Terminkonflikt zwischen Militärdienst und ziviler Tätigkeit?
Urlaub oder Dienstverschiebung?
1. Option URLAUB
Überdenken Sie wie Sie den Terminkonflikt aus dem zivilen Leben am besten lösen. Viele dieser Konflikte lassen sich durch persönlichen Urlaub lösen. Somit müssen Sie den Dienst nicht verschieben und haben trotzdem eine gewisse Anzahl Diensttage absolviert, welche angerechnet werden. Dadurch wird eventuell auch nur der halbe oder gar kein Wehrpflichtersatz fällig.
Urlaubsgesuche sind direkt an den Einheitskommandanten des bevorstehenden Dienstes zu richten.
Wichtige Info:
Es gibt Einheitskommandanten welche einmal pro Jahr ein Infoschreiben an seine ihm unterstellten Angehörigen der Armee (AdA) senden (z.B. Neujahrsbrief; Kommandantenbrief; usw.). In diesem ist oft eine vordienstliche Einreichungsfrist für Urlaubsgesuche angegeben, bitte berücksichtigen Sie diese.
Die Adresse Ihres Kommandanten finden Sie im Dienstbüchlein (DB) auf der Seite 6 bzw. 8.
Sollten Sie keine oder keine aktuelle Adresse besitzen, so nehmen Sie Kontakt mit dem Kreiskommando Basel-Landschaft auf.
Vorgehen:
1. | Offizielles Urlaubsformular (Form 6.37) ausfüllen: |
www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/dienstleistende/urlaub.html | |
2. | Nötige Beweismittel/Bestätigungen beilegen |
3. | An den zuständigen Einheitskommandanten senden. |
2. Option DIENSTVERSCHIEBUNG
Ist eine Lösung mit Urlaub nicht oder nur schlecht möglich, so kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe WDVS Art. 8 bis 10)ein Dienstverschiebungsgesuch eingereicht werden.
Wird ein Dienstverschiebungsgesuch bewilligt so wird auch der Wehrpflichtersatz gemäss aktuellem Einkommen fällig und der Dienst muss nachgeholt bzw. vorgeholt werden.
Dienstverschiebungsgesuche sind an das Kreiskommando Basel-Landschaft zu richten.
Wichtige Info:
Gesuche um Dienstverschiebung sind von den Militärdienstpflichtigen in schriftlicher oder elektronischer Form und innert folgender Fristen in jedem Fall an das Kreiskommando Basel-Landschaft einzureichen.
Fristen:
1. | spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung, wenn der Grund der Verschiebung zu diesem Zeitpunkt schon bekannt ist. |
2. | In den übrigen Fällen innert 3 Tagen seit Kenntnis des Grundes. |
Es müssen wichtige berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen, welche durch Dritte unbedingt bestätigt sein müssen.
Vorgehen:
1. | Offizielle Dienstverschiebungsformulare verwenden: |
www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/dienstleistende/dvs/download.html | |
2. | Zwingend Unterlagen/Kopien beilegen welche die Gründe der Dienstverschiebung bestätigen. |
3. | Das ausgefüllte Dienstverschiebungsformular inklusive Bestätigungen an das Kreiskommando Basel-Landschaft senden. |
Adresse für die Einreichung eines Dienstverschiebungsgesuches für Einwohner des Kanton Baselland:
Ihr Nachname A - G | Ihr Nachname H - Q | Ihr Nachname R - Z |
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061 552 72 13 | 061 552 72 20 | 061 552 72 19 |
Adressen der kantonalen Militärbehörden aller Kantone:
www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/dienstleistende/dvs/allg/adr_kant_mil.html |
! | Für weitere Informationen oder Unklarheiten betreffend Urlaub oder Dienstverschiebung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Person vom Kreiskommando Basel-Landschaft (siehe Tabelle oben). |
Weitere Links:
Adressen Verbindungs- und Beratungsstellen (für Studenten)
Militärisches Aufgebotstableau (WK Daten)