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Allgemeines |
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Bildungsziele nach Fächergruppen |
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Allgemeine Bildungsziele
Für die basellandschaftlichen Maturitätsschulen sind die Bildungsziele des MAR verbindlich, wie sie in dessen Art. 5 festgelegt sind:
"1 Ziel der Maturitätsschulen ist es, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ein lebenslanges Lernen grundlegende Kenntnisse zu vermitteln sowie deren geistige Offenheit und die Fähigkeit zu selbstständigem Urteil zu fördern. Die Schulen streben eine breit gefächerte, ausgewogene und kohärente Bildung an, nicht aber eine fachspezifische oder berufliche Ausbildung. Schülerinnen und Schüler gelangen zu jener persönlichen Reife, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet. Die Schulen fördern gleichzeitig die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in ethischen und musischen Belangen sowie die physischen Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler.
2 Maturandinnen und Maturanden sind fähig, sich den Zugang zu neuem Wissen zu erschliessen, ihre Neugier, ihre Vorstellungskraft und ihre Kommunikationsfähigkeit zu entfalten sowie allein und in Gruppen zu arbeiten. Sie sind nicht nur gewohnt, logisch zu denken und zu abstrahieren, sondern haben auch Übung im intuitiven, analogen und vernetzten Denken. Sie haben somit Einsicht in die Methodik wissenschaftlicher Arbeit.
3 Maturandinnen und Maturanden beherrschen eine Landessprache und erwerben sich grundlegende Kenntnisse in anderen nationalen und fremden Sprachen. Sie sind fähig, sich klar, treffend und einfühlsam zu äussern, und lernen, Reichtum und Besonderheit der mit einer Sprache verbundenen Kultur zu erkennen.
4 Maturandinnen und Maturanden finden sich in ihrer natürlichen, technischen, gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt zurecht, und dies in Bezug auf die Gegenwart, die Vergangenheit, auf schweizerischer und internationaler Ebene. Sie sind bereit, Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Natur wahrzunehmen."
Interdisziplinarität
Die Bildungsziele des MAR setzen eine Wissensvermittlung voraus, die anstrebt, über das einzeldisziplinäre Fachwissen hinauszugehen. Dieser Erfordernis vom Lehrplan her gerecht zu werden, stellt angesichts einer weiterhin auf das Einzelfach ausgerichteten Schulstruktur eine anspruchsvolle Vorgabe dar. Der vorliegende Lehrplan für die basellandschaftlichen Gymnasien versucht, ihr zu entsprechen, indem für jedes Fach "Leitideen und Richtziele" den eigentlichen Stoffplänen vorausgehen und diesen übergeordnet sind. Diese "Leitideen und Richtziele" stellen den Fachunterricht in den grösseren Zusammenhang der jeweiligen Wissenskultur und geben einer entsprechend ausgerichteten Erkenntnisorientierung die Priorität vor einer blossen Kenntnissummierung. In diesem Sinne wird auch von jedem Fach aus Ausblick genommen auf sich anbietende fächerübergreifende Themen resp. Lehr- und Lernansätze. Diese "Querverweise und Möglich-keiten für fächerübergreifenden Unterricht" erfordern von allen Lehrpersonen ganz allgemein, was bei den interdisziplinären Schwerpunktfächern "Anwendungen der Mathematik und Physik" resp. "Biologie und Chemie" explizit gemacht worden ist, nämlich Absprache und Zusammenarbeit über die Fachgrenzen hinaus. Sie ist bei der gemeinsamen Arbeit an Projekten oder anderen fächerübergreifend angelegten Themenkreisen in besonderem Mass erforderlich.
Zweisprachige Maturität
Die Inkraftsetzung des MAR ermöglicht gemäss dessen Art. 18 die Anerkennung der "von einem Kanton nach eigenen Vorschriften erteilten zweisprachigen Maturität" mit entsprechendem Attest im Maturitätsausweis. Dieser bestätigt, dass die Kandidatin oder der Kandidat nicht nur den Unterricht in einer jeweiligen Fremdsprache besucht und die Prüfung bestanden, sondern dass sie oder er diese auch in der alltäglichen Anwendung als Kommunikationsmittel für das Studium anderer Fächer gebraucht hat. Die Kandidatin oder der Kandidat erwirbt sich diesen Attest durch das Ablegen der Maturitätsprüfungen in mindestens zwei Nicht-Sprachfächern in französischer, italienischer oder englischer Sprache. Der Attest wird erteilt, wenn sich die Kandidatin oder der Kandidat in diesen Prüfungen - über die jeweiligen fachspezifischen Kenntnisse hinaus - über eine Ausdrucksweise mit korrekter Sprachbeherrschung, angemessenem Redefluss und dem Beherrschen des erforderlichen Fachwortschatzes ausweist. Die besonderen Bedingungen sind in der "Verordnung über das Maturitätszeugnis und die Maturitätsbedingungen" geregelt.
