Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 7. Dezember 1999
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Eidgenössische Volksabstimmungen vom 12. März 2000
Landratsvorlage zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes
2. Ausbauetappe des Werkhofes in Reinach; Baukreditvorlage
Parteienförderungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Grundsätzlich Ja zur Ereignisverordnung
Neue Verordnung über die Abgabe und Abgeltung der digitalen Daten der amtlichen Vermessung
Bildung eines Forums für Integrationsfragen
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Eidgenössische Volksabstimmungen vom 12. März 2000
Am 12. März 2000 werden keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung vorliegen.
Am 12. März 2000 finden folgende eidgenössische Volksabstimmungen statt:
| Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Reform der Justiz; |
| Volksinitiative "für Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)"; |
| Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)"; |
| Volksinitiative "zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF)"; |
| Volksinitiative "für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungs-Initiative)". |
Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Tel. 061 925 50 01
Landratsvorlage zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes
Ziel dieser Revision ist die Straffung und damit die Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens von ausländischen Staatsangehörigen.
Das heutige Verfahren spielt sich auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde ab, wobei zahlreiche Behörden involviert sind. Dieser Umstand, die diversen Abklärungen - die Schritt für Schritt erfolgen - und Doppelspurigkeiten führen zu einer langen Verfahrensdauer.
Der Regierungsrat schlägt dem Parlament ein neues Verfahren vor. Dieses basiert auf der Grundlage, dass diverse Verfahrensschritte parallel erfolgen. Weiter wird den Bürgergemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die Einbürgerungskompetenz auf die Exekutive zu übertragen. Mit diesen Neuerungen kann die heutige Anzahl von Verfahrensschritten beträchtlich reduziert werden.
In der Vernehmlassung hat das vorgeschlagene gestraffte Einbürgerungsverfahren grossmehrheitlich ein positives Echo gefunden.
Auskünfte: Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, Direktionssekretariat, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 18
2. Ausbauetappe des Werkhofes in Reinach; Baukreditvorlage
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Baukreditvorlage an den Landrat betreffend 2. Ausbauetappe des Werkhofes des Strassenverwaltungskreises 1 in Reinach genehmigt. Es soll eine Einstellhalle mit integriertem Büroteil und Untergeschoss erstellt werden.
Der Verpflichtungskredit für die 2. Ausbauetappe beträgt Fr. 6'340'000.--. Ziel der 2. Ausbau-etappe ist es, die Infrastrukturanlagen des Strassenverwaltungskreises 1 auf dem Werkhof-Areal in Reinach zu zentralisieren und zu vervollständigen. Werkstatt, Einstellhalle, Büro und Lager sollen an einem Ort vereint werden. Ebenfalls soll im ausgebauten Werkhof Reinach der Strassenverwaltungskreis 4 (Zwingen) integriert werden. Dadurch werden günstige Voraussetzungen für einen rationellen Einsatz der technischen Hilfsmittel geschaffen. Die Zentralisierung der Infrastrukturen ermöglicht zudem erhebliche Verbesserungen in der personellen Organisation mit mittelfristig effektiven Kosteneinsparungen, insbesondere im Bereich Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.
Das Gesamtkonzept zum Ausbau des Werkhofes des Strassenverwaltungskreises 1 in Reinach hatte der Landrat am 19. September 1990 gutgeheissen. Zugleich hatte er einen Baukredit für die erste Ausbauetappe bewilligt. Die erste Etappe umfasste die Werkhalle mit Werkstätten im Erdgeschoss, Lager im Untergeschoss und Personalräume im Obergeschoss. Sie wurde 1993 in Betrieb genommen. Die neue Einstellhalle für Unterhaltsgeräte soll parallel zur bestehenden Werkhalle entstehen und sich bezüglich Volumen und Material der 1. Etappe angleichen.
Auskünfte: Roya Blaser, stv. Kantonsarchitektin, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 19 oder Elmar Gächter, stv. Kantonsingenieur, Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 81 (ab 16.00 Uhr)
Parteienförderungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat verabschiedete den Entwurf eines Parteienförderungsgesetzes zuhanden der Vernehmlassung bei den Parteien.
Staatliche Parteienförderung erfolgte bis anhin erst indirekt, z.B. durch aufgearbeitete Vernehmlassungsgrundlagen, durch das Freistellen von Staatsangestellten für politische Ämter oder durch steuerliche Vergünstigungen. Aufgrund zweier Motionen ist nun der verfassungsmässige Parteienförderungsauftrag auch mit direkten Massnahmen, d.h. mit finanziellen Beiträgen, umzusetzen.
Das Parteienförderungsgesetz sieht finanzielle Beiträge an diejenigen politischen Parteien und Gruppierungen vor, die mindestens zum zweitenmal und in mindestens vier der 12 Wahlkreise an den Landratswahlen teilgenommen haben. Damit wird die Förderung auch kleiner, aufstrebender politischer Gruppierungen ermöglicht, die regelmässig und in einem erheblichen Teil des Kantons politisch aktiv sind, so wie das die Kantonsverfassung voraussetzt. Die jährliche Unterstützung an eine Partei beträgt 2 Fr. pro Wählerin und Wähler, die bei der letzten Landratswahl für die Partei gestimmt haben. Aufgrund der Parteiwählerzahlen bei den Landratswahlen 1999 erwachsen dem Kanton daraus jährliche Kosten von rund 113'000 Fr.
