Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 13. Januar 1998
Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02
Ausbau Schulanlage „Egerten" in Reinach
Unterrichtsangebote der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt für das 10. Schuljahr
Planungsauftrag BASEL 2001: EXPO 2001, 500 Jahre Basel beim Bund, Kulturstadt Europas
Eine zusammengefasste Verordnung über Wasserversorgung
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Ausbau Schulanlage „Egerten" in Reinach
Einen Ergänzungskredit von 2,725 Millionen Franken verlangt der Regierungsrat vom Landrat, damit ein neuer Gebäudetrakt mit sieben Klassenzimern und einem Gruppenraum an die Handelsschule in der Schulananlage Ergerten angegliedert werden kann. Bereits im Mai 1993 hatte der Landrat dem Vorprojekt, im März 1995 dem Bauprojekt zum Ausbau der Schulanalge Egerten für die Handessschule des KV Baselland zugestimmt. Die beiden Kredite betrugen rund 16,6 Millionen Franken. Diese Arbeiten dürften im Spätherbst 1998 abgeschlossen sein. Ziel jenes Ausbaus ist die Zusammenführung der Standorte Reinach und Münchenstein in Reinach. Aufgrund der Prognosen von 1992/93 war das Raumprogramm damals als ausreichend betrachtet worden. Die heutigen Schülerzahlen zeigen jedoch, dass eine Ausweitung unumgänglich ist. Die ursprünglich vorgesehene sanfte Sanierung von zwei Klassenzimmern im Nordtrakt - als vorläufige Massnahme gedacht - ist nicht ausreichend. Anstelle der beiden früher vorgesehen Klassenzimmer beantragt die Regierung deshalb jetzt gleich einen neuen Gebäudetrakt, wobei sie heraustreicht, dass dies sowohl aus betrieblicher wie auch finanzieller Sicht die beste Lösung ist. Selbst mit dieser Lösung wird jedoch auch in Zukunft noch ein Raumdefizit verbleiben, das anderweitig abgedeckt werden kann. Die Regierung vertritt zudem die Meinung, es wäre sinnvoll, diesen Erweiterungstrakt direkt anschliessend nach Abschluss der laufenden Bauarbeiten zu realisieren.
Auskünfte: Alfred Oppikofer, Kantonsarchitekt, Tel. 061 925 54 11
Unterrichtsangebote der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt für das 10. Schuljahr
Der Kanton Basel-Landschaft strebt an, zusammen mit Basel-Stadt ein übersichtlicheres "Brückenangebot" im 10. Schuljahr als Teil der Berufsbildung auf der nachobligatorischen Sekundarstufe II zu schaffen und im Rahmen eines Abkommens mit Basel-Stadt den Zugang für Schülerinnen und Schüler und die Abgeltung neu zu regeln. Auf der Grundlage einer Neupositionierung der Angebote soll ein kantonsübergreifendes Anmeldeverfahren eingerichtet werden.
Gegen 500 Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Landschaft besuchen gegenwärtig im Kanton Basel-Landschaft oder im Kanton Basel-Stadt im 10. Schuljahr ein "Brückenangebot". Diese Bildungsangebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit einem zusätzlichen Ausbildungsjahr, den Anschluss an eine weiterführende vorwiegend berufliche Ausbildung zu finden. Die "Brückenangebote" der beiden Kantone sind nicht aufeinander abgestimmt. In der Konsequenz führt dies für Schülerinnen und Schüler zu einer unübersichtlichen Wahlsituation, die eine den Schülerinnen und Schülern angemessene Wahl erschwert. Schülerinnen und Schüler melden sich zum Teil an mehreren Orten an, was die Klassenbildung beeinträchtigt.
Auskünfte: Alberto Schneebeli, Pädagogische Arbeitsstelle Basel-Landschaft, Tel. 061 925 50 53
Planungsauftrag BASEL 2001: EXPO 2001, 500 Jahre Basel beim Bund, Kulturstadt Europas
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben Kredit in der Höhe von 300'000 Franken bewilligt für die gesamtheitliche Planung der Grossprojekte Kulturstadt BASEL 2001, EXPO 2001 und das Jubiläum 500 Jahre Basel beim Bund der Eidgenossenschaft.
Erläuterung von den Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Eine zusammengefasste Verordnung über Wasserversorgung
Heute sind die ausführenden Bestimmungen zum Wasserbau-, Grundwasser- sowie Wasserversorgungsgesetz in nicht weniger als vier Landrats-Erlassen und fünf Regierungsratsverordnungen geregelt. Dies erschwert den Vollzug erheblich. Ausserdem widerspricht die Kompetenzverteilung zwischen Landrat und Regierungsrat teilweise der Kantonsverfassung. Aus diesen Gründen ist eine Entflechtung der Kompetenzen und eine Vereinfachung sowie Vereinheitlichung der Erlasse anzustreben. Der Landrat hat am 30. Oktobr 1997 mit dem Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen einen ersten Schritt getan. Das Dekret enthält nämlich die Bestimmungen, die der Landrat gestützt auf die genannten Gesetze erlassen darf. Die übrigen Vollzugsbestimmungen werden nun in einer neuen Regierungsratsverordnung über die Wasserversorung sowie die Nuzung und den Schutz des Grundwassers zusammengefasst, welche der Regierungsrat an seiner Sitzung vom Dienstag genehmigt hat. Geregelt werden die Aufgabenteilung zwschen Kanton und Gemeinden und die Gebühren für Bewilligungen. Mit Ausnahme einiger Ergänzungen und Vereinfachungen wurde grundsätzlich die bisherige Regelung übernommen. Gleichzeitg mit dem Inkrafttreten des neuen Dekretes und der Regierungsratsverodnung werden die neun bestehenden Erlasse aufgehoben.
Auskünfte: Erich Eglin, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 925 55 26
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Kosten von Straf- und Untersuchungsgefangenen (Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. Januar 1998) genehmigt.
Der Regierungsrat hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ermächtigt, die Vernehmlassungsverfahren betreffend das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) sowie zum Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft durchzuführen.
Mitteilung an die Medien: Medienorientierung zum Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft, Donnerstag, 15. Januar 1998, 9 Uhr, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Bahnhofstrasse 2a, Liestal, Sitzungszimmer im 4. Stock (Einladung am 7. Januar 1998 versandt).
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Duggingen beschlossene Mutation zum Gemeindebaureglement (Zonenreglement Siedlung);
- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden betreffend den Bau- und Strassenlinienplan "Rainweg" und die Mutation des Strassennetzplanes Siedlung im Gebiet "Rainweg".
Der Regierungsrat nahm von zwei Kündigungen Kenntnis und wählte Michael Grieder, Kilchberg, als Handwerker des Tiefbauamtes, Strassenverwaltungskreis 3.
Der Regierungsrat wählte Brigitte Frei-Heitz, Pratteln, als Mitglied und Präsidentin der Kommission für Denkmal- und Heimatschutz.
Landeskanzlei
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