Qualifizierungsangebote: Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüsse

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Qualifizierungsangebote: Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüsse


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Mit Einarbeitungszuschüssen werden Stellensuchende unterstützt, die sich in einem neuen Arbeitsverhältnis in ein neues Berufsumfeld einarbeiten müssen und zu Beginn noch nicht die volle Leistung erbringen können.

 

Die Einarbeitungszuschüsse werden Stellensuchenden gewährt, deren Vermittlung aus folgenden Gründen erschwert ist:


a) fortgeschrittenes Alter
b) physische oder psychische Einschränkung
c) ungenügende berufliche Voraussetzungen für die neue Stelle
d) längere Stellenlosigkeit


Einarbeitungszuschüsse werden in der Regel während 6 Monaten entrichtet. In begründeten Fällen kann die Frist auf maximal 12 Monate verlängert werden.


Die Zuschüsse werden an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten ausgerichtet für Aufwendungen, welche die betriebsübliche Einarbeitung übersteigen. Voraussetzung ist ein regulär unbefristeter Arbeitsvertrag.



Weitere Informationen erteilt die RAV-Personalberatung.


Merkblatt [PDF]


Gesuch um Einarbeitungszuschüsse [PDF]


Monatliche Bescheinigung betr. Einarbeitungszuschuss [PDF]


Bestätigung des Arbeitgebers betr. Einarbeitung [PDF]



 

Mit Ausbildungszuschüssen kann eine höchstens 3-jährige Ausbildung von Stellensuchenden unterstützt werden, die

mindestens 30 Jahre alt sind

einen Anspruch bei der ALV und

nachweislich aus arbeitsmarktlichen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bei der Stellensuche haben.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:


Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit durch die Ausbildung

Ausbildungsberechtigte Lehrfirma

Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsprogramm

Lohnzusage der Lehrfirma (Ausbildungslohn bemisst sich nach dem Lohn des letzten Ausbildungsjahres.)

breit anerkannter Abschluss

Weitere Informationen erteilt die RAV-Personalberatung.


Merkblatt [PDF]



 

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