Der Eichmeister vollzieht die Deklarationsverordnung:
- Statistische Prüfungen industrieller Fertigpackungen am Herstellungsort - Kontrolle der Mengenangaben und der Aufschrift auf Fertigpackungen - Marktüberwachung bei öffentlichen Verkaufstellen - Kontrollen von Abfüll-, Abpack-, und Importbetrieben