Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 8. Dezember 1998
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Mehr ökologische Ausgleichsflächen
Gesundheitsförderung im Frühbereich; Landratsvorlage
Bekämpfung der Bakterienkrankheit Feuerbrand
Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes; Vernehmlassung
Ausrichtung staatlicher Beiträge an private Schulen
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Inventar der geschützten Naturobjekte
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Mehr ökologische Ausgleichsflächen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für die Jahre 1999 bis 2003 einen Verpflichtungskredit von rund 15,4 Millionen Franken für Abgeltungsbeiträge an die ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone zu bewilligen. An diese Kosten leistet der Bund Beiträge in der Grössenordnung von voraussichtlich 54 Prozent oder rund 8,2 Millionen. Die Mittel ermöglichen es, die durch Naturschutznutzung bedingten Ertragseinbussen und Mehraufwendungen abzugelten. Der Landrat hatte bereits zuvor Verpflichtungskredite von insgesamt 10,8 Millionen Franken für die Jahre 1994 bis 1998 bewilligt. Jene Mittel hatten es ermöglicht, ökologische Ausgleichsflächen im Gesamtumfange von 1'410 Hektaren mittels freiwilliger Bewirtschaftungsvereinbarungen zu schützen und sie nach naturschützerischen Kriterien zu unterhalten. Dies entspricht einem Anteil von knapp 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Rund 60 Prozent aller Baselbieter Landwirtinnen und Landwirte machen bereits heute von dieser Möglichkeit Gebrauch. Das Programm ist also sehr erfolgreich und erfährt eine hohe Akzeptanz. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass es als fester Bestandteil der kantonalen Naturschutz- und Landwirtschaftspolitik weitergeführt werden soll. Die Flächenziele, wie sie im kantonalen Naturschutz- und Landschaftsschutzkonzept formuliert sind, konnten bislang freilich noch nicht erreicht werden. Die ökologischen Ausgleichsflächen sollen deshalb bis ins Jahr 2003 auf rund 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche erweitert werden.
Auskünfte: Niklaus Hufschmid, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, Tel. 061 925 55 79; Dieter Rudin, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Tel. 061 976 21 16
Gesundheitsförderung im Frühbereich; Landratsvorlage
In den letzten Jahren sind in den Schulen des Kantons Basel-Landschaft verschiedene Anstrengungen unternommen worden, um einerseits Drogen und Gewalt zu thematisieren und anderseits Projekte zu entwickeln, die mit präventiven Massnahmen den Missbrauch von Suchtmitteln sowie gewalttätiges Verhalten verhindern sollen. Zielpublikum dieser Bemühungen sind vor allem Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, aber auch Primarschulen und Kindergärten.
Prävention - insbesondere bei Sucht- und Gewaltproblemen - muss jedoch schon früher, das heisst bereits im Vorschulalter, einsetzen. In diesem Alter werden Weichen gestellt für Entwicklungen im positiven und negativen Sinn. Viele Störungen, die im Jugendalter manifest werden, haben ihre Wurzeln oft in der frühen Kindheit. Um die auf diesem Gebiet in unserem Kanton noch bestehenden Lücken zu schliessen, hat der Regierungsrat beschlossen, in den kommenden fünf Jahren ein Pilotprojekt "Gesundheitsförderung im Frühbereich" durchzuführen; eine entsprechende Vorlage mit einem Kreditbegehren von 400'000 Franken wurde heute an den Landrat weitergeleitet.
Hauptziel des Projektes ist es, ein breites Angebot zu schaffen und bekanntzumachen, um Mütter und Väter mit ihren Kindern im Vorschulalter in ihrer Erziehungsaufgabe zu beraten und zu unterstützen. Dabei wird die Zusammenarbeit gesucht mit allen Stellen und Institutionen, die heute schon auf diesem Gebiet tätig sind.