Um den Schülerinnen und Schülern das Erwerben der erforderten Fremdsprachenkenntnisse zu ermöglichen, können die einzelnen Gymnasien immersiven Unterricht in einzelnen Fächern anbieten, also in Fremdsprachen erteilten Sachunterricht. Andere Formen der Immersion sind ebenso möglich (z.B. ein längerer Aufenthalt in einem anderen Sprachraum oder das Abfassen der Maturaarbeit in einer Fremdsprache). Schülerinnen und Schüler französischer, italienischer oder englischer Muttersprache, die dem in deutscher Sprache erteilten Normalunterricht gefolgt sind, können die Anerkennung der zweisprachigen Maturität ohne weitere Vorleistungen erwerben, wenn sie die Maturitätsprüfungen gemäss den besonderen Bedingungen ablegen.
Bildungsziele nach Fächergruppen
1.1 Deutsch
Die Vielzahl und Komplexität der sprachlichen Erscheinungsformen der modernen Welt, die durch die rasante Entwicklung der Kommunikationstechnologien besonders geprägt ist, setzen den Menschen einer nur noch schwer zu bewältigenden Reizüberflutung aus. Die Mächtigkeit der Bildinformation droht, die Wortinformation zu marginalisieren und den Erwerb von Sprachkompetenz zu beeinträchtigen. Es ist für junge Menschen schwieriger geworden, die identitätsstiftende Funktion der Sprache wahrzunehmen und sich in ihr zurechtzufinden.
Der Unterricht im Fach Deutsch (als Erstsprache) setzt sich mit dieser Problematik auseinander. Er macht Sprache erfahrbar als Mittel der Erkenntnis, der Kommunikation, der Macht und der Ästhetik. Der spezifische Charakter des Deutschunterrichts in Mittelschulen der Deutschschweiz ist darüber hinaus bestimmt durch die Spannung zwischen Mundart und Hochsprache, zwischen Muttersprache und Fremdsprache. Er befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich in der Welt sprachlich zurechtzufinden und die eigene Persönlichkeit zu entfalten.
Das Fach Deutsch schafft Auseinandersetzung mit den ästhetischen Aspekten von Sprache im Literaturunterricht, der sowohl historische wie auch formale Ansätze verfolgt. Der Literaturunterricht eröffnet ebenso Bezüge zu Lebenssituationen und setzt diese in Beziehung zur Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler. Auch die Auseinandersetzung mit Sachtexten fördert die Bewusstseinsbildung gegenüber gesellschaftlich relevanten Fragen.
1.2 Alte Sprachen
Der Unterricht in den Fächern Griechisch und Latein ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Strukturen alter Sprachen, Einblick zu nehmen in die indoeuropäische Sprachfamilie. Sie erfahren die Geschichtlichkeit von Sprache und erkennen die strukturellen Ähnlichkeiten und Unterschiede der Sprachen des abendländischen Kulturkreises. Es wird ihnen bewusst, dass jede Zeit und jede Kultur ihre Wirklichkeit auf eigene Weise erfasst.
Die Beschäftigung mit griechischen und lateinischen Texten führt die Schülerinnen und Schüler zu den Wurzeln der abendländischer Kultur. Sie erfassen sowohl deren vielfältige Nachwirkungen wie auch deren Entwicklungen und Veränderungen. Der Unterricht in Griechisch und Latein zeigt die Bedeutung der antiken Welt in der europäischen Tradition und weckt den Sinn für Fragen, welche in der Antike gestellt wurden und in der humanistischen Tradition bis heute nachwirken.
Im Zentrum des Unterrichts in den Alten Sprachen steht die Lektüre von Texten bedeutender Autoren und, daraus hervorgehend, die Auseinandersetzung mit kulturgeschichtlichen Themen. Durch das Verständnis der grundlegenden Strukturen alter Sprachen wird die Reflexion über Sprache im allgemeinen gefördert. Dies unterstützt die Ziele des Unterrichts in der Muttersprache wie auch in den modernen Fremdsprachen.
