Drogen und Alkohol aus der Sicht der Jugendanwaltschaft


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Drogen, insbesondere Cannabis, und Alkohol sind Themen, mit denen sich auch das Jugendstrafrecht immer wieder befassen muss. Es ist oftmals Teil des Erwachsenwerdens, erste Erfahrungen mit Alkohol und Drogen zu machen. Jugendliche wollen Grenzen ausloten und neue Erfahrungen sammeln. Werbekampagnen für Alkohol und Nikotin versuchen junge Menschen auf den Geschmack der von ihnen beworbenen Produkte zu bringen. Eine wichtige Rolle spielen die Gruppen, in denen sich die Jugendlichen bewegen und zu denen sie gehören wollen. Gruppendruck ist ein Phänomen, welches auf Kinder und Jugendliche einen sehr starken Einfluss hat. Sie wollen gefallen; jüngere Kinder zunächst den Eltern, Ältere primär ihren Kumpanen und Kollegen. In vielen Familien ist der gelegentliche Alkoholkonsum oder auch das gelegentliche Mitrauchen eines Joints ein Thema, das Eltern stark verunsichert. Eine grosse Unsicherheit besteht nicht zuletzt wegen den unterschiedlichsten Botschaften und Informationen aus Medien, Politik und von Fachpersonen. Wem soll man glauben? Ist denn das Kiffen tatsächlich so gefährlich oder aber so harmlos, wie es uns gesagt wird? Unsicherheit besteht auch über die geltende Rechtslage. Was ist denn nun eigentlich verboten und was ist erlaubt? Nicht nur Eltern und Lehrpersonen fühlen sich unsicher und hilflos.

 

 

Auf dieser Website können wir Ihnen diese Fragen nicht endgültig und ein für allemal beantworten. Auch wir orientieren uns an den unterschiedliche Informationen und versuchen, diese mit den Erfahrungen aus unserer Arbeit in Einklang zu bringen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die weiterführenden Links.


Aus unserer Sicht ist es erstrebenswert, Jugendliche darin zu unterstützen, es zu wagen, im Leben möglichst ohne betäubende Mittel Fuss zu fassen und sich so den Anforderungen der Welt zu stellen. Ein gelegentlicher Konsum von Alkohol- oder Cannabis allerdings ist Teil der Entwicklung und deshalb noch lange kein 'Weltuntergang'. Es gibt jedoch grosse Unterschiede im Konsumverhalten Jugendlicher. Genauso wie ein Grossteil der Erwachsenen mit Alkohol "vernünftig" umgehen kann und ein kleiner Teil Alkohol missbräuchlich konsumiert, so gibt es auch bei Minderjährigen verschiedene Konsummuster und Gefährdungspotentiale.



Schwierig erscheint die Situation insbesondere beim Cannabiskonsum zu sein. Immer mehr Jugendliche konsumieren Haschisch und Marihuana nicht etwa nur, um es in einem gepflegten Rahmen zu geniessen, sondern primär, um sich "zuzudröhnen". Sie wollen sich "verladen", sich betäuben, unserer Welt ein Stück weit entfliehen und ihre Probleme vergessen oder verdrängen. So glauben sie, die Mühen des Tages besser überstehen zu können. Wir haben es mit vielen Jugendlichen zu tun, die mehrmals wöchentlich - manche gar 5 bis 10 Joints pro Tag - Cannabis rauchen. Dies hat mit Genuss nichts mehr zu tun und muss zumindest als Risikokonsum oder gar als ein Suchtproblem eingestuft werden. Häufig ist der übermässige Substanzkonsum auch noch mit erheblichen familiären, schulischen oder andere Konflikten verbunden. Solche Jugendliche sind dringend auf externe Hilfe angewiesen.

 

Die Jugendanwaltschaft hat mit der ganzen Spannweite Cannabis konsumierender Jugendlicher zu tun, mit jenen die viel, und mit jenen, die kaum kiffen. Allerdings: Wir wollen keinen Überwachungsstaat, sondern lediglich frühzeitig an jene Jugendlichen herankommen, die stark gefährdet sind. Bei übermässigem und risikohaftem Konsum können wir unterstützende Schritte einleiten, den Jugendlichen die Gefahren von Betäubungsmitteln vor Augen zu führen und sie insbesondere auf mögliche Folgeschäden hinweisen.


