Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 2. Februar 1999


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02



 

-   

Kantonsspital Laufen

-

Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. April 1999

-

Neuregelung der Vorpension bei der Basellandschaftliche Pensionskasse: Keine Änderung für die knapp 60-jährigen und älteren Mitglieder

-

Stiftung Bibliotheca Afghanica: Museum in Bubendorf

-

Zwei revidierte Landwirtschaftsverordnungen

-

Geschäftsreglement des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank; Vorlage an den Landrat

-

Genehmigung Gemeindebeschluss

-

Verschiedenes

-

Wahlen

-

554 Kandidatinnen und Kandidaten für 90 Landratssitze

-

Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)


 

Kantonsspital Laufen

Der Bezirksrat Laufental hat am 27. Januar 1999 in einem Schreiben an den Regierungsrat seiner Besorgnis über die jüngsten Ereignisse am Kantonsspital Laufen zum Ausdruck gebracht. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung das Antwortschreiben verabschiedet, welches wir diesem Bulletin im Wortlaut beilegen.




Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. April 1999


Auf eidgenössischer Ebene kommt am 18. April 1999 die Vorlage über die neue Bundesverfassung zur Abstimmung. Kantonale Vorlagen gelangen an diesem Datum nicht zur Abstimmung.




Neuregelung der Vorpension bei der Basellandschaftliche Pensionskasse: Keine Änderung für die knapp 60-jährigen und älteren Mitglieder


Die Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse werden geändert. Verwaltungskommission und Baselbieter Regierung werden dem Landrat aber beantragen, dass keine Änderung bezüglich der Vorpensionsregelung erfolgt für Personen, die bis zum 31. Dezember 1999 das 60. Altersjahr vollendet haben, auch wenn sie erst nach diesem Datum ihren Anspruch auf Vorpension geltend machen.


Aufgrund der bereits heute kursierenden Gerüchte im Zusammenhang mit der Neuregelung der Vorpension sieht sich der Regierungsrat zu einer Klarstellung veranlasst:


Laut der heute geltenden Regelung in den Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BL PK) hat ein Mitglied Anspruch auf Vorpension, wenn sein Arbeitsverhältnis nach dem 60. Altersjahr aufgelöst wird. Dabei wird gemäss der aktuellen Rechtsprechung die volle oder anteilige Rente dann ungekürzt gewährt, wenn das Mitglied 20 Dienstjahre bei angeschlossenen Arbeitgebern aufweist und während dieser Zeit vollversichert war.


Die gleichzeitig mit dem Eidgenössischen Freizügigkeitsgesetzes in Kraft getretenen Übergangsbestimmungen laufen nun nach fünf Jahren am 31. Dezember 1999 aus. Die BL PK ist deshalb gezwungen, bis zu diesem Zeitpunkt eine Neuregelung der Vorpension zu treffen. Die diesbezüglichen Bestimmungen werden bis im März 1999 in ausformulierter Fassung vorliegen und dann in Vernehmlassung geschickt.


Sowohl Verwaltungskommission der BL PK als auch Regierung haben aber bereits jetzt beschlossen, dass sie dem Landrat eine Lösung vorschlagen werden, gemäss welcher Personen, die bis zum 31. Dezember 1999 das 60. Altersjahr vollendet haben, nach der heute geltenden Regelung behandelt werden, auch wenn sie erst nach diesem Datum ihren Anspruch auf Vorpension geltend machen. Eine Kündigung dieser Personengruppe noch in diesem Jahr ändert somit an ihrer Berechtigung bezüglich der Vorpension nichts, oder - mit anderen Worten: auch wenn die betroffenen Personen erst nach dem 1. Januar 2000 kündigen, gelten ihre heute bestehenden Rechte auf Vorpension weiter.


Daneben soll in Zukunft eine vorzeitige Pensionierung auch für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, voraussichtlich allerdings unter deren Beizug für die Finanzierung.


