Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 19. Januar 1999
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Neues Sozialhilfegesetz in der Vernehmlassung
Waldgrenzenkarte in der Gemeinde Hölstein
Easy Tax und anderes im Internet
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Neues Sozialhilfegesetz in der Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beauftragt, den Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes den Gemeinden, Parteien und Verbänden zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Mitte Mai 1999. Das neue Gesetz soll das bestehende Fürsorgegesetz, das Alkoholfürsorgegesetz sowie das Kinder- und Erziehungsheimgesetz ablösen. Es regelt im wesentlichen die folgenden Bereiche:
- die Beratung, Unterstützung und Eingliederung bedürftiger Personen;
- die Unterstützung von Therapien für alkohol- oder drogenkranke Personen;
- die Bevorschussung von Kinder- und Ehegattenalimenten sowie die Inkassohilfe;
- die Aufsicht über die Heime;
- die Hilfe an Kinder, Jugendliche und behinderte Erwachsene.
Der Gesetzesentwurf wurde durch eine Expertenkommission ausgearbeitet, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Interessenverbände, der Gemeinden und der kantonalen Verwaltung zusammengesetzt war.
Mitteilung an die Medien: Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wird den Entwurf eines neuen Sozialhilfegesetzes am Mittwoch, 27. Januar 1999, 0830 Uhr, an einer Medienorientierung näher erläutern. Eine separate Einladung folgt.
Auskünfte: Daniel Schwörer, stv. Leiter Rechtsabteilung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 02
Gemäss § 2 Absatz 1 der Regierungsratsverordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer beschloss der Regierungsrat den Index für das Jahr 1999 unverändert auf 760 Punkten auf der Basis 1939 zu belassen.
Auskünfte: Dr. Hans Peter Salzgeber, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 061 925 5271
Waldgrenzenkarte in der Gemeinde Hölstein
Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Hölstein im Zusammenhang mit der Katastererneuerung die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorgenommen. Die sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber Bauzonen definitiv fest.
Die Kantone sind gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden dabei alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlichen Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen.
Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Therwil beschlossene Quartierplanung "Hochfeldweg, Parzelle 1203" und die damit verbundene Zonenplanänderung genehmigt.
Easy Tax und anderes im Internet
Unter der Homepage www.baselland.ch werden nicht nur Informationen über den Kanton Basel-Landschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern es werden auch viele Anleitungen, Formularen und Hilfsprogramme der kantonalen Verwaltung zum Herunterladen verbreitet. So erleichtert beispielsweise Easy Tax das Erstellen von Steuererklärungen. Wer die Homepage des Kantons Basel-Landschaft anwählt, erkennt auf der linken Seite des Bildschirms den Hinweis "Finanzwesen". Wird diese Rubrik angeklickt, erscheint auf der Gesamtübersicht der Link auf Easy Tax. Eine Anleitung beschreibt, wie dieses Programm unentgeltlich auf den eigenen PC heruntergeladen werden kann.
Ein weiteres Beispiel betrifft den Verkehr mit dem Handelsregisteramt: Wer eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen möchte, kann die entsprechende Anleitung zum Vorgehen und das notwendige Formular über Internet beziehen.
Die Ausübung von verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen setzt eine behördliche Bewilligung voraus. Die notwendigen Gesuchsformulare können ebenfalls über www.baselland.ch heruntergeladen werden. Schritt für Schritt werden solche Angebote in Zukunft noch ausgebaut.
Die Besucherfrequenzen auf der kantonalen Homepage haben in den letzten drei Monaten deutlich zugenommen. Besonderes Interesse finden unter anderem die Informationen über die Gemeinden. So werden zu jeder Gemeinde des Kantons verschiedene allgemeine Angaben und ein kurzes Behördenverzeichnis verbreitet. Verschiedene Links erlauben den einfachen Wechsel zu den sich in raschem Aufbau befindlichen eigenen Homepages der Gemeinden. Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass alle mittels kantonaler Homepage erhältlichen Informationen über eine leistungsfähige und einfach zu bedienende Suchmaschine erschlossen werden.
Auskünfte: Eugen Lichtsteiner, Landeskanzlei, Tel. 061 925 50 07,
eugen.lichtsteiner@spectraweb.ch
Landeskanzlei
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