Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 19. Mai 1998
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage "Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden" an den Landrat
Waldgrenzenkarte für die Gemeinde Nusshof
Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
Planungszone zur Sicherstellung einer raumplanungskonformen Nutzungsplanung in Diepflingen
Dekret über das Zivilstandswesen
Verschiedenes
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage "Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden" an den Landrat
Eine Motion von Landrat Urs Steiner beauftragte den Regierungsrat, dem Landrat eine Vorlage über die Ermächtigung der Gemeinden zur Einführung der Amtszeitbeschränkung für ihre Behördenmitglieder zu unterbreiten. Nach der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens hat nun der Regierungsrat seine Vorlage über die Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden an den Landrat verabschiedet.
In der Vernehmlassungsvorlage schlug der Regierungsrat vor, die Gemeinden durch eine Ergänzung der Kantonsverfassung zu ermächtigen, in der Gemeindeordnung vorzusehen, dass Mitglieder ihrer Behörden für die nächstfolgende Amtsperiode nicht wiederwählbar sind. Ferner regte der Regierungsrat an, dass die Amtszeit nur für Personen beschränkt werden könne, welche der betreffenden Gemeindebehörde bereits ununterbrochen während zwei Amtsperioden angehört haben. Dieser Anregung lag der Gedanke zugrunde, dass den Mitgliedern von Gemeindebehörden eine Mindestamtszeit zugestanden werden sollte, um so eine gewisse Kontinuität der Tätigkeit dieser Behörden sicherzustellen.
Der Vorschlag des Regierungsrates für eine Verfassungsänderung wurde in der Vernehmlassung überwiegend positiv beurteilt. Lediglich ein Viertel der teilnehmenden Gemeinden und die Schweizer Demokraten lehnen das Vorhaben zum vornherein ab. Dagegen begrüssen die übrigen Gemeinden und politischen Parteien sowie die beiden Gemeindeverbände die beabsichtigte Stärkung der Gemeindeautonomie. Da und dort wurde aber der Formulierungsvorschlag für eine neue Verfassungsbestimmung als zu detailliert bezeichnet. Moniert wurde insbesondere, dass es den Gemeinden überlassen werden solle, eine Mindestamtszeit zu bestimmen.
Der nach dem Vernehmlassungsverfahren überarbeitete Entwurf des Regierungsrates für eine Verfassungsänderung verzichtet auf die Erwähnung einer bestimmten Mindestamtszeit, da diese Frage nicht zwingend in der Kantonsverfassung geregelt werden muss. Daher sollen die Gemeinden nach dem bereinigten Vorschlag des Regierungsrates ermächtigt (aber nicht verpflichtet) werden, in der Gemeindeordnung vorzusehen, „dass Mitglieder ihrer Behörden nach Ablauf einer bestimmten Amtszeit für die nächstfolgende Amtsperiode nicht wiederwählbar sind".
Auskünfte: Stephan Mathis, stv. Direktionssekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 079 354 67 59
Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit der Kehrichtbeseitigung Laufental-Schwarzbubenland AG (KELSAG) ist die Zusammenarbeit in der Abfallentsorgung in der Region vom Regierungsrat auf lange Sicht geregelt worden. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben bei der seinerzeitigen Mengenplanung der KVA Basel die rund 15'000 Tonnen brennbarer Abfälle der Kelsag-Region bereits eingerechnet. Ab dem 1. Januar 2000 werden nun diese brennbaren Abfälle aus dem Kelsag-Gebiet ebenfalls der KVA Basel zugeführt. Damit aber die von der Kelsag betriebene Deponie Hinterm Chestel gleichwohl innert angemessener Frist aufgefüllt werden kann, soll die in der Abfallvereinbarung von Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgesehene Schlacke zunächst vor allem der Deponie Hinterm Chestel zugeführt werden. Nur die nichtbrennbaren Abfälle gelangen auf die Deponieanlage Elbisgraben. Andernfalls würde die Restauffülldauer der Deponie Hinterm Chestel nämlich noch über 100 Jahre dauern. Ein wirtschaftlicher Betrieb wäre so - mit den relativ geringen Ablagerungsmengen in Form von Schlacke - gar nicht mehr möglich. Das Amt für Industrielle Betriebe wird die Deponie Hinterm Chestel im Auftrag der Kelsag ab 1. Januar 2000 betreiben. Der Regierungsrat ruft gleichzeitig in Erinnerung, dass ab diesem Datum gesamtschweizerisch brennbare Abfälle nur noch in Verbrennungsanlagen entsorgt werden dürfen.
Auskünfte: Robert Puhm, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 925 62 44.
In einem Bericht zur Internet Präsentation beantragt der Regierungsrat die Abschreibung eines Postulates betreffend Internet-Auftritt des Kantons Basel-Landschaft. Seit etwas über einem Jahr werden Informationen zum Kanton unter "www.baselland.ch" über das Internet verbreitet. So ist heute beispielsweise die Systematische Gesetzessammlung vollständig auf dem Internet und wird laufend auf dem aktuellsten Stand angeboten. Sämtliche Landratsvorlagen, Vorstösse, Berichte usw. sind seit Beginn des laufenden Jahres im Volltext vorhanden. Das Angebot der Kantonsbibliothek kann online eingesehen werden. Das Amtsblatt ist seit der ersten Nummer des Jahrganges 1998 vollständig abrufbar. Das Luftqualitätsbulletin des Lufthygieneamtes wird täglich aktualisiert. Die technologische Entwicklung im Bereich Internet ist rasant. Das Angebot des Kantons Basel-Landschaft wird auch in Zukunft kontinuierlich wachsen.
Auskünfte: Eugen Lichtsteiner, Leiter Parlamentsdienst, Landeskanzlei, Tel. 061 925 50 07
Waldgrenzenkarte für die Gemeinde Nusshof
Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Nusshof im Zusammenhang mit der Revision des Zonenplans Siedlung die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorgenommen. Die sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber Bauzonen definitiv fest.
Die Kantone sind gemäss dem Bundesgesetz über den Wald verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden dabei alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlichen Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen.
Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94
Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
Der Regierungsrat hat die Schulanlage Neumatt 1, Reinacherstrasse 5, Aesch, in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (vgl. Beilage).
Planungszone zur Sicherstellung einer raumplanungskonformen Nutzungsplanung in Diepflingen
Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Diepflingen eine Planungszone bestimmt. Diese gilt für die Dauer von längstens fünf Jahren.
Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung der Gemeinde Diepflingen - insbesondere die Anpassung ihrer Bauzonengrösse an die Erfordernisse von Art. 27 RPG - erschweren könnte.
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf beschlossene Änderung zum Zonenplan Landschaft (Mutation "Reservoir Fommert" und den Waldbaulinienplan "Reservoir Fommert") genehmigt.
Dekret über das Zivilstandswesen
Der Landrat hat am 12. März 1998 die Revision des Dekrets vom 11. November 1991 über das Zivilstandswesen beschlossen.
Der Regierungsrat hat, nach Genehmigung durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, die Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen auf den 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über Schülerbeurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (Inkrafttreten 10. August 1998) und eine Änderung der Schulordnung für die Volksschulen und IV-Sonderschulen (Inkrafttreten 10. August 1998) beschlossen.
Landeskanzlei
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