Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 5. Januar 1999
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz: Wahl der Vertrauenspersonen
Inventar der geschützten Naturobjekte
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz: Wahl der Vertrauenspersonen
Der Regierungsrat hat die in der Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität vorgesehenen Vertrauenspersonen bestimmt. Als Vertrauenspersonen wählte er:
Heidi Bur, Rektorin der Sekundarschule Reigoldswil, Jennifer Bürgin Heim, akademische Mitarbeiterin im Personaldienst der Bau- und Umweltschutzdirektion, Astrid Eichenberger, Konrektorin am Lehrerseminar Liestal, Dr. Verena Gruber, Assistenzärztin am Kantonsspital Bruderholz, Regula Hofer, Psychologin, Schulpsychologischer Dienst, Else Hunziker Rebmann, Leiterin Soziale Dienste am Kantonsspital Liestal, Dieter Kaufmann, Rektor der Sekundarschule Sissach, Thomas Römelin, Leiter Verwaltungsabteilung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Christine Tschudin, Leiterin Hauswirtschaftliche Abteilung, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain und Peter Wagner, Leiter Stabsstelle Personelles, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.
Zu den Aufgaben der Vertrauenspersonen gehören insbesondere:
- die Beratung und Unterstützung von betroffenen Personen;
- das Ergreifen informeller Schritte auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit der betroffenen Person, mit dem Ziel, den sexuellen Belästigungen ein Ende zu setzen;
- die Information über das aufsichtsrechtliche Anzeigeverfahren, das Aufzeigen der straf- bzw. zivilrrechtlichen Möglichkeiten und die Darlegung der Voraussetzungen sowie der möglichen Konsequenzen dieser Schritte gegenüber der betroffenen Person.
Die Vertrauenspersonen sind für zwei Jahre gewählt.
Auskünfte: Michael Bammatter, Direktionssekretär Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02
Gestützt auf die vorliegenden Fähigkeitszeugnisse hat der Regierungsrat folgende Beförderungen beschlossen:
zum Major:
- Hptm Hubert Kiser, Stans (Füs Bat 23 Kdt)
- Hptm Anton Lauber, Allschwil (S Bat 5 Kdt)
zum Hauptmann:
- Oblt Erich Althaus, Buus (Sch Füs Kp IV/52 Kdt)
- Oblt Reto Tschan, Kaiseraugst (Stab Füs Bat 53 Adj)
zu Oberleutnants:
- Lt Andreas Biland, Gelterkinden (Füs Kp I/52 Kdt a i)
- Lt Lukas Heusler, Binningen (Füs Stabskp 53 Kdt a i)
- Lt Michel Keller, Luzern (Füs Kp II/23 Füs Of)
- Lt Jürg Schiltknecht, Binningen (S Kp I/5 S Of)
- Lt Bruno Trost, Gelterkinden (Füs Kp I/53 Kdt a i)
Inventar der geschützten Naturobjekte
Der Regierungsrat hat die Gebiete "Richtiflue", "Rehhag," "Hinteri Egg", "Esel" und "Chapfflüeli" in Waldenburg und Oberdorf in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen und Schutzverordnungen (Inkrafttreten 1. März 1999) erlassen.
Der Regierungsrat wählte Eduardo Forgas, Leiter Pflegedienst, Kantonsspital Bruderholz und Felix A. Heri, Gesundheitsplaner der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion als Mitglieder der Kommission der Ausbildungsstätten für Berufe im Gesundheitswesen.
Am Freitag, 15. Januar 1999, kann Frau Lina Wälti-Roth, wohnhaft im Alters-, Wohn- und Pflegeheim "Blumenrain", Baslerstrasse 10, Therwil, ihren 100. Geburtstag feiern. Regierungsratsvizepräsident Hans Fünfschilling, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibel Rolf Gerber werden der Jubilarin am Freitag, 15. Januar 1999, 10.45 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wir wünschen allen Empfängerinnen und Empfängern des Medienbulletins ein gutes neues Jahr.
Landeskanzlei
Beilagen: Beschreibungen geschützter Naturobjekte
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