

Jede Leistungsänderung an einem Motorfahrzeug ist melde- und prüfpflichtig.
Der Einbau von Motoren mit anderem Hubraum oder anderem Motorkennzeichen und Umbauten am Originalmotor, die eine Hubraumänderung zur Folge haben, ist ebenfalls melde- und prüfpflichtig.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche weiterhin eingehalten sind.
Eine Erhöhung der Leistung um mehr als 20 Prozent erfordert eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt (z.B. DTC-Prüfbericht).
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