Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 27. Oktober 1998


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02



 

Globalbeiträge und Leistungsauftrag für Universitäts-Kinderspital beider Basel

Tarifvertrag für Universitäts-Kinderspital beider Basel genehmigt


Prämienverbilligung 1999: Richtprämie für Kinder wird um 5 Franken erhöht


Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999


Kategorie I


Kategorie II


Kategorie III


Kategorie IV


Kategorie V


Der Regierungsrat lehnt Beschwerden gegen die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung Pratteln vom 4.Dezember 1997 betreffend Einbürgerungen ab


Revision der Sport-Toto-Verordnung


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Erwahrung


Verschiedenes


Wahl


Mitteilung an die Medien




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Globalbeiträge und Leistungsauftrag für Universitäts-Kinderspital beider Basel

Das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) nimmt am 1. Januar 1999 an den beiden Standorten Bruderholz und Basel den Betrieb auf. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute zu Handen ihrer Kantonsparlamente eine partnerschaftliche Vorlage verabschiedet, in der gestützt auf einen regierungsrätlichen Leistungsauftrag die entsprechenden Globalbeiträge für die Jahre 1999 und 2000 sowie ein Kredit zur Finanzierung der einmaligen Überführungskosten beantragt werden.


Im Rahmen des Globalbeitragssystems soll das UKBB in den beiden kommenden Jahren vom Kanton Basel-Stadt für die stationäre Versorgung seiner Patientinnen und Patienten rund 6,7 Mio. Franken pro Jahr erhalten. Der entsprechende Beitrag des Kantons Basel-Landschaft beträgt - wegen der grösseren Kinderzahl - jährlich rund 10 Mio. Franken. Pro Jahr und Kanton sind ausserdem 5,3 Mio. Franken für die Abgeltung der klinischen Lehre und Forschung vorgesehen, je 3,5 Mio. Franken für die Abgeltung der übrigen Leistungen. Hinzu kommt ein Kredit von je 2,4 Mio. Franken zur Finanzierung der einmaligen Überführungskosten im Jahr 1999.


Auskünfte: Eduard Belser, Regierungsrat, Tel. 061 925 56 03




Tarifvertrag für Universitäts-Kinderspital beider Basel genehmigt


Der Start des neuen Universitäts-Kinderspitals beider Basel ist nun auch im Bereich der Krankenkassentarife gesichert. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den für die Jahre 1999 und 2000 geltenden neuen Tarifvertrag zwischen dem UKBB und den Kantonalverbänden der Krankenversicherer BS und BL genehmigt. Der Vertrag ermöglicht die vollständige Freizügigkeit in den beiden Kantonen.


Mit dem neuen Tarifvertrag schaffen die Vertragspartner - die Kantonalverbände der Krankenversicherer der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie das UKBB - die Grundlage für die vollständige Freizügigkeit: Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft können sich an beiden Spitalstandorten behandeln lassen. Die bisher in den beiden Kantonen unterschiedlichen Tarifstrukturen wurden harmonisiert. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die kranken Kinder nach rein fachlichen Aspekten am geeigneten Spitalstandort zu behandeln.


Der neue Tarifvertrag lehnt sich an die bisher für das Basler Kinderspital geltenden Grundlagen an. Die Tarife liegen etwas höher als die bisherigen Tarife im Kanton Basel-Landschaft. Die basellandschaftlichen Krankenversicherer können andererseits mit einer Entlastung rechnen, da die bisher geltenden höheren ausserkantonalen Ansätze für die Behandlung von Baselbieter Kindern am Basler Kinderspital entfallen. Das UKBB ist ab dem 1.1.1999 für beide Basel gleichsam ein innerkantonales Spital.


Auskünfte: Thomas Kaech, Leiter Rechtsabteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 09




