von der Typengenehmigung befreiten Fahrzeuge (Weisung über die Befreiung der Typengenehmigung) - auf dem Form 13.20A ist das Feld 24 "Typengenehmigung" leer - ist eines der folgenden Dokumente beizubringen: | |
- | annullierter Fahrzeugausweis bei gebrauchten Fahrzeugen / bei Import ausländische Fahrzeugpapiere |
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- | bisherige(s) Kontrollschild(er) / bei Import ausländische Kontrollschilder |
- | Kopie eines Identitätsnachweises (ID, Reisepass oder Führerausweis) |
- | Kopie des Ausländerausweises |
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2. Für juristische Personen:
- | Prüfungsbericht (Form 13.20A) bei fabrikneuen Fahrzeugen |
- a) Zusätzlich für von der Typengenehmigung befreiten Fahrzeuge (Weisung über die Befreiung der Typengenehmigung) - auf dem Form 13.20A ist das Feld 24 "Typengenehmigung" leer - ist eines der folgenden Dokumente beizubringen: | |
- | annullierter Fahrzeugausweis bei gebrauchten Fahrzeugen / bei Import ausländische Fahrzeugpapiere |
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- | bisherige(s) Kontrollschild(er) / bei Import ausländische Kontrollschilder |
- | Kopie Handelsregisterauszug oder |
- | notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag (nur falls die Gesellschaft noch nicht im Handelsregister eingetragen ist)Falls zusätzlich eine Übertragung der Kontrollschilder stattfinden soll, klären Sie bitte vorgängig ab, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Diese sind auf den Formularen Übertragung von Kontrollschildern (Abtretungserklärung) [PDF] ersichtlich. |
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Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre und die letzte Prüfung liegt mehr als 1 Jahr zurück, so ist trotz einer Betriebssicherheitsbestätigung keine Einlösung des Fahrzeuges möglich.
Import eines Motorfahrzeugs
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