Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 26. Oktober 1999


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02



 

Jahresprogramm 2000 und Regierungsprogramm 1999-2003 des Regierungsrates verabschiedet

Vergütungszins und Verzugszins auf Staatssteuerzahlungen


Augenspital-Vertrag BS/BL wird bis 2004 weitergeführt


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Inventar der geschützten Kulturdenkmäler




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Jahresprogramm 2000 und Regierungsprogramm 1999-2003 des Regierungsrates verabschiedet

Der Regierungsrat hat das Jahresprogramm für das Jahr 2000 und das Regierungsprogramm 1999-2003 zuhanden des Landrates verabschiedet.


Mitteilung an die Medien: Am Dienstag, 2. November 1999, 10 Uhr, findet im Konferenzzimmer des Regierungsgebäudes eine Medienkonferenz statt. Die Programme werden den Medien am 28. Oktober 1999 zugestellt (bitte Sperrfrist beachten).


Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Tel. 061 925 50 01




Vergütungszins und Verzugszins auf Staatssteuerzahlungen


Der Regierungsrat hat für das Jahr 2000 den Vergütungszins auf 2.5 % pro Jahr (1999: 2 %) und den Verzugszins auf 5% pro Jahr (1999: 4,5 %) festgelegt.


Auskünfte: Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Tel. 061 925 53 35




Augenspital-Vertrag BS/BL wird bis 2004 weitergeführt


Der bisherige Augenspital-Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Ende dieses Jahres abläuft, wird um weitere fünf Jahre bis Ende 2004 weitergeführt. Die Regierungen der beiden Basel haben der Vertragsverlängerung an ihrer heutigen Sitzung zugestimmt.


Die bewährte Freizügigkeitsregelung zwischen den beiden Kantonen auf dem Gebiet der stationären Augenheilunde wird damit auch in den kommenden Jahren weitergeführt. Patientinnen und Patienten aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft können bei einer notwendigen Hospitalisation in der allgemeinen Abteilung frei wählen, ob sie sich an der Universitäts-Augenklinik Basel oder an der Augenabteilung des Kantonsspitals Liestal behandeln lassen wollen.


Die zu Gunsten der allgemein versicherten Patienten erbrachten Leistungen werden zwischen den beiden Kantonen aufgrund von vereinbarten Tagespauschalen verrechnet. Die entsprechenden Pflegetagskosten betragen für das Universitäts-Augenspital Basel 1'150, für die Augenabteilung des Kantonsspitals Liestal 900 Franken. Die Abgeltungssätze können jährlich überprüft und, falls erforderlich, an die veränderten Verhältnisse angepasst werden.


Auskünfte: Rosmarie Furrer, Direktionssekretär der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion,
Tel. 061 925 56 02




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch beschlossene Mutation zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft;


- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Röschenz betreffend den Bau- und Strassenlinienplan "Rübackerstrasse";


- sowie den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Röschenz betreffend den Bau- und Strassenlinienplan "Sinsenstrasse" und "Vor der Fluh".




Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


Der Regierungsrat hat den Aarauer Kachelofen in Oltingen in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.


Landeskanzlei




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