Prämienverbilligung 1999: Richtprämie für Kinder wird um 5 Franken erhöht


1999 werden im Kanton Basel-Landschaft die durchschnittlichen Prämien in der obligatorischen Krankenversicherung nicht oder nur unbedeutend ansteigen. Es besteht daher für das kommende Jahr grundsätzlich kein Anlass, über eine Anpassung der Richtprämien oder den Prozentsatz des steuerbaren Einkommens einen generellen Ausgleich der Prämienbelastung vorzunehmen. Da die kantonale Gesetzgebung jedoch vorsieht, dass die Richtprämie für Kinder näher bei der effektiven kantonalen Durchschnittsprämie liegen soll als die Richtprämie für Erwachsene, hat der Regierungsrat beschlossen, die Richtprämie für Kinder im kommenden Jahr von bisher 40 auf neu 45 Franken zu erhöhen. Die Erhöhung bringt damit den bereits bezugsberechtigten Familien mit Kindern (bis 18 Jahre) eine zusätzliche finanzielle Entlastung von 60 Franken je Kind. Die Anhebung der Kinder-Richtprämie löst 1999 zusätzliche Prämienverbilligungen von rund 1,82 Mio. Franken aus. Insgesamt sind im Budget 1999 für die Prämienverbilligung rund 68 Mio. Franken eingesetzt.


Auskünfte: Thomas Kaech, Leiter Rechtsabteilung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 09




Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999


Der Regierungsrat hat den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab dem Jahr 1999 genehmigt und unterbreitet dem Landrat eine Vorlage dazu. Die FHV soll den offenen Zugang zu allen anerkannten Fachhochschulen regeln und den interkantonalen Lastenausgleich sicherstellen.


Die FHV schafft für die Fachhochschulen in der Schweiz eine einheitliche Regelung, die den freien Zugang zu den Studien, die Gleichbehandlung der Studierenden und die Abgeltung für die Studienkosten gewährleistet. Die Vereinbarungskantone verpflichten sich, ihre Studiengänge für Bewerberinnen und Bewerber aus den anderen Vereinbarungskantonen zu den gleichen Bedingungen offen zu halten wie für ihre eigenen Studierenden.


Die Wohnsitzkantone der Studierenden leisten Beiträge an die Ausbildungskosten. Diese Beiträge werden pro Studierenden und Jahr erhoben. Die Studiengänge sind in fünf Beitragskategorien zusammengefasst:




Kategorie I

Betriebsökonomie

Berufsbegleitend

Fr. 5'000.--

Kategorie II

Betriebsökonomie

Vollzeit

Fr. 8'500.--

Kategorie III

Architektur

Vollzeit

Fr. 12'000.--

Bauingenieurwesen

Vollzeit

Vermessungswesen

Vollzeit

Kategorie IV

Elektrotechnik

Vollzeit

Fr. 18'000.--

Maschinenbau

Vollzeit

Kategorie V

Chemie

Vollzeit

Fr. 25'000.--



Der Kanton Basel-Landschaft ist federführender Mitträger der Fachhochschule Beider Basel (FHBB). Die Studierenden an der FHBB stammen zu 59% aus der Region Basel (480 Studierende im Grundstudium), 41% aus der übrigen Schweiz (322 Studierende). Die höheren Beitragssätze der FHV bringen dem Kanton Basel-Landschaft also Mehreinnahmen. Andererseits studieren auch Baselbieter/innen an Fachhochschulen in anderen Kantonen, d.h. auf den Kanton Basel-Landschaft kommen auch Mehrausgaben zu. Verrechnet man die Mehreinnahmen mit den Mehrausgaben und berücksichtigt den Kostenteiler zwischen den Trägerkantonen der FHBB (BL: 67%, BS: 33%), ergibt sich:


Der Beitritt zur FHV bringt dem Kanton Basel-Landschaft geschätzte Mehrerträge in der Höhe von 1.1 Mio. Franken pro Jahr.


Die Regierung will der FHBB nicht alle Mehreinnahmen aus der FHV zukommen lassen. Ein solches Vorgehen würde auch vom Partnerkanton Basel-Stadt nicht mitgetragen. Für das Budget 2000 vereinbart der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit der FHBB daher eine neue Mittelzuteilung.


Auskünfte: Frau PD Dr. Dorothea A. Christ, Stabsstelle für Hochschulfragen 061 925 62 14




Der Regierungsrat lehnt Beschwerden gegen die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung Pratteln vom 4.Dezember 1997 betreffend Einbürgerungen ab


Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung sechs Beschwerden türkischer Staatsangehöriger gegen Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung Pratteln vom 4. Dezember 1997 betreffend Verweigerung der Einbürgerung abgewiesen. Er hält in seinem Entscheid fest, dass sich aus Artikel 1 der Rassendiskriminierungs-Konvention, auf den sich die Beschwerdeführer berufen haben, nicht unmittelbar Rechte ableiten liessen, die vom Richter oder von der Verwaltungsbehörde im Einzelfall umgesetzt werden müssten. Selbst wenn die genannte Bestimmung unmittelbar anwendbar wäre, hätte dies zu keiner anderen Beurteilung der vorliegenden Beschwerden geführt, da sich Absatz 3 der Bestimmung nur auf Rechtsvorschriften beziehe; bei den angefochtenen negativen Einbürgerungsentscheiden handle es sich hingegen nicht um Rechtsvorschriften, sondern um Anwendungsakte im Einzelfall. Weiter führt der Regierungsrat aus, ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe in den vorliegenden Fällen nicht. Der Entscheid über das Einbürgerungsgesuch liege daher im freien Ermessen der Bürgergemeindeversammlung, welche dieses pflichtgemäss auszuüben habe. Allerdings sei die Bürgergemeindeversammlung bei ihrem Entscheid an die verfassungsrechtlichen Grundsätze gebunden; insbesondere müsse sie bei ihrer Entscheidung sowohl das Rechtsgleichheitsgebot wie auch das Willkürverbot berücksichtigen. Weil keine Begründungspflicht bestehe und die geheime Stimmabgabe möglich sei, lasse sich jedoch im konkreten Anwendungsfall kaum feststellen, welche Gründe die Stimmenden zu einer negativen oder positiven Stimmabgabe bewogen hätten. Eine materielle Rechtskontrolle sei somit im Ergebnis nicht durchführbar. Schliesslich hält der Regierungsrat fest, dass in den vorliegenden Fällen auch keine Verfahrensvorschriften verletzt worden seien.


Auskünfte: Dr. Beat Feigenwinter, Leiter Rechtsdienst des Regierungsrats, Tel. 061 925 57 04 (Dienstag, 27.Oktober 1998, ab 14 Uhr)




Revision der Sport-Toto-Verordnung


Der Regierungsrat hat eine Änderung der Sport-Toto-Verordnung beschlossen. Die Änderung drängt sich auf, weil verschiedene Änderungen und Entwicklungen in den sportlichen Strukturen erkennbar sind. Die Beitragszuordnungen an Verbände und Vereine erfordern eine Neuausrichtung in Form von pauschalen Jahresbeiträgen sowie Einzelunterstützungen verschiedener Aktivitäten z.B. Sportlager im In- und Ausland, Veranstaltungen verschiedener Organisationen, Begabtenförderung, Stützpunkttraining, Beiträge für vereinseigene Anlagen.


Im Bereich der Jahresbeiträge wurde ein neues System erarbeitet, welches den einzelnen Verbands- und Vereinssituationen gerechter wird und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.


Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Direktionssekretär der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 5055




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- die von der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf beschlossenen Wasserschutzzonen für verschiedene Quellgebiete;


- die vom Einwohnerrat Liestal beschlossene Quartierplanung "Engel",


- sowie den von der Einwohnergemeindeversammlung Ziefen beschlossene Waldbaulinienplan "Mutation Güfi".




Erwahrung


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Werner Jäggin als Präsident des Bürgerrates von Hölstein.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat die Vorlage an den Landrat zum Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft, nach durchgeführter Vernehmlassung bei den Gemeinden, genehmigt.


Das Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 sowie die Verordnung hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt.


Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Richtprämien 1999 für die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (Inkrafttreten 1. Januar 1999) genehmigt.




Wahl


Der Regierungsrat wählte auf den 1. November 1998 René Brunner, Muttenz, als Zivilstandsbeamten-Stellvertreter des Zivilstandskreises Lausen.








Mitteilung an die Medien




Am Donnerstag, 29. Oktober 1998 besucht eine Delegation des Grossen Rates des Kantons Neuenburg den Kanton Basel-Landschaft.


Folgendes Besuchsprogramm ist vorgesehen:


10.15 Uhr Empfang der Gäste im Regierungsgebäude in Liestal


Besuch der Landratssitzung in Liestal


14.45 Uhr Besichtigung des CIM-Zentrums an der Fachhochschule beider Basel


16.30 Uhr Führung im Dom von Arlesheim


18.00 Uhr Nachtessen im Schloss Ebenrain in Sissach


Am Donnerstag, 29. Oktober 1998, 12 Uhr, besteht vor dem Regierungsgebäude in Liestal Gelegenheit für Fotoaufnahmen.






Landeskanzlei






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