Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 28. Januar 1997


 

Nierensteinzertrümmerer am Kantonsspital Liestal für die Region

 

Neuer Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr

 

Gesetz vom 19. September 1996 über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG); Inkraftsetzung

 

Regionalplan Fuss- und Wanderwege, Teilplan Bezirk Laufen

 

Verschiedenes

 

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen

 

Wahlen

 

 

 

 

Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)

Nierensteinzertrümmerer am Kantonsspital Liestal für die Region


Der Regierungsrat hat heute grünes Licht gegeben für die Anschaffung eines modernen, leistungsfähigen Nierensteinzertrümmerers. Die neue Anlage wird an der Urologischen Universitätsklinik beider Basel am Kantonsspital Liestal installiert und wird hier einen neuen Schwerpunkt in der regionalen Versorgung urologischer Patienten bilden. Die Neubeschaffung ist als Ersatz des bestehenden, seit 1989 betriebenen Piezolith-Nierensteinzertrümmerers am Kantonsspital Basel gedacht, der in Bezug auf Technik und Behandlungseffizienz den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden vermag. Gerade die Behandlung von Harnleitersteinen (oft eine Notfallmassnahme) kann mit diesem ausschliesslich ultraschallgesteuerten Gerät nicht erfolgreich durchgeführt werden; Notfallpatienten müssen deshalb bisher in der Regel zur ambulanten Behandlung ins Inselspital Bern verlegt werden.


Auskünfte: Heinz Schneider, Verwalter Kantonsspital Liestal, Tel. 061 925 20 01


 


Neuer Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr


Der Regierungsrat hat den 3. Generellen Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr für die Jahre 1997 bis 2001 genehmigt und zu Handen des Landrates verabschiedet. Während der zweite Generelle Leistungsauftrag ganz im Zeichen der Konsolidierung und Optimierung des ÖV-Angebotes stand, sind mit dem 3. Leistungsauftrag wieder Angebotsverbesserungen geplant, und zwar sowohl auf der Schiene wie auch auf Buslinien. Die neuen Angebote - meist Ergänzungen und /oder Verbesserungen bestehender Angebote - sollen dazu beitragen, den öffentlichen Verkehr im Kanton noch attraktiver zu gestalten. Die geplanten Angebotsverbesserungen werden nur im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden realisiert, da diese gemäss geltendem ÖV-Gesetz einen Teil zur Deckung der Betriebsfehlbeträge beitragen müssen. Für die Dauer des 3. Leistungsauftrages müssen Kanton und Gemeinden jährlich durchschnittlich 23,6 Millionen Franken zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufwenden. Unverändert sind auch die von der öffentlichen Hand zu leistenden Beiträge an die verbilligten Abonnemente des Tarifverbundes sowie an Investitionen der konzessionierten Transportunternehmen. Zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebotes ist die SBB-Linie Basel-Laufen zu erwähnen, wo verschiedene Verbesserungen sichtbar werden. Während das Angebot auf der Linie Basel-Olten - mit Ausnahme eines seit vielen Jahren gewünschten zusätzlichen Kurspaars in der Morgenspitze von Basel nach Sissach und von Olten nach Basel - nur eine geringfügige Ausweitung erfährt, kommt neu die Einführung der ersten Regio-S-Bahn-Linie Mulhouse Frick/Laufenburg hinzu, oder etwa die Verlängerung der Buslinie 61A über den heutigen Endpunkt in Binningen hinaus bis zum Bertschenackerquartier in Oberwil. Auch die Buslinie 64 ist bis Anschluss Arlesheim Dorf mit Anschluss an die Tramlinie 10 verlängert worden.


Auskünfte: Dr. Hans-Christoph Bächtold, Abteilung Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 925 54 08


 


Gesetz vom 19. September 1996 über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG); Inkraftsetzung


Der Regierungsrat hat das Gesetz vom 19. September 1996 über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) auf den 1. Februar 1997 in Kraft gesetzt.


 


Regionalplan Fuss- und Wanderwege, Teilplan Bezirk Laufen


Der Regierungsrat hat eine Vorlage an den Landrat betreffend Regionalplan Fuss- und Wanderwege, Teilplan Bezirk Laufen, verabschiedet.


 


Verschiedenes


Der Regierungsrat hat die Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinder- und Jugendheimen sowie von Behinderteneinrichtungen (Heimvereinbarung) (Inkrafttreten 1. März 1997) und eine Änderung der Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte (Inkrafttreten 1. März 1997) verabschiedet.


 


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


– die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes Kirchstrasse;


– die von der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf beschlossenen Pläne (Bau- und Strassenlinienplan "Eggrainweg", 1. Teilstück: Baslerstrasse bis Eggrainweg 8, sowie die Mutation "Eggrainweg" Nr. 35 zum Strassennetzplan Siedlung);


– die von der Einwohnergemeindeversammlung Itingen beschlossenen Änderungen des Bau- und Strassenlinienplanes Wüerlen im Bereich "Ergolzstrasse, Hasenacherweg", des Bau- und Strassenlinienplanes Zelgli-Gstaadmatt und des Strassennetzplanes im Bereich "Sägeweg" sowie des Zonenreglementes Siedlung;


– der vom Gemeinderat Muttenz beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Alpweg";


– der vom Gemeinderat Oberwil beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Wegparzelle Nr. 1545".


 


Wahlen


Der Regierungsrat wählte Irene Hirzel, Basel, als Leiterin Personaldienst der Kantonalen Psychiatrischen Dienste.


Als neues Mitglied der Kommission für die Ausbildung im Zivilschutz wählte der Regierungsrat Walter Zuber, Grellingen.


In die Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel wurde Lothar Niggli, akademischer Mitarbeiter der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, gewählt.