Dienstleistungen des Kantons


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Der Kanton - ein Dienstleister

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie stehen im Dienst der Baselbieter Bevölkerung und übernehmen bei ihren Tätigkeiten eine besondere Verantwortung. Mit ihrer Arbeit repräsentieren sie den Kanton und tragen somit auch zu seinem Image bei. Je besser sie ihre Aufgabe erfüllen, desto positiver ist das Bild der Kantonalen Verwaltung in der Bevölkerung.


Bei der Kantonalen Verwaltung steht die Kundenorientierung und der Dienstleistungsgedanke im Vordergrund. Die Kundschaft, die Baselbieter Bevölkerung, hat vielfältige Wünsche und Bedürfnisse. Es ist eine herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.


Die Kantonale Verwaltung bekennt sich zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit und kooperativer Führung. Grundlage dafür ist das gegenseitige Vertrauen. Bei der Arbeit stehen die gemeinsamen Ziele im Vordergrund. Die zu erledigenden Aufgaben, aber auch die dafür notwendigen Kompetenzen und Verantwortungen, sollen dorthin delegiert werden, wo das eigentliche Fachwissen vorhanden ist.


Vorgesetzte fördern die Initiative und die Selbständigkeit ihrer Mitarbeitenden und legen grossen Wert auf die gegenseitige Information und Kommunikation im Interesse der Aufgabenerfüllung.



 

Dienstleistungsbereiche

Mit seinen rund 11'500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der Kanton der grösste Arbeitgeber im Baselland. Er erbringt eine sehr breite Palette von Dienstleistungen.


Hier einige Beispiele von Bereichen, in denen die kantonale Verwaltung tätig ist:


Gesundheitswesen

Bildungswesen

Kulturförderung

Sozialwesen

Öffentliche Sicherheit

Justiz

Wirtschaftsförderung

Umwelt und Raumplanung

Landwirtschaft

Tief-/Hochbau

Verkehr

Finanzen

Steuern

Motorfahrzeugkontrolle

Rechtmässigkeit

Wirtschaftlichkeit

Kooperative Führung

Gleichberechtigung

Bürger/innennähe

Transparenz

Die Grundsätze lassen genügend Raum für den Führungsstil der einzelnen Vorgesetzten, für die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Führung in speziellen Situationen.



 

Die drei Gewalten

Exekutive
Geführt wird die Kantonale Verwaltung vom Regierungsrat (Exekutive). Er besteht aus fünf vom Volk gewählten Mitgliedern, die jeweils einer Direktion vorstehen:

Finanz- und Kirchendirektion

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

Bau- und Umweltschutzdirektion

Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion

Stabsstelle der Regierung ist die Landeskanzlei, die vom Landschreiber geleitet wird. Die Direktionen und die Landeskanzlei sind aufgegliedert in Ämter und Organisationseinheiten, die sich mit einem oder mehreren Sachgebieten befassen.


Legislative
Die oberste Aufsicht im Kanton hat der vom Volk gewählte Landrat (Legislative). Er besteht aus 90 Mitgliedern.
Während der Landrat die strategischen Ziele der kantonalen Tätigkeit in Form von Gesetzen, Dekreten, Verordnungen und Budgets festlegt, haben Regierungsrat und Verwaltung die Aufgabe, die vom kantonalen Parlament formulierten Ziele und Vorgaben umzusetzen.


Judikative
Die dritte Gewalt im Staat ist der Justizbereich (Judikative): Das Kantonsgericht auf kantonaler und die Bezirksgerichte auf Bezirksebene.



 

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