Auskünfte: Werner Hertzog, Geschäftsführer der Basellandschaftlichen Pensionskasse, Tel. 061 927 93 33




Stiftung Bibliotheca Afghanica: Museum in Bubendorf


Für den Erwerb und die Errichtung eines Afghanistan-Museums in Bubendorf hat der Regierungsrat einen Beitrag in der Höhe von 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt. Im Jahre 1975 gründete Paul Bucherer-Dietschi in Liestal das Afghanistan-Archiv, das er in den darauffolgenden Jahren mit privaten Mitteln auf- und ausbaute. 1983 wurde das gesamte Archiv in die neugegründete Stiftung Bibliotheca Afghanica eingebracht. Die Stiftung steht unter der Aufsicht der Eidgenossenschaft und hat zum Ziel, einen Beitrag zur Bewahrung der afghanischen Kultur zu leisten. Mittlerweile besitzt die Stiftung eine der weltweit grössten Sammlungen an Dokumenten über dieses Land mit einem grossen wissenschaftlichen Wert für die gesamte Afghanistanforschung. Im neu errichteten Museum sollen kulturelle Objekte aus Afghanistan, die vor deren Zerstörung gerettet werden konnten, aufbewahrt und ausgestellt werden.


Auskünfte: Barbara Umiker, Kommunikationsbeauftragte der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 61 65




Zwei revidierte Landwirtschaftsverordnungen


Der Regierungsrat hat die Verordnungen über die Tierzucht und den Viehabsatz sowie über den Pflanzenbau revidiert. Die Neuerungen waren aufgrund der Agrarpolitik 2002 des Bundes nötig.


Der Bund verlagert die Verantwortung für die Tierzucht von den Kantonen zu den Verbänden. Der Kanton wird die Tierzucht auch in Zukunft personell und finanziell unterstützen. Dies geschieht durch Beiträge an das Herdebuch, an Leistungsprüfungen und an wertvolle Zuchttiere. Der Kanton hilft bei der Organisation von Viehschauen und Tierausstellungen. Der Viehabsatz wird ähnlich wie bisher unterstützt. Der Kanton organisiert Märkte, zahlt Beiträge an junge Tiere aus dem Berggebiet und subventioniert den Export von Rindvieh.


Der Bund bewilligte bisher die Pflanzung von Reben. Neu sind die Kantone zuständig. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Regierungsrat für diese Aufgabe eine spezielle Kommission einsetzen. Die kantonale Fachstelle für Natur und Landschaft wird wie bisher ihre Anliegen einbringen können.


Auskünfte: Werner Mahrer, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Tel. 061 976 21 27




Geschäftsreglement des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank; Vorlage an den Landrat


Der Regierungsrat hat die Vorlage an den Landrat bereffend Geschäftsreglement des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank verabschiedet.




Genehmigung Gemeindebeschluss


Der Regierungsrat hat den von den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen betreffend die Waldbaulinienpläne: "Büttene-Rai", Oberdorf/Nägeligarten", "Delsbergstrasse", "Nenzlingerweg", "Nunningerstrasse", Im Moos", "Hohle Gasse" sowie "Nägeligarte/ Parzelle Nr. 651" genehmigt.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Preis für angewandte Forschung (Inkrafttreten 1. März 1999) genehmigt.




Wahlen


Der Regierungsrat wählte in die Kommission Augusta Raurica für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002:


Dr. Elisabeth Bleuer, Umiken, Vertreterin des Kantons Aargau; Dr. Rolf d'Aujourd'hui, Vertreter des Kantons Basel-Stadt; Dr. André F. Moosbrugger, Aarau, Vertreter des Kantons Aargau; Heinz Dillier, Augst, Vertreter der Gemeinde Augst; Barbara Schätti, Kaiseraugst, Vertreterin der Gemeinde Kaiseraugst; Dr. Christoph Jungck, Basel, Vertreter der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel; Dr. Hansjörg Reinau, Basel, Vertreter der Stiftung pro Augusta Raurica; Dr. Stefanie Jacomet, Basel, Vertreterin des Kantons Basel-Landschaft sowie Helga von Graevenitz, Arlesheim, Vertreterin des Kantons Basel-Landschaft.


Landeskanzlei



 

Mitteilung an die Medien: Eine bereinigte Zusammenstellung mit den Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten für die Landratswahlen vom 21. März 1999 kann am kommenden Dienstag, 9. Februar 1999, ab ca. 14.00 Uhr, unter der Internet-Adresse www.baselland.ch abgerufen werden. Ausdrucke der Zusammenstellung können ab diesem Zeitpunkt auch bei der Landeskanzlei in Liestal bezogen werden. Die Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten werden zudem im Amtsblatt vom 11. Februar 1999 veröffentlicht.

