Handelsregistergebühren - Einzelfirma |
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> Handelsregister || Übersicht Einzelfirma |
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a) Neueintragung Einzelfirma | |
| in Franken |
Eidgenössische Grundgebühr | 170.- |
Anmeldung wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird | 50.- |
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Handelsregisterauszug bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung) | 45.- |
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Unterschriftsbeglaubigung sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen | 10.- |
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Jede(r) weitere(r) Zeichnungsberechtigte sofern Sie ausser dem Inhaber eine weitere Person als unterschriftsberechtigt eintragen lassen | 30.- |
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Kanzleigebühren für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen | 40.- je Viertelstunde |
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Aufforderungsgebühr wenn eine Eintragung vom Pflichtigen nicht von sich aus angemeldet wird, fordert ihn das Handelsregister durch eingeschriebenen Brief dazu auf | 50.- bis 200.- |
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Busse bei Eintragung von Amtes wegen. Wird die Eintragung trotz eingeschriebener Aufforderung und angedrohter Busse nicht angemeldet, so wird die Eintragung von Amtes wegen vorgenommen. Dem Pflichtigen wird eine Busse auferlegt. Diese kann auch wiederholt ausgesprochen werden. | 10.- bis 500.- |
b) Änderungen Einzelfirma |
werden mehrere Änderungen gleichzeitig eingetragen, so beträgt die Gebühr die Summe der für die einzelnen Eintragungen geschuldeten Beträge. |
| in Franken |
Firma/ Name | 80.- |
Adresse/ Sitz | |
innerhalb gleicher Gemeinde | 40.- |
innerhalb des Kantons | 40.- |
von einem anderen Kanton | 80.- |
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Zweckänderung | 80.- |
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Wohnsitz/ Bürgerort/ Name des Inhabers | 20.- |
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Eintragung/ Änderung/ Löschung weiterer Zeichnungsberechtigter | 30.- |
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weitere Änderungen | gemäss GebV |
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Anmeldung wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird | 30.- bis 100.- |
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Handelsregisterauszug bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung) | 45.- |
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Unterschriftsbeglaubigung sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen | 10.- |
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Kanzleigebühren für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen | 40.- je Viertelstunde |
c) Löschung Einzelfirma | |
| in Franken |
Eidgenössische Grundgebühr | 40.- |
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Anmeldung wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird | 30.- |
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Handelsregisterauszug bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung) | 45.- |
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Aufforderungsgebühr wenn eine Eintragung vom Pflichtigen nicht von sich aus angemeldet wird, fordert ihn das Handelsregister durch eingeschriebenen Brief dazu auf | 50.- bis 200.- |
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Kanzleigebühren für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen | 40.- je Viertelstunde |