1.3 Moderne Fremdsprachen
Der Unterricht in modernen Fremdsprachen leistet einen wesentlichen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis der Kulturen in der Schweiz und in der Welt, indem er anstrebt, die kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in einer fremden Sprache aufzubauen resp. zu erweitern. Das Erlernen von Fremdsprachen gibt Einblick in andere Sprachstrukturen und ermöglicht, das Spezifische vergleichend zu erfassen. In diesem Sinne werden die Schülerinnen und Schüler zu analytischem Denken und auch zu einem bewussteren Gebrauch der Muttersprache angeleitet. Darüber hinaus entspricht der Unterricht in den modernen Fremdsprachen auch wesentlichen gesellschaftlichen Bedürfnissen.
Der Unterricht erfolgt, wenn immer möglich, in der Fremdsprache. Er vermittelt den Schüleinnen und Schülern die wichtigsten Kenntnisse in Grammatik, Wortschatz und Aussprache und gibt Einblicke in Kultur und Traditionen des jeweiligen Sprachraums. Dabei ist die Beschäftigung mit fremdsprachiger Literatur hilfreich, indem sie den Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit Wertwelten und individuellen Lebenserfahrungen in den entsprechenden Kulturräumen ermöglicht.
2. Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Die Erkenntnisse von Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften revolutionieren das gegenwärtige Leben. Quantität und Qualität des aus diesen Disziplinen stammenden Wissens und die sich stürmisch entwickelnden Machbarkeiten der Anwendungen fordern das Verantwortungsbewusstsein der Menschen heraus.
Die Bedeutung der Mathematik als Grundlagenwissenschaft oder als unterstützende Wissenschaft ist in dem Masse gewachsen, wie ihre Erkenntnisse auch in Fachbereiche hinein Einzug gehalten haben, die ausserhalb der Naturwissenschaften liegen, insbesondere im Zusammenhang mit der technologischen Entwicklung wirtschaftlicher Prozesse. Damit verbunden kommen Methoden der Informatik heute in allen Wissensbereichen zur Anwendung.
Der Unterricht in Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften vermittelt den Schülerinnen und Schülern die grundlegenden Kenntnisse zum Verständnis entscheidender Fragen zur Entwicklung der Zivilisationen. Einblicke in mathematische und naturwissenschaftliche Denkweisen und Methoden sollen die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Problematik von Umwelt, Energie, Information, Rohstoffen, Ernährung, Übervölkerung etc. sowie entsprechende Lösungsansätze zu verstehen und in ihnen weiterzudenken. In Verbindung mit den Denkweisen und Methoden der Geisteswissenschaften soll bei den Schülerinnen und Schülern jener Kenntnis- und Bewusstseinsstand entwickelt werden, der sowohl für das Ergreifen eines Hochschulstudiums in Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften wie auch für den verantwortungsvollen alltäglichen Umgang mit den genannten Fragen Voraussetzung ist.
3. Geistes- und Sozialwissenschaften
Der Unterricht in den Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften - Geografie, Geschichte, Wirtschaft und Recht - setzt die Schülerinnen und Schüler in Beziehung zu ihrer räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Umwelt und zu der historischen Tiefe dieser Bereiche. Er befasst sich mit dem Ineinanderwirken der genannten Faktoren, mit der Vernetzung von Geschichte und Gegenwart, von Gesellschaft und Individuum und prägt dadurch das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihr staatsbürgerliches Handeln und ihr Einbezogensein als Subjekt und Objekt der Wirtschaft. Im Unterricht in Geografie, Geschichte und Wirtschaft und Recht setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Problemen der Nutzung von Raum und Ressourcen in Geschichte und Gegenwart auseinander. Sie werden mit schweizerischen Lösungsvarianten auf diese Problemstellungen vertraut und setzen diese in Beziehung zu Lösungsmöglichkeiten im Rahmen anderer kultureller Werte und Traditionen.
Die Schülerinnen und Schüler gelangen zur Einsicht, dass Lebensansprüche, gesellschaftliche Wertsysteme und Werthaltungen raumprägend sind und somit in Beziehung stehen zu den politischen Systemen und zu den Rechts- und Wirtschaftsordnungen. Sie erkennen, dass politisches und wirtschaftliches Handeln sowie rechtliche Zustände und Prozesse Funktionen innerhalb komplexer gesellschaftlicher Systeme darstellen, deren Faktoren einander wechselseitig beeinflussen, und dass alle gesellschaftlichen Zustände und Entwicklungen eine historische Dimension haben, deren Verständnis unabdingbar ist für eine verantwortungsbewusste Auseinandersetzung mit der Gegenwart.
4. Musische Fächer
Im Umgang und in der Auseinandersetzung mit den musischen Fächern Bildnerisches Gestalten und Musik werden für die Lebensbewältigung entscheidende Eigenschaften und Werthaltungen - Konzentrationsfähigkeit, Geduld, soziales Handeln - gefördert. Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kompetenzen auf den Feldern der ästhetischen Wahrnehmung und Gestaltung; durch die Schulung der emotionalen, rationalen und psychomotorischen Fähigkeiten wird wesentliches zu einer ganzheitlichen Ausbildung ihrer Persönlichkeiten beigetragen. Der Unterricht soll die Jugendlichen sowohl im visuellen und gestalterischen wie auch im musikalischen Bereich zu kundigen, kritischen und für ästhetische Fragen sensibilisierten Menschen heranbilden.
Bildnerisches Gestalten und Musik stellen jeweils besondere Formen der Kommunikation dar. Die Disziplinen des Bildnerischen Gestaltens setzen sich mit Sehen und Sichtbarmachen auseinander; sie helfen mit, differenzierte Vorstellungswelten zu entwickeln. Der Musikunterricht sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für die ästhetischen Qualitäten akustischer Phänomene und schult die Fähigkeit zum Hören, Verstehen und Werten von musikalischen Ereignissen.
5. Philosophie, Pädagogik / Psychologie, Religionslehre
Philosphie, Pädagogik/Psychologie und Religionslehre stehen interessierten Schülerinnen und Schülern als Freifächer und, nach deren abgeschlossenem Besuch, als Ergänzungsfächer zur Verfügung.
Der Unterricht in Philosphie, Pädagogik/Psychologie und Religionslehre strebt an, den Schülerinnen und Schülern Einsichten und Handlungsorientierungen zu Verfügung zu stellen. Die genannten Fächer befassen sich mit Fragestellungen, die weder mit der Kompetenz des Alltagsverstandes noch mit dem Wissen des an Realien orientierten Schulfächerkanons beantwortet werden können. Mit Mitteln und Denkansätzen auf der Basis klarer Begrifflichkeit, ethisch fundierter Werthaltungen und gesicherter Forschungsmodelle helfen diese Disziplinen, menschliche Verhaltensweisen von Individuen und Gruppen zu hinterfragen und besser zu verstehen.
Im Philosphieunterricht werden die Schülerinnen und Schüler angeleitet, im Wissenserwerb und über diesen hinaus die Fähigkeit zum selbstständigen Denken zu entwickeln. Dabei sollen sie lernen, Gehalt und Grenzen des eigenen Denkens und des Denkens anderer - von den Mitschülerinnen und Mitschülern bis hin zu den grossen Philosphen - zu erfahren und in einem dialogischen Lernprozess nutzbar zu machen. Die Selbstständigkeit des Denkens der Schülerinnen und Schüler ist damit sowohl Voraussetzung als auch Ziel des Philosophieunterrichts.
Der Unterricht in Pädagogik und Psychologie ermöglicht, die Entwicklung des Menschen in seinem sozialen und kulturellen Umfeld besser zu verstehen. Er bietet Modelle und Begriffe an, um die Beziehungen von Individuen und Gruppen besser zu verstehen. Er fördert die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu dialogfähigen Menschen, die bereit sind, sich in Frage zu stellen, sich für eine Vielfalt von Lebenserfahrungen zu öffnen und in diesen Verantwortung zu übernehmen.
Der Unterricht in Religionslehre fördert die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, religiöse Phänomene als wesentliche Dimensionen des Menschen in seiner individuellen und sozialen Existenz wahrzunehmen. Er weckt die Bereitschaft, sich mit der eigenen Religion und mit fremden Religionen und ihren Welt- und Lebensdeutungen auseinanderzusetzen und sie als Teile einer pluralistischen Weltkultur wahrzunehmen. Er hilft, Vorurteile abzubauen und zu eigenen Stellungnahmen zu Religion und Glauben zu kommen.
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