Auskünfte: Dr. med. Cornelia Conzelmann, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Tel.061 925 62 86
Bekämpfung der Bakterienkrankheit Feuerbrand
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Er befällt Apfel-, Birn- und Quittenbäume, aber auch Ziersträucher der Gattungen Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Weissdorn, Vogelbeere und Stranvaesia. Die anfälligste Pflanze ist der Cotoneaster salicifolius, der im Siedlungsgebiet stark verbreitet ist. Das typische Schadbild ist das Welken und Verfärben der Blüten und Zweige. Der befallene Trieb ist oft stark abgebogen. Die befallenen Blätter vertrocknen und bleiben lange am Ast hängen.
Durch die prophylaktische Rodung von gesunden Cotoneaster-Pflanzen wird die hohe Erregerpopulation stark vermindert. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Elimination der anfälligen Zierpflanzen die Ausbreitung des Feuerbrandes erheblich verlangsamt und so die Krankheit besser kontrollierbar macht. Ohne diese Rodung könnte eine alarmierende Ausbreitung den Baselbieter Erwerbsobstbau und die rund 60'000 Kernobst-Hochstammbäume bedrohen. Die zahlreichen hochanfälligen Zierpflanzen im Siedlungsgebiet würden über kurz oder lang gleichwohl befallen und müssten dann ohnehin gerodet werden.
Gestützt auf die eidgenössische Verordnung vom 28. April 1982 über den Pflanzenschutz und das kantonale Landwirtschaftsgesetz vom 8. Januar 1998 hat der Regierungsrat deshalb folgende Massnahmen beschlossen:
- Die Gemeinden werden beauftragt, auf ihrem Gemeindegebiet die hochanfälligen Wirtspflanzen des Feuerbrandes vorsorglich zu roden und zu entsorgen. Die Gemeinden werden für ihren Aufwand vom Kanton entschädigt.
Es ist inskünftig verboten, Pflanzen der hochanfälligen Cotoneaster-Arten zu vermehren und anpflanzen.
- Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain wird mit der Koordination und Aufsicht der Aktion beauftragt. Es kann zusätzliche Weisungen erlassen.
Auskünfte: Fredi Spinnler, Info-Beauftragter der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 11
Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes; Vernehmlassung
Mit der Änderung des Spitalgesetzes im Rahmen der Aufgabenneuverteilung sind ab 1998 allein die Gemeinden als Kostenträger für die Beiträge an die Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen zuständig. Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt auch nicht mehr aufgrund von Einwohnerzahl und Finanzkraft der einzelnen Gemeinde, sondern jede Wohnsitzgemeinde hat die Beiträge für ihre berechtigten Einwohner und Einwohnerinnen zu tragen - unabhängig davon, in welcher beitragsberechtigten Institution sich diese auch immer befinden. Dort wo mehrere Gemeinden gemeinsam ein Heim tragen (Beitragsgemeinschaft), werden die Beiträge auch gemeinsam nach Massgabe der Einwohnerzahl getragen. Der Kanton leistet nach wie vor noch Investitionsbeiträge.
Diese Neuregelung der Beitragsleistung erfordert eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Heimen. In der revidierten Beitragsverordnung für die Alters- und Pflegeheime hatte der Regierungsrat für 1998 noch vorgesehen, die Beitragszahlung über den Kanton abzuwickeln. Ab dem 1. Januar 1999 werden die (immer noch vom Kanton berechneten) Beiträge jedoch direkt von den Gemeinden an die Heime bezahlt. Ursprünglich war vorgesehen, das Alters- und Pflegeheimdekret ebenfalls auf dieses Datum zu revidieren, um den neuen Verantwortungskompetenzen und Beitragsflussregelungen gerecht zu werden. Die Revision hat sich aber infolge der Verknüpfung mit dem vom Landrat geforderten Bericht zur Altersversorgung verzögert. Für 1999 herrscht somit noch eine Art Interregnum, welches aber insbesondere im Bereich des Beitragsflusses durch Weisungen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion überbrückt wird.
