Wie melde ich mich in Giebenach an?


Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen.



Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen?


Einzelperson:
- Heimatschein


Familie (Schweizer):
- Heimatschein
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein


Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.



Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?


Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Zuzug aus dem Ausland:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien



 

Geburten

Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)



 

Wie melde ich mich in Giebenach ab?

Schweizer/in:
Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bzw. auf der Gemeindeverwaltung.
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen.
Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Kreiskommando zu informieren.


Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen?
- Schriftenempfangsschein (Quittung für den deponierten Heimatschein) oder Identitätskarte bzw Pass.


Ausländer/in:
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bzw. auf der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises.



 

Vgl. auch Umzug

 

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