Handelsregistergebühren - Einzelfirma


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a) Neueintragung Einzelfirma

in Franken

Eidgenössische Grundgebühr

170.-

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

50.-

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-

Unterschriftsbeglaubigung
sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen

10.-

Jede(r) weitere(r) Zeichnungsberechtigte
sofern Sie ausser dem Inhaber eine weitere Person als unterschriftsberechtigt eintragen lassen

30.-

Kanzleigebühren
für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen

40.- je Viertelstunde

Aufforderungsgebühr
wenn eine Eintragung vom Pflichtigen nicht von sich aus angemeldet wird, fordert ihn das Handelsregister durch eingeschriebenen Brief dazu auf

50.- bis 200.-

Busse
bei Eintragung von Amtes wegen. Wird die Eintragung trotz eingeschriebener Aufforderung und angedrohter Busse nicht angemeldet, so wird die Eintragung von Amtes wegen vorgenommen. Dem Pflichtigen wird eine Busse auferlegt. Diese kann auch wiederholt ausgesprochen werden.

10.- bis 500.-


 

b) Änderungen Einzelfirma

werden mehrere Änderungen gleichzeitig eingetragen, so beträgt die Gebühr die Summe der für die einzelnen Eintragungen geschuldeten Beträge.

 

in Franken

Firma/ Name

80.-

Adresse/ Sitz

innerhalb gleicher Gemeinde

40.-

innerhalb des Kantons

40.-

von einem anderen Kanton

80.-

Zweckänderung

80.-

Wohnsitz/ Bürgerort/ Name des Inhabers

20.-

Eintragung/ Änderung/ Löschung
weiterer Zeichnungsberechtigter

30.-

weitere Änderungen

gemäss GebV

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

30.- bis 100.-

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-

Unterschriftsbeglaubigung
sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen

10.-

Kanzleigebühren
für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen

40.- je Viertelstunde


 

c) Löschung Einzelfirma

in Franken

Eidgenössische Grundgebühr

40.-

Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird

30.-

Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung)

45.-

Aufforderungsgebühr
wenn eine Eintragung vom Pflichtigen nicht von sich aus angemeldet wird, fordert ihn das Handelsregister durch eingeschriebenen Brief dazu auf

50.- bis 200.-

Kanzleigebühren
für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen

40.- je Viertelstunde


 

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