Umzug / Adressänderungen

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Adressänderung innerhalb der Gemeinde


Schweizer/innen:
Die neue Anschrift muss den Einwohnerkontrollen (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden.
Meldepflichtige Angehörige des Militärs bzw. des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein dem Sektionschef bzw. Zivilschutzverantwortlichen für die Adressänderung abgeben.


Ausländer/in:
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.