Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 23. Dezember 1998


Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02



 

Automobilgenossenschaft Reigoldswil: Kantonsbeitrag an Schadensdeckung

Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden: Vernehmlassungsverfahren


Gesetz über das Schiessen am Banntag: Vernehmlassungsverfahren


Zivilstandskreis Oberdorf-Niederdorf-Liedertswil und Zivilstandskreis Hölstein-Bennwil-Lampenberg: Zusammenlegung zu einem Zivilstandskreis Oberdorf-Niederdorf-Liedertswil-Hölstein-Bennwil-Lampenberg


Waldgrenzenkarte in der Gemeinde Aesch


Verschiedenes


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Wahlen




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Automobilgenossenschaft Reigoldswil: Kantonsbeitrag an Schadensdeckung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Fr. 600'000.-- an Beiträgen zur Schadensdeckung im Liquidationsverfahren der Automobilgenossenschaft Reigoldswil zu übernehmen. Diese Beiträge wären sonst durch die Einzelgenossenschafterinnen und -genossenschafter zu leisten.


Anfang der Neunzigerjahre geriet die Automobilgenossenschaft Reigoldswil in eine finanzielle Schieflage und musste die Bilanz deponieren. Durch aktive Nachlassverwaltung konnte ein Konkurs vermieden und der Verlust auf Fr. 1.1 Mio. begrenzt werden. Nach Abzug der Beiträge von Genossenschafter-Gemeinden und -Unternehmen und eines früheren Genossenschafts-Präsidenten verbleibt ein Fehlbetrag von Fr. 600'000.--, welcher von den Einzelgenossenschafterinnen und -genossenschaftern zu tragen ist.


Obwohl der Kanton die laufenden Defizite, welche sich aus dem in seinem Auftrag durchgeführten Kursbetrieb ergeben haben, jeweils abgedeckt hat, und er - als ein einzelner Genossenschafter unter vielen - keine Pflicht hat, einen über seine statutarische Pflicht hinausgehenden Beitrag zur Verlustdeckung zu leisten, schlägt der Regierungsrat dem Landrat vor, auch den Anteil der Einzelgenossenschafterinnen und -genossenschafter zu übernehmen. Der Grund dafür liegt in den teilweise unzumutbaren wirtschaftlichen Härten, die sich ohne diese Übernahme ergäben, den Unsicherheiten über die Genossenschaftereigenschaft einzelner Personen und dem Gebot zur Gleichbehandlung aller Einzelgenossenschafterinnen und -genossenschafter. Der Regierungsrat legt Wert auf die Feststellung, dass dieser Vorschlag an den Landrat ohne Präjudiz für allfällige frühere oder spätere Fälle gemacht wird.


Auskünfte: Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Tel. 061 925 53 35




Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden: Vernehmlassungsverfahren


Der Regierungsrat hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zu einer Vorlage betreffend Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden zu eröffnen.


Mitteilung an die Medien: Die Vorlage wird anlässlich des Jupéros vom Mittwoch, 7. Januar 1998 vorgestellt. (Einladungen werden von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion versandt).




Gesetz über das Schiessen am Banntag: Vernehmlassungsverfahren


Der Regierungsrat hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetz über das Schiessen am Banntag zu eröffnen.


Mitteilung an die Medien: Die Vorlage wird anlässlich des Jupéros vom Mittwoch, 7. Januar 1998 vorgestellt. (Einladungen werden von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion versandt).




Zivilstandskreis Oberdorf-Niederdorf-Liedertswil und Zivilstandskreis Hölstein-Bennwil-Lampenberg: Zusammenlegung zu einem Zivilstandskreis Oberdorf-Niederdorf-Liedertswil-Hölstein-Bennwil-Lampenberg


Der Regierungsrat hat dem Antrag der Gemeinderäte von Oberdorf, Niederdorf, Liedertswil, Hölstein, Bennwil und Lampenberg sowie der Bürgerräte von Hölstein, Niederdorf und Lampenberg zur Zusammenlegung ihrer beiden Zivilstandskreise mit Standort Oberdorf für das Zivilstandsamt entsprochen.


Begründet wird dieser Antrag einerseits damit, dass der bisherige Zivilstandsbeamte von Hölstein altershalber zum Ende der laufenden Amtsperiode zurücktreten wird. Die Gemeinden der beiden bisherigen Kreise begrüssen zudem grundsätzlich die dem Parlament vom Regierungsrat vorgeschlagene Einführung der Neuorganisation des Zivilstandswesens bereits im Rahmen der ersten Etappe.


Der Regierungsrat erachtet den Vorschlag der Gemeinden als sinnvoll. Somit werden die beiden Zivilstandskreise Oberdorf-Niederdorf-Liedertswil und Hölstein-Bennwil-Lampenberg per 1. April 1998 zu einem gemeinsamen Zivilstandskreis mit Amtssitz Oberdorf zusammengelegt.


Auskünfte: Barbara Umiker, Kommunikationsbeauftragte der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 61 65




Waldgrenzenkarte in der Gemeinde Aesch


Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Aesch im Zusammenhang mit der Revision des Zonenplans Siedlung die Abgrenzung von Wald und Bauzonen im Teilgebiet „westlich J 18" vorgenommen. Die sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber Bauzonen definitiv fest.


Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlichen Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen.


Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat folgende Verordnungen bzw. Änderungen von Verordnungen, die baldmöglichst in der Chronologischen Gesetzessammlung veröffentlicht werden, beschlossen:


- Änderung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte;


- Verordnung über den Freibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften;


- Änderung der Verordnung über die Vergütung während der Ausbildung;


- Änderung der Verordnung über Schülerbeurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt


- Änderung der Verordnung über die Wohnbau- und Eigentumsförderung


- Verordnung über die arbeitsmedizinische Untersuchung der Lehrlinge und Lehrtöchter.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- den Beschluss des Einwohnerrates Allschwil betreffend den Erlass des Lärm-Empfindlich-keitsstufen-Planes (mit Ausnahmen);


- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen betreffend den Strassenlinienplan "Stationswägli";


- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen beschlossene Mutation Wartenbergstrasse (Wendeanlage) des Bau- und Strassenlinienplanes Spitzackergebiet;


- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf betreffend die Erschliessung Nübrig-Risch (Plan und Reglement);


- den von der Einwohnergemeindeversammlung Kilchberg beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Buechweg".




Wahlen


Der Regierungsrat nahm von einem Rücktritt Kenntnis und wählte:


- Christine Cabane, Therwil, als Akademische Mitarbeiterin des Statthalteramtes Arlesheim;


- Michael Wild, Binningen, als Abteilungsleiter der Schul- und Büromaterialverwaltung.


Der Regierungsrat wählte in die Kommission Musikerziehung Astrid Eichenberger, Liestal, Eva Gutzwiller, Liestal, Claudia Roche, Liestal, und Walter Jermann, Dittingen.






Mit den besten Wünschen für die bevorstehenden Feiertage.




Landeskanzlei Basel-Landschaft




Back to Top