Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 22. Dezember 1998
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Verpflichtungskredit für die kantonale Denkmalpflege
Kinderspitalrat des Universitäts-Kinderspitals beider Basel gewählt
Innovationspreis beider Basel wird weitergeführt
Subvention an den Verein Tele-Hilfe Basel
Waldgesetz und Waldverordnung am 1. Januar 1999 in Kraft
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Verpflichtungskredit für die kantonale Denkmalpflege
Für die kantonale Denkmalpflege sollen für die kommenden drei Jahre total 1,725 Millionen Franken in einem Verpflichtungskredit zur Verfügung gestellt werden, beschloss der Regierungsrat an seiner Sitzung. Die Denkmalpflege verwendet diese Gelder als einmalige Beiträge für die Subventionierung von Renovationen und für Restaurierungen und Konservierungen von geschützten oder zu schützenden Kulturdenkmälern. Zusätzlich werden Spezialuntersuchungen, Expertisen und Gutachten für einzelne Fragestellungen, technisch-konstruktive Probleme und Restaurierungsabklärungen an externe Fachleute vergeben. Diese von der kantonalen Denkmalpflege begleiteten Aufgaben sind unerlässliche, zum Teil wiederkehrende Arbeiten mit dem Ziel, die historische Substanz längerfristig zu erhalten und weitergehende Schäden oder gar Verluste an geschützten Kulturdenkmälern zu verhindern. Bisher waren die - im Total unveränderten - Beträge jeweilen jährlich im Budget eingestellt worden. Diese Praxis steht jedoch im Widerspruch zur terminlichen Situation von Subventionszusagen und Bauabrechnungen, d.h., die in einem Jahr eingegangenen Verpflichtungen kommen je länger je mehr nicht mehr im gleichen Jahr zur Auszahlung. Auch im verabschiedeten Budget 1999 ist der entsprechende Betrag bereits eingesetzt. Er wird nun aber formell als Verpflichtungskredit behandelt.
Auskünfte: Brigitte Frei-Heitz, kantonale Denkmalpflegerin, Tel. 061 925 55 75
Kinderspitalrat des Universitäts-Kinderspitals beider Basel gewählt
Der Regierungsrat hat - im Einvernehmen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt - die Mitglieder des Kinderspitalrates des Universitäts-Kinderspitals beider Basel bestimmt. Seitens des Kantons Basel-Landschaft wurden die folgenden Mitglieder in den Kinderspitalrat gewählt:
Dr. Claudia Cavallini von Laufen, lic. iur. Verena Walpen-Wolf von Pratteln, Marcel Metzger von Laufen, Eduard Belser, Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion.
Seitens des Kantons Basel-Stadt wurden gewählt: Sabine Egli-Rüegg von Basel, Prof. Catherine Nissen-Druey von Riehen, Dr. Jacques Barman von Füllinsdorf, Veronica Schaller, Vorsteherin Sanitätsdepartement.
Zum Präsidenten der Kommission wurde Gerhard Kaufmann von Riehen gewählt. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder und des Präsidenten des Kinderspitalrates umfasst vier Jahre.
Auskünfte: Rosmarie Furrer, Direktionssekretär, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL,
Tel. 061 925 56 02; Andreas Schuppli, Departementssekretär I, Sanitätsdepartement BS, Tel. 061 267 95 22 (bis 16.45 Uhr)
Innovationspreis beider Basel wird weitergeführt
Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen, den Innovationspreis beider Basel weiterzuführen. Das Reglement für die Verleihung dieses Preises ist neu vier statt fünf Jahre gültig. Mit der Anpassung an eine vierjährige Reglementsperiode wird die Koordination mit dem Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Basel-Landschaft angestrebt. Dieses legt fest, dass eine Subventionsverfügung höchstens auf vier Jahre erlassen werden kann. Für die Amtsdauer von 1999 bis 2002 wurden von den beiden Regierungen als Jury-Mitglieder bestätigt bzw. neu gewählt: Dr. Rainer Füeg als Vertreter der Wirtschaft; Corinne Panchaud als Vertreterin der Arbeitnehmerseite und Nachfolgerin des zurückgetretenen Dr. Willy Kellenberger; Prof. Dr. Richard Bührer als Vertreter der Fachhochschule beider Basel und Nachfolger von Prof. Siegmar R. Frey; Markus Meier, als Vertreter des Gewerbeverbandes Baselland und Nachfolger von Peter Tschudin; Prof. Dr. Michael Oehme als Vertreter der Universität Basel und Nachfolger von Prof. Dr. Hans G. Seiler.