Im Kanton Basel-Landschaft hat nach unserer Feststellung in den Jahren 2000-2004 die Anzahl der Minderjährigen, die Cannabis konsumieren, in einem ausserordentlich starken Masse zugenommen. Obwohl inzwischen ein leichter Rückgang festzustellen ist, bleibt das Thema aktuell. Besorgniserregend ist auch die Tendenz zu immer jüngeren Cannabiskonsumenten. Vielfach sind es gerade Minderjährige, die bereits im familiären oder schulischen Umfeld erhebliche Probleme haben und nicht mehr klar kommen. Sie greifen vielfach - unbewusst und im Sinne einer Selbstmedikation - zu Alkohol und Cannabis und schaffen sich auf diese Weise neue, zusätzliche Probleme. Dabei nutzen die Substanz ähnlich wie Erwachsene. Schliesslich ist auch in der Erwachsenenwelt der Griff zum Alkohol oder der Griff zu dämpfenden Medikamenten eine weit verbreitete vermeintliche Lösungsstrategie, die nicht selten in einem Suchtverhalten endet. Aus unserer Sicht ebenfalls beängstigend ist die Tendenz zur Verharmlosung des Cannabiskonsums. Der anhaltende - vielfach ungestörte - Konsum in der Öffentlichkeit (insbesonders im öffentlichen Verkehr) bringt neben einer massiven Beeinträchtigung der Freiheit anderer, auch gerade für Kinder, die Gefahr mit sich, dass diese das Kiffen als völlig normal und ungefährlich ansehen. Auch im Schulbereich machen immer mehr Lehrpersonen die Erfahrung, dass viele SchülerInnen und Lehrlinge bekifft zum Unterricht erscheinen, und dabei nicht nur persönlich Mühe bekunden, sich den Anforderungen des Alltags zu stellen und den Ausbildungsstoff zu bewältigen; sie beeinträchtigen gleichzeitig auch andere MitschülerInnen erheblich in der Bewältigung ihrer Ausbildungsziele. Die Freiheit zu kiffen - wenn es sie überhaupt geben sollte - muss demzufolge zumindest dort ihre Grenze haben, wo die Freiheit der Anderen beginnt. Deshalb setzt sich die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft seit langem dafür ein, dass der Genuss von legalen oder illegalen Drogen im Jugendbereich nicht verharmlost wird. Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase und brauchen eine Orientierung, altersgemässe Leitplanken und einen Schutz vor zu frühen, belastenden Erfahrungen. Gerade deshalb dürfen wir Erwachsene uns nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Wir müssen uns unserer Vorbildrolle bewusst sein. Eine verlässliche Haltung zu erarbeiten und zu vermitteln ist wohl unerlässlich, sei es zu Hause als Vater oder Mutter, als Lehrperson in der Schule oder allgemein im täglichen Leben.


Die derzeitige gesetzliche Regelung, die den Cannabiskonsum und -handel klar verbietet, ermöglicht uns zur Zeit noch eine aktive Vorgehensweise. Wie dies in einigen Jahren sein wird, vermögen wir nicht vorherzusagen. Im Kanton Basel-Landschaft werden Anzeigen betreffend Cannabiskonsum ernst genommen. So nehmen unsere MitarbeiterInnen aus dem Sozialbereich standardmässig mit den Eltern der verzeigten Jugendlichen Kontakt auf, um diese zu beraten und auch um abzuklären, ob die Betroffenen zu einem Cannabispräventionskurs aufgeboten werden oder der Drogenberatung zu einer Kurzabklärung zugewiesen werden sollen. Dabei geht es übrigens keineswegs um eine Kriminalisierung der Jugendlichen. Es erfolgt kein Strafregistereintrag und die Sanktion im Kanton Basel-Landschaft - in der Regel ein Verweis ohne Kostenfolge - soll lediglich aufzeigen, dass Cannabiskonsum weiterhin verboten ist. Uns geht es vielmehr um die Früherkennung von erheblich selbstgefährdendem Verhalten und um die Steigerung des Bewusstseins gegenüber potentiellen Gefahren von Suchtmitteln.



