Deponierung von Kontrollschildern |
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend oder definitiv ausser Verkehr setzen möchten, können die Kontrollschilder auf dem nächsten kantonalen Polizeiposten (Gebühr CHF 5.00 für Portokosten) oder direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf abgegeben bzw. dorthin gesandt werden. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können Sie die Schilder auch bei uns einwerfen. Bitte geben Sie die Schilder in sauberem Zustand ohne Rahmen ab. |
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Deponierungsfrist |
Kontrollschilder bleiben nach Deponierung in jedem Fall während einem Jahr für die/den bisherigen Halter/in reserviert und können innerhalb dieser Frist jederzeit bezogen werden. |
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Verkehrssteuern |
Bereits bezahlte Verkehrssteuern erhalten Sie in Form eines Postchecks pro rata retour |
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