Auskünfte: lic. rer. pol. Anne Röthlin, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL, Tel. 061 925 56 93; Rosmarie Furrer, Direktionssekretär, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL, Tel. 061 925 56 02
Subvention an den Verein Tele-Hilfe Basel
Der Verein Tele-Hilfe Basel (Telefon 143) führt seit 1973 eine telefonische Beratungsstelle in Basel, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Tele-Hilfe berät und begleitet Personen, die sich in Not- oder Krisensituationen telefonisch an die Notrufnummer 143 wenden. Die Stelle wird vorwiegend von Menschen genutzt, die in unserer Region leben. Innerhalb der verschiedenen sozialen Beratungs- und Hilfsangebote nimmt die Beratungsstelle der Tele-Hilfe auch Triagefunktionen wahr. Pro Jahr werden ca. 16'000 Telefonanrufe entgegengenommen, davon kommt etwa ein Drittel aus dem Kanton Basel-Landschaft. Da ein öffentliches Interesse an der Sicherstellung dieses einzigen rund um die Uhr angebotenen telefonischen Beratungsdienstes besteht, hat der Regierungsrat beschlossen, den Verein Tele-Hilfe Basel für die Jahre 1998 bis 2001 mit einem jährlichen Beitrag von 20'000 Franken zu unterstützen.
Auskünfte: lic. rer. pol. Felix A. Heri, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 22
Der Regierungsrat hat eine Projektgruppe unter der Leitung der beiden Direktionsvorsteher VSD und FKD beauftragt, bis Ende Jahr unter Einbezug der Direktbetroffenen Vorschläge für eine mögliche Aufgabenverlagerung von der VSD zur FKD auszuarbeiten. Die Prüfung ist dabei auf eine Auswahl von Dienststellen beschränkt worden (vgl. Medienmitteilung des Regierungsrats vom 3. November 1998), und es ist die Vorgabe erteilt worden, dass diejenigen Bereiche, in welchen die Beziehung Kanton - Gemeinden das Schwergewicht bilde und dem inhaltlichen Bezug zum übrigen Kompetenzbereich der Volkswirtschafts-und Sanitätsdirektion vorgehe, zur FKD verschoben werden sollen, während dort, wo dies nicht der Fall sei, der entsprechende Bereich bei der VSD verbleiben solle.
Heute hat nun die Regierung den Bericht der Arbeitsgruppe behandelt und beschlossen, das Kantonale Fürsorgeamt, das Statistische Amt und den Bereich «Gemeinderecht» der Rechtsabteilung des Direktionssekretariats VSD per 1. Juli 1999 neu der Finanz-und Kirchendirektion zu unterstellen. Der Bereich «Abteilung Alters-und Pflegeheime» des Direktionssekretariats VSD verbleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Volkswirtschafts-und Sanitätsdirektion.
Auskünfte: Rosmarie Furrer, Direktionssekretär der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 56 02 und Dr. Michael Bammatter, Direktionssekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02
Waldgesetz und Waldverordnung am 1. Januar 1999 in Kraft
Am 27. September 1998 hat der Baselbieter Souverän dem neuen kantonalen Waldgesetz sowie einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt. Der Regierungsrat hat heute beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen, und hat auch die dazugehörende Waldverordnung erlassen, die auf denselben Termin in Kraft treten wird.
Auskünfte: Daniel Schwörer, Fürsprecher, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 02
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Erwin Baumgartner als Mitglied des Gemeinderates von Roggenburg.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Lupsingen beschlossene Mutation "Kirschgartenweg" zum generellen Bau- und Strassenlinienplan "Kirschgartenweg-Paradiesweg" und die Mutation "Verlängerung Quellenweg" zum Bau- und Strassenlinienplan "Verlängerung Quellenweg";
- die von der Gemeindeversammlung Oberwil beschlossenen Quartierplanvorschriften "Zentrum I" und "Zentrum II";
- die vom Einwohnerrrat Reinach beschlossene Quartierplanung "Jupiterstrasse" und die damit verbundenen Änderungen des Zonenplanes Siedlung sowie des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplanes;
- sowie die von der Gemeindekommission Sissach beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Allmendweg" im Bereich "Stebligerweg-Rheinfelderstrasse".
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Zustellung von Betreibungsurkunden (Inkrafttreten 1. Januar 1998) genehmigt.
Der Regierungsrat hat folgende Dienstordnungen genehmigt und auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt:
Dienstordnung des Direktionssekretariates der Bau- und Umweltschutzdirektion, des Amtes für Liegenschaftsverkehr, des Lufthygieneamtes beider Basel, des Hochbauamtes, des Bauinspektorates, des Amtes für Raumplanung, der Erziehungs- und Kulturdirektion sowie des Direktionssekretariates der Erziehungs- und Kulturdirektion.
Der Regierungsrat wählte als Mitglieder der Verwaltungskommission der Stiftung Kirchen- und Schulgut für die Amtsperiode vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2002: Madeleine Häring, Arisdorf, Kurt Lauper, Münchenstein, Andreas Rüegg, Seltisberg, Esther Schmutz, Ormalingen, und Dr. Pierre Spahr, Muttenz.
In den Jugendrat wählte der Regierungsrat für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002: Lukas Häring, Füllinsdorf, Mathias Probst, Frenkendorf, und Gisela Wittwer, Pratteln.
Der Regierungsrat wählte ferner die Viehinspektorinnen und Viehinspektoren und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 1999.
Mitteilung an die Medien:
Die Regierungsratssitzung vom 29. Dezember 1998 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 5. Januar 1999.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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