Auskünfte: Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 925 50 02



 

554 Kandidatinnen und Kandidaten für 90 Landratssitze

Am vergangenen Montag, 1. Februar 1999, ist die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Landratswahlen 1999 abgelaufen.


Weil die Wahlvorschläge von den Statthalterämtern noch geprüft und bereinigt werden müssen (Frist: 8. Februar 1999), haben die folgenden Angaben nur provisorischen Charakter.


Hier eine Statistik der eingegangen Wahlvorschläge:

 

Wahlkreis

Wahlvorschläge

1999 (554)

1995 (629)

Frau

Mann

Total

Frau

Mann

Total

Allschwil

13

29

42

12

34

46

Binningen

20

25

45

16

29

45

Oberwil

20

35

55

16

38

54

Reinach

21

43

64

22

47

69

Münchenstein

13

31

44

14

34

48

Muttenz

20

39

59

22

48

70

Laufen

9

26

35

11

24

35

Pratteln

18

40

58

31

52

83

Liestal

19

29

48

29

44

73

Sissach

13

23

36

12

23

35

Gelterkinden

12

23

35

13

25

38

Waldenburg

14

19

33

13

20

33

Kanton

192

362

554

211

418

629

An den Landratswahlen 1999 nehmen die folgenden Parteien mit den definitiven Listennummern teil:

Liste 1

Freisinnig-Demokratische Partei

FDP

Liste 2

Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften

SP

Liste 3

Schweizerische Volkspartei

SVP

Liste 4

Evangelische Volkspartei

EVP

Liste 5

Christlichdemokratische Volkspartei

CVP

Liste 6

Grünes Bündnis

GB

Liste 9

Schweizer Demokraten

SD




Diese 7 Parteien kandidieren in allen 12 Wahlkreisen.


Von den bisherigen Mitgliedern des Landrates kandidieren 10 nicht mehr:


Adrian Ballmer FDP, Heinz Giger SP, Gregor Gschwind CVP, Hans Herter FDP, Thomas Hügli FDP, Andres Klein SP, Marcel Metzger CVP, Claudia Roche SP, Rolf Rück SP, Therese Umiker FDP.




6 Mitglieder fallen unter die Amtszeitbeschränkung:


Rudolf Felber FDP, Peter Minder SVP, Robert Piller FDP, Robert Schneeberger FDP, Oskar Stöcklin CVP, Bruno Weishaupt CVP.


Die bereinigten Listen werden im Amtsblatt vom 11. Februar 1999 veröffentlicht. Sie stehen den Medien ab Dienstag, 9. Februar 1999, 14'00 Uhr zur Verfügung. Ab dieser Zeit können Sie die Daten auch über Internet www.baselland.ch abrufen.


Liestal, 2. Februar 1999
Landeskanzlei Basel-Landschaft



 

Kantonsspital Laufen; Antwort des Regierungsrates an den Bezirksrat Laufental

Sehr geehrte Damen und Herren


Für Ihr Schreiben vom 27. Januar 1999, in dem Sie Ihre Besorgnis über die jüngsten Ereignisse am Kantonsspital Laufen zum Ausdruck bringen, danken wir Ihnen herzlich. Insbesondere hat es uns gefreut, dass sich Ihr Brief durch eine hohe Sachlichkeit auszeichnet, was in der derzeit emotionsgeladenen Atmosphäre nicht selbstverständlich ist. Der Regierungsrat teilt im übrigen Ihre Besorgnis. Er verfolgt die Entwicklung der Situation rund um das Kantonsspital Laufen mit grosser Aufmerksamkeit und wird alles daran setzen, den Konflikt so rasch wie möglich zu bereinigen und das Spital wieder in eine ruhigere Zukunft zu führen.