Der Gesetzesentwurf regelt zudem den gemeinsamen und für die Parteien kostenlosen Versand der Wahlprospekte bei den National- und Ständeratswahlen sowie die Vorstellung der Parteien im staatsbürgerlichen Unterricht in den Schulen.
Auskünfte: Daniel Schwörer, Fürsprecher, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 59 02
Grundsätzlich Ja zur Ereignisverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt in seiner Vernehmlassung an den Bund grundsätzlich die Ereignisverordnung (ERV). Die Ereignisverordnung regelt die Meldung, Untersuchung und die Auswertung von Unfällen, wesentlichen Störungen sowie weitere sicherheitsrelevante Ereignisse beim Betrieb von Eisenbahnen, Schifffahrtsunternehmen, konzessionierten Busunternehmen, Seilbahnunternehmen und Anschlussgleisen. Der Regierungsrat stellt fest, dass mit dieser Verordnung eine einheitliche Regelung eingeführt wird. Die Verordnung schreibt eine unabhängige Unfalluntersuchung vor und die Transportunternehmen werden zu einem Sicherheitsmanagement verpflichtet. Diese Zielsetzungen sind für den Regierungsrat richtig und auch nötig. Die vorgesehenen Abläufe erscheinen zweckmässig.
Auskünfte: Hans-Christoph Bächtold, Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr, Amt für Raum-planung, Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel. 061 925 54 08
Neue Verordnung über die Abgabe und Abgeltung der digitalen Daten der amtlichen Vermessung
1994 hatte der Regierungsrat erstmals eine Verordnung erlassen, welche die Abgabe und Abgeltung der digitalen Daten der amtlichen Vermessung und der daraus erzeugten Planprodukte regelte. Bei der Anwendung der Verordnung haben sich im Lauf der letzten Jahre verschiedene Mängel gezeigt: Unter anderem haben sich die Bedingungen und der Tarif für die Datenabgabe in der Praxis als recht kompliziert erwiesen und der zur Abgeltung der Investitionskosten in Rechnung gestellte Gebührenanteil muss - im Vergleich mit neuen Regelungen in anderen Kantonen - als zu hoch beurteilt werden. Der Regierungsrat hat deshalb auf den 1. Januar 2000 eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, mit der die erkannten Mängel korrigiert werden und die es zudem ermöglicht, künftig noch modernere Abgabearten einzusetzen wie den direkten Zugriff auf die Daten oder die Bestellung und den Transfer über Internet. Hauptziel der neuen Verordnung ist es, alle interessierten Kreise mit einer moderaten Preispolitik zu ermuntern, die digitalen Daten der amtlichen Vermessung noch reger zu nutzen und als Grundlagedaten für raumbezogene Sachgeschäfte und Projekte zu verwenden.
Auskünfte: Karl Willimann, Kantonsgeometer BL, Tel. 061 925 56 71
Bildung eines Forums für Integrationsfragen
Als sich der Regierungsrat im Frühjahr 1999 eingehend mit der Thematik "Immigration - Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Baselland" befasste, beschloss er die Bildung eines Forums für Integrationsfragen, das die Aufgabe hat, den Integrationsprozess zu begleiten und dem Regierungsrat beratend zur Seite zu stehen. Ferner sollen neue Projekte aus dem Integrationsbereich dem Forum zur Beurteilung vorgelegt werden. Das Forum ist nun zusammengestellt. Es soll aus zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Bevölkerungsgruppen und verschiedener Organisationen wie z. B. dem KIGA, der Fremdenpolizei und kirchlicher Organisationen bestehen. Das Präsidium wird Herrn Oscar Stöcklin übertragen. Oscar Stöcklin ist Lehrer in Binningen. Als ehemaliger Landrat ist er im Kanton Basel-Landschaft bestens bekannt. Die erste, konstituierende Sitzung des Forums für Integrationsfragen ist am 24. Januar 2000 vorgesehen.
Eine genauere Information der Medien ist für einen späteren Zeitpunkt geplant.
Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Direktionssekretär der Erziehungs- und Kulturdirektion,
Tel. 061 925 50 55
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Irene Altermatt-Müller und Harald Schmidlin als Mitglieder des Gemeinderates von Blauen für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2000 bis 30. Juni 2000.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim beschlossene Mutation Nr. 11 zur Quartierplanung Ortskern;
- den von den Gemeindeversammlungen Dittingen und Röschenz beschlossenen Wasserschutzzonenplan für die Borer-Quelle der Wasserversorgung Dittingen. Das beschlossene Schutzzonenreglement wird nicht genehmigt. Für die Nutzung in den ausgeschiedenen Schutzzonen sind die Schutzzonenvorschriften der Bau- und Umweltschutzdirektion vom 21. Juni 1999 verbindlich;
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Langenbaumweg/Unterfeld", die Mutationen "Langenbaumweg/Unter-feld" zum Zonenplan und zum Strassennetzplan Siedlung sowie die Mutation "Uferschutzzone" zum Zonenreglement Siedlung;
- sowie die von der Einwohnergemeindeversammlung Seltisberg beschlossene Mutation zum Teilzonenplan Dorfkern (Parzelle 437).
Der Regierungsrat wählte Sarah Burtschi, Basel, als Vertreterin des Mieterinnen- und Mieterverbandes Baselland und Dorneck-Thierstein in die Paritätische Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten.
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