Andere Drogen


In Fällen von Konsum härterer Drogen (Ecstasy, LSD, Speed, insbesondere aber Kokain und Heroin) empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Drogenberatung BL, der kommunalen Vormundschaftsbehörde oder der Jugendanwaltschaft. Hierbei ist ausserordentlich wichtig, dass möglichst frühzeitig Beratung und konkrete Hilfe in die Wege geleitet wird. Erfreulicherweise ist im Kanton Basel-Landschaft in den letzten Jahren - auch nach der Schliessung der offenen Drogenszene - die Anzahl derartiger Fälle erheblich zurückgegangen. Fälle des Konsums von Kokain oder Heroin bei Minderjährigen sind der Jugendanwaltschaft kaum bekannt.



Alkohol


Grosse Sorgen bereitet uns der zunehmende exzessive Alkoholkonsum bei Jugendlichen, der ein sehr ernst zu nehmendes Problem darstellt. Da der Alkoholkonsum (im Gegensatz zum Cannabiskonsum) von Jugendlichen bekanntlich nicht strafbar ist, kommen wir weniger häufig mit diesem Problembereich in Kontakt. Dennoch haben wir es auch immer wieder mit Strafanzeigen zu tun, bei denen Alkohol eine zentrale Rolle spielt, sei es bei Schlägereien oder mutwilligen Zerstörungen. Alkohol kann in grösseren Mengen konsumiert bei vielen Menschen eine enthemmende und aggressionssteigernde Wirkung haben. So z.B. auch im Strassenverkehr, wo Alkohol (wie auch Cannabis) eine häufige Unfallursache darstellt. Unabhängig von der Strafbarkeit eines Substanzkonsums gehen wir in Fällen, bei denen Alkohol eine Rolle spielt, ähnlich vor wie bei Delikten im Zusammenhang mit Cannabis. Auch in diesen Fällen versuchen wir im Kontakt mit den Eltern abzuklären, ob es für den betroffenen Jugendlichen hilfreich wäre, ihn - allenfalls neben einer Strafe - entsprechend zu unterstützen, um sein Problemverhalten zu minimieren und ihm alternatives Verhalten zu ermöglichen. Auch im Alkoholbereich scheint uns das Mass des Konsums von zentraler Bedeutung: Geht es um Genuss oder um Betäubung. Nicht nur Minderjährige überschätzen vielfach ihre Fähigkeit, mit solchen Stoffen umzugehen und können so - ohne es zu wollen - in gefährliche Abhängigkeiten geraten. Hier brauchen sie unseren Beistand und unsere Hilfe.


Zusätzliche Informationen zum Thema findet man bei den Hinweisen für Eltern und dem Thema Schule und Drogen [PDF] und auf der Homepage der Gesundheitsförderung BL.



 

Weiterführende Texte zum Thema "Suchtmittel bzw. Drogen allgemein", teilweise von externen Stellen, finden Sie unter folgenden Links:

>>>  

Homepage der SFA (Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme)

>>>  

Homepage des Bundesamtes für Gesundheit

>>>  

Homepage der Tabakprävention beider Basel

>>>  

"Ist übermässiger Alkohol- und Drogenkonsum ansteckend?"

>>>  

"Was ist Sucht? Kriterien der Abhängigkeit". Ein Einstiegstext mit diversen Links

>>>  

"Risiken des frühen Zigarettenrauchens"


 

Weiterführende Texte zum Thema "Cannabis", teilweise von externen Stellen, finden Sie unter folgenden Links:

>>>  

Broschüre: Cannabis - Kiffen ist nicht harmlos

>>>

Cannabis: Kurzinfo für Eltern

>>>

Cannabis: Merkblatt für Lehrerinnen und Lehrer

>>>  

"Cannabis rauchen - ein Risiko für Atemwegserkrankungen"


 

Weiterführende Texte zum Thema "Alkohol", teilweise von externen Stellen, finden Sie unter folgenden Links:

>>>  

Informationen und Merkblätter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zum Thema "Jugendschutz - Umgang mit Alkohol"

>>>  

"Risikoreiches Alkoholtrinken - der Test" Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme

>>>  

"Testkäufe in Verkaufsstellen als Mittel zur Alkoholprävention bei Jugendlichen"

>>>  

"Jugend und Alkohol - Gesetzliche Bestimmungen"


 

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