Im Anschlussvertrag hat sich der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, das Feningerspital Laufen als Kantonsspital weiterzuführen und den Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und mit der Notfallstation dauernd zu gewährleisten. Der Regierungsrat möchte an dieser Stelle nochmals mit aller Klarheit festhalten, dass er zu dieser Verpflichtung und damit zum Kantonsspital Laufen steht. Er hat dies in den letzten Jahren mit einer Reihe von Massnahmen mehrfach bestätigt. So wurden beispielsweise im Bereich Informatik/Administration erhebliche Investitionen getätigt, um das Spital auf einen zeitgemässen Stand zu bringen. Und erst vor kurzem hat der Regierungsrat mit dem Wechsel vom Belegarzt- zum Chefarztsystem in der Inneren Medizin einen weiteren wichtigen Schritt eingeleitet, um offenkundige Schwachstellen in der medizinischen Versorgung zu beseitigen. Demnächst werden in der Inneren Medizin auch eine Teilzeitstelle der Chefarzt-Stellvertretung sowie eine zusätzliche Assistenzarztstelle geschaffen. Mit diesen Massnahmen soll die Qualität und Attraktivität der medizinischen Abteilung in der Zukunft weiter gestärkt werden. Im übrigen hat der Regierungsrat sein Bekenntnis zum Kantonsspital Laufen auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er Forderungen nach einer engeren Zusammenarbeit mit dem Bezirksspital in Breitenbach und damit verbundene Verlagerungen von gewissen Spitaldisziplinen klar abgelehnt hat.


Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir in diesem Brief zur Suspendierung und Entlassung von Herrn Dr. Arnold Kaiser nicht näher Stellung nehmen können. Im Interesse des Persönlichkeitsschutzes, aber auch um den Ergebnissen der laufenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Verfahren nicht vorzugreifen, ist uns hier Zurückhaltung auferlegt. Wir möchten aber in diesem Zusammenhang doch noch einmal daran erinnern, dass die personellen Spannungen am Kantonsspital Laufen - mit wechselnder Intensität - schon seit vielen Jahren andauern und bereits vor dem Übertritt des Laufentals bestanden, als am Spital nur ein einziger Chefarzt tätig war.


Die seit 1994 zuständige Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat die bestehenden Probleme von Anfang an erkannt und - mit unterschiedlichen Ansätzen - wiederholt Schritte unternommen, um das Konfliktpotential abzubauen. Unter anderem wurde zu diesem Zweck im Jahr 1996 ein spezialisiertes externes Beratungsunternehmen beigezogen und beauftragt, die Situation rund um das Kantonsspital Laufen zu analysieren. Die aufgrund der Analyse gewonnenen Erkenntnisse über die bestehenden personellen und strukturellen Probleme veranlassten die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion im Herbst 1996, einen externen Berater einzusetzen, um die Verwaltung des Kantonsspitals Laufen bei der Lösung der anstehenden Probleme zu unterstützen und das Spital wenn immer möglich ohne drastische Massnahmen auf einen ruhigen Kurs zurückzuführen. Auch der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bemühte sich wiederholt persönlich im Gespräch mit Exponenten des Spitals Laufen um tragfähige Vereinbarungen und Konfliktlösungen.


Der Regierungsrat bedauert zutiefst, dass all diese Bemühungen zur Konfliktbewältigung letztendlich gescheitert sind. In den letzten Monaten kam es zu einer Eskalation der Spannungen. Aufgrund eines gravierenden Vorfalles sah sich der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion am 10. Januar 1999 veranlasst, Herrn Dr. Arnold Kaiser mit sofortiger Wirkung zu suspendieren. Der Regierungsrat sah aufgrund der vorliegenden Fakten keine andere Möglichkeit, als die Kündigung auszusprechen. Aller Voraussicht nach wird zu gegebener Zeit eine richterliche Instanz die Rechtmässigkeit dieser Kündigung überprüfen. Das Ergebnis dieser Beurteilung bleibt abzuwarten. Der Regierungsrat hält aber nochmals ausdrücklich fest, dass er seinen Entscheid nicht leichtfertig und ohne triftigen Grund gefällt hat.


Im übrigen wird es nun Aufgabe der eingesetzten Sonderkommission der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission sein, die Vorkommnisse rund ums Spital Laufen gründlich und in Ruhe abzuklären und daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen und Massnahmen abzuleiten. Der Regierungsrat hofft, dass diese Abklärungen - im Interesse des Spitals, der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter - in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre abgewickelt werden können.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen auch weiterhin auf Ihre Bereitschaft, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu einer positiven Entwicklung des Kantonsspitals Laufen beizutragen.


Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Elsbeth Schneider-Kenel


der Landschreiber: Walter Mundschin


Back to Top