Der Regierungsrat hat heute den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Entwurf für die Revision des Alters- und Pflegeheimdekretes genehmigt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Kanton zieht sich gemäss Entwurf - bis auf die Dienstleistung der Berechnung der einzelnen Beiträge - aus dem "Alltagsgeschäft" der Alters- und Pflegeheime zurück und überlässt dieses Gebiet konsequent den Gemeinden. Die Einflussnahme auf die Kosten bei der Betreuung der Einwohner und Einwohnerinnen in Alters- und Pflegeheimen oder zu Hause durch die Spitex wird so zum zentralen Element der neuen kommunalen Aufgabe. Ferner wurde durch eine präzisere Umschreibung der finanziellen Leistungskraft der Berechtigten auch die erforderliche Mitsprache der Gemeinden im Bereich der Beitragshöhe konkretisiert.
Auskünfte: Thomas Kaech, Leiter Rechtsabteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 09
Ausrichtung staatlicher Beiträge an private Schulen
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Vorlage für die Teilrevision des Schulgesetzes zur Ausrichtung von Beiträgen an private Schulen in die Vernehmlassung gegeben. Mit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen wird der Kanton inskünftig auch den privaten Schulen (1. - 9. Schuljahr), welche allgemeinen Kriterien genügen, aber über keine speziellen kantonalen Leistungsaufträge verfügen, Beiträge in Form von Schülerpauschalen ausrichten. Der Regierungsrat möchte die Existenz privater Schulen als Alternative zu seinem eigenen Bildungsangebot durch die Ausrichtung der Schülerpauschale sichern helfen.
Ausgangspunkt für diese Schülerpauschale war die finanziell schlechte Lage der Rudolf-Steiner-Schulen der Region und deren Antrag auf Abgeltung ihrer Leistungen durch den Kanton. Die Schülerpauschale soll aber allen Erziehungsberechtigten, welche ihre Kinder in eine private Schule der Nordwestschweiz schicken, zugutekommen und eine Reduktion des Schulgeldes bewirken.
Die jährliche Schülerpauschale des Kantons für eine private Primarschule (1. - 5. Schuljahr) beträgt 700 Franken und für eine private Schule der Sekundarstufe I (6. - 9. Schuljahr) 3'100 Franken. Diese Beiträge sind auf der Basis von etwa 20 Prozent der Bruttobetriebskosten der öffentlichen Schulen angesetzt. Ergänzende Beiträge der Gemeinden an den Besuch einer privaten Primarschule sind möglich, aber nicht vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen des Kantons aufgrund des bevorstehenden Wegfalls des Steuerabzugs für den Privatschulbesuch wird die Ausrichtung von Schülerpauschalen Mehrkosten von jährlich ca. 2 Millionen Franken verursachen.
Auskünfte: Alberto Schneebeli, Pädagogische Arbeitsstelle der Erziehungs- und Kulturdirektion Tel. 061 925 5053
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Erich Geiser als Gemeindepräsident von Bennwil, die Wahl von Alfred Sutter als Gemeindepräsident von Hemmiken, die Wahl von Josef Schaub als Mitglied des Gemeinderates von Arisdorf, sowie die Wahl von Ruth Herzog-Nydegger als Mitglied des Gemeinderates von Oltingen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden betreffend den Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan (mit Ausnahme);
- sowie den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Pratteln betreffend die Mutation des Zonenplanes Siedlung im Gebiet "Löli - Im Oos - Wirtslöli".
Inventar der geschützten Naturobjekte
Der Regierungsrat hat das Gebiet "Stellihübel-Furtboden" in Seltisberg in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen und eine Schutzverordnung (Inkrafttreten 1. Februar 1999) erlassen.
Der Regierungsrat wählte in die Kommission für Naturschutz im Wald: Reinhard Eichrodt (Präsident) Kantonsforstingenieur, Liestal, Hans Hägler, stv. Kantonsgeometer, Bretzwil, Margrit Jermann, Umweltfachfrau SANU, Dittingen, und Dr. Niggi Hufschmid, Biologe, Liestal.
Landeskanzlei
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