Hölsteiner: Einbürgerungen

Ordentliche Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Basel-Landschaft und in der Gemeinde Hölstein



Wohnsitzerfordernis


Bund:
Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches. Die Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr zählt doppelt.
Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen diese Wohnsitzvoraussetzung erfüllen, für die andere Person genügen insgesamt 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung; diese verkürzte Wohnsitzdauer kann jedoch nur geltend machen, wer seit mindestens 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt.


Kanton:
Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Stellen Ehegatten das Gesuch gemeinsam, so muss nur eine der beiden Personen insgesamt 3 Jahre im Kanton Basel-Landschaft; diese verkürzte Wohnsitzdauer kann jedoch nur geltend machen, wer seit mindestens 3 Jahre in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt.


Gemeinde Hölstein:
In der Regel 5 Jahre Wohnsitz in Hölstein. Aus achtenswerten Gründen sind Ausnahmen möglich. Genaue Auskunft kann beim Bürgerrat eingeholt werden.


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Eignungen


Eingebürgert werden kann nur, wer


in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist;

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mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist;

-

die schweizerische Rechtsordnung beachtet, die öffentlich-rechtlichen und privaten Pflichten erfüllt und einen guten Ruf geniesst;

-

die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.

 

Darstellung des Ablaufs des Einbürgerungsverfahrens für ausländische Staatsangehörige [PDF]


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Gebühren


Kanton und Gemeinde (wie auch der Bund) erheben für das Einbürgerungsverfahren Gebühren, die sich nach dem Verwaltungsaufwand bemessen.
Es kann ein Kostenvorschuss verlangt werden. Wird ein erhobener Kostenvorschuss nicht geleistet, wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
Gebühren werden auch erhoben bei negativem Ausgang des Verfahrens.




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Einbürgerungsreglement der Gemeinde Hölstein.


Fragen zur Einbürgerung in der Gemeinde Hölstein beantworten Ihnen gerne die Bürgergemeinde Hölstein.



 

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