Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 16. Dezember 1997


Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02



 

Kantonale Volksabstimmungen vom 15. März 1998

Neue Interimsverträge mit baselstädtischen Privatspitälern


Regionaler Detailplan für die basellandschaftlichen Rheinhäfen; Landratsvorlage


Verzicht auf eine Option für eine Rheinbrücke in Birsfelden


Reptilien-Inventar auch fürs Laufental


Stellungnahme zum Bundesgesetz über Meteorologie und Klimatologie


Waldgrenzenkarte in der Gemeinde Arlesheim


Zivilstandskreis Bretzwil-Lauwil und Zivilstandskreis Reigoldswil-Titterten: Zusammenlegung zu einem Zivilstandskreis Reigoldswil-Titterten-Bretzwil-Lauwil


Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Wahlen




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Kantonale Volksabstimmungen vom 15. März 1998

Am 15. März 1998 finden folgende kantonale Volksabstimmungen statt:


- Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz vom 27. November 1997;


- Gesetz über die politischen Rechte, Änderung vom 10. Dezember 1997;


- Formulierte Gesetzesinitiative für einen Solidaritätsfonds (Baselland) "Umverteilung des Reichtums statt Erwerbslosigkeit" vom 5. März 1996;


- Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 (unter dem Vorbehalt, dass der Landrat das Gesetz an seiner Sitzung vom 8. Januar 1998 verabschiedet);


- Landwirtschaftsgesetz vom 8. Januar 1998 (unter dem Vorbehalt, dass der Landrat das Gesetz an seiner Sitzung vom 8. Januar 1998 verabschiedet).


Es wurde zur Kenntnis genommen, dass auf eidgenössischer Ebene keine Vorlagen zur Abstimmung vorliegen.


Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01




Neue Interimsverträge mit baselstädtischen Privatspitälern


Der Regierungsrat hat die von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ausgehandelten Interimsverträge mit dem St. Claraspital, dem Merian-Iselin-Spital, dem Bethesda-Spital und der Psychiatrischen Klinik Sonnhalde - alle im Nachbarkanton Basel-Stadt - genehmigt und unterzeichnet.


Die neuen Interimsverträge treten per 1. Januar 1998 in Kraft und lösen damit die auf Ende 1997 gekündigten Subventionsverträge nahtlos ab. Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft bedeutet dies, dass ihnen die bisherigen, bewährten Dienstleistungen der vier baselstädtischen Vertragsspitäler grundsätzlich auch weiterhin zur Verfügung stehen. Gegenüber der bisherigen Regelung enthalten die Interimsverträge allerdings eine Einschränkung: Das Krankenversicherungsgesetz verlangt von den Kantonen bekanntlich eine adäqute Spitalplanung. Infolge des Überangebotes an Betten in der Region wurde im Rahmen der gemeinsamen Spitalliste beider Basel in allen Spitälern eine Bettenreduktion verfügt, einzelnen Institutionen wurde die Aufnahme auf die Spitalliste gar verweigert. Diese Einschränkungen finden nun ihren angemessenen Niederschlag auch in den neuen Interimsverträgen, indem der Kanton Basel-Landschaft die Anzahl der jährlich subventionierten Pflegetage in den vier Vertragsspitälern beschränkt. Die Verträge enthalten als weitere Neurung eine fixe, in Franken festgelegte Abgeltung des einzelnen Pflegetages.


Die Interimsverträge beziehen sich auf die Allgemeine Abteilung der vier Vertagsspitäler (im Bethesda-Spital traditionsgemäss beschränkt auf die Rheumaabteilung). Beim St.Claraspital wird der Interimsvertrag auf drei Jahre abgeschlossen und damit der Dauer des geltenden Vertrages des Spitals mit dem Kanton Basel-Stadt angepasst. Vorderhand gelten die anderen Interimsvertäge für ein Jahr. Im Rahmen der Spitalliste stehen neue Leisungsaufträge zur Diskussion.


Die Beschränkung der Zahl der subventionierten Pflegetage und die tieferen Abgeltungen werden den Kanton Basel-Landschaft finanziell entlasten, ohne jedoch die traditionsreiche und bewährte Zusammenarbeit des Kantons mit den vier baselstädtischen Vertragsspitälern ernsthaft zu gefährden.


Auskünfte: Dr. Dominik Schorr, Kantonsarzt, Tel. 061 925 59 10




Regionaler Detailplan für die basellandschaftlichen Rheinhäfen; Landratsvorlage


Im neuen Rheinhafengesetz, das am 1. August 1993 in Kraft gesetzte wurde, wird das gesamte Areal der beiden basellandschaftlichen Rheinhäfen - auf Gebiet der Gemeinden Birsfelden und Muttenz - einer Spezialzone „Hafengebiet" zugewiesen. In dieser Zone sind nach Gesetz Bauten, Anlagen und Installationen zulässig, die der industriellen und gewerblichen Nutzung, der gewerblichen Schiffahrt, dem Güterumschlag sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen dienen. Das Rheinhafengesetz sieht auch vor, dass der erforderliche regionale Detailplan vom Landrat zu erlassen ist. Mit der Zuordnung der Planungshoheit in den Kompetenzbereich des Kantonsparlamentes wird die grosse Bedeutung der Rheinhäfen für den schweizerischen Aussenhandel unterstrichen. Der Regionale Detailplan Rheinhäfen, den der Regierungsrat heute dem Landrat als Vorlage unterbreitet, soll es der Hafenwirtschaft ermöglichen, ihre wichtige Versorgungsaufgabe unter verlässlichen Rahmenbedingungen und möglichst unbeeinflusst durch kommunale Einzelinteressen zu erfüllen. Im Rahmen der Planung wird insbesondere angestrebt, das Areal der Rheinhäfen optimal zu nutzen, die Raumansprüche des Güterumschlags und der gewerblichen Schiffahrt sicherzustellen, aber auch die Belange der Sicherheit, der Umwelt und des Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen.


Auskünfte: Karlheinz Baumgartner, Leiter der Rheinhäfen BL, Tel. 061 313 06 39




Verzicht auf eine Option für eine Rheinbrücke in Birsfelden


Aus heutiger Sicht sei die Aurechterhaltung einer Option für den Bau einer neuen Rheinüberquerung im Bereich des Hafenareals der Gemeinde Birsfelden nicht mehr notwendig, stellt die Regierung im Zusammenhang mit der Mutation des Koordinationsplanes (Richtplanes) fest. Die Gründe lägen einerseits in raumplanerischen Aspekten, weil der Lärmschutz schwierig zu realisieren sei, wegen bestehender Familiengartennutzung und Beeinträchtigung von Uferschutz- und Naherholungsgebieten. Anderseits würden heