Cannabis-Präventionskurs


> Jugendanwaltschaft || Projekte

 

Cannabis gilt gemäss dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG; SR 812.121) vom 3. Oktober 1951 als Betäubungsmittel. Seither ist der Anbau, der Handel und der Konsum dieser psychoaktiven Substanz verboten.

 

Ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz kann eine Verzeigung zur Folge haben. Diese wird in ihrer Konsequenz jedoch von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich gehandhabt. Manche Kantone gehen dabei so weit, den Konsum und sogar einen begrenzten Handel an bestimmten Orten zu tolerieren. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden risikohaften Konsums insbesondere bei Kindern und Jugendlichen hat sich die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft entschieden, Jugendliche im Umgang mit ihrem teilweise risikohaften und gesundheitsgefährdenten Cannabiskonsum nicht einfach allein und sich selbst zu überlassen. Stattdessen will sie im Rahmen ihrer präventiven Bemühungen beim Jugendschutz hinschauen und setzt den verzeigten Jugendlichen deshalb nicht einfach nur die gesetzlich geregelten Grenzen, sondern macht ihnen auch ein zwischenzeitlich erfolgreiches - allerdings nicht ganz freiwilliges - Gruppenangebot.


Ziel des von der Jugendanwaltschaft in Kooperation mit dem Psychiatrischen Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (PDA) und der Gesundheitsförderung BL angebotenen Cannabis-Präventionskurses ist es, die Jugendlichen im Rahmen eines Gruppengespräches darin zu begleiten...


-

...ihre Selbstwahrnehmung zu stärken zu erweitern,

-

...ihr persönliches Konsum- und Risikoverhalten zu überprüfen,

-

...ihre persönlichen Schutzfaktoren bewusst zu machen,

-

...alternative Strategien der Konflikt und Stressbewältigung zu entwerfen,

-

...durch angemessene Informationsvermittlung ihren Wissenszuwachs zu fördern.

Die Präventionskurse (je zwei Module à je zwei Stunden) finden - in der Regel mit max. 8 TeilnehmerInnen - mindestens einmal pro Monat jeweils an einem Mittwochabend von 19 - 21 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesundheitsförderung Baselland in Liestal statt.



 

Überblick über den Ablauf des Verfahrens bei Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), so wie die Jugendanwaltschaft ihn im Kanton Baselland praktiziert:

-

Verzeigung

-

Eröffnung eines Strafverfahrens durch die Jugendanwaltschaft

-

Telefonische Kontaktaufnahme durch den Sozialbereich der Jugendanwaltschaft mit den Eltern (Einschätzung des Risikoverhaltens beim Konsum von Cannabis / Sichtweise der Eltern / Beratung / Empfehlungen etc.)

 

Triage: 

Cannabis-Präventionskurs bei mutmasslich kleiner Gefährdungslage

Abklärungsauftrag des PDA bei mutmasslich erheblicher Gefährdungslage oder wiederholter Verzeigung innert Jahresfrist oder Konsum von harten Drogen (zum Beispiel Kokain, Heroin)

 

-

Vorladung zum Cannabis-Präventionskurs durch die Jugendanwaltschaft

-

Durchführung eines einmaligen Präventionskurses unter der Leitung der Jugendanwaltschaft in Kooperation mit dem Psychiatrischen Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (PDA) bzw. der Gesundheitsförderung BL

-

Abschluss des Verfahrens i.d.R. mit einem Verweis. Der Verweis ist die leichteste Sanktion in einem Strafverfahren. Er wird bei geringfügigen Widerhandlungen ausgesprochen. Der Verweis ist rechtlich gesehen eine Ermahnung, eine förmliche Missbilligung der Tat - ein Tadel. Wichtig zu wissen ist, dass beim Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz im obenerwähnten Rahmen des Jugendstrafverfahrens kein Eintrag in das Strafregister erfolgt.

-

Abklärungsauftrag des PDA. In Situationen, in denen der Substanzkonsum des Jugendlichen Ausmasse angenommen hat, der die weitere (Persönlichkeits-) Entwicklung gefährden könnte, kann die Jugendanwaltschaft den Jugendlichen die Weisung für verbindliche Abklärungsgespräche bei der Drogenberatung BL erteilen. Falls diese Abklärungen einen weiteren Handlungsbedarf ergeben, kann die Jugendanwaltschaft im Rahmen des Jugendstrafrechts auch weiterführende (zumeist ambulante) Therapien anordnen.

Die bisherigen Erfahrungen mit den Cannabis-Präventionskursen sind durchaus positiv. Cannabis-Konsum kann, genau so wie Alkoholkonsum, zu einer erheblichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen führen. Durch eine aktive Strategie versuchen wir, möglichst viele Minderjährige zu erreichen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, offensichtliche Gefährdungssituationen frühzeitig zu erkennen und notfalls angemessene Hilfe, beispielsweise weiterführende Beratungen oder Therapien, einzuleiten. Sollten die politischen und personellen Rahmenbedingungen diesen Weg auch künftig ermöglichen, werden wir ihn mit Überzeugung weiter gehen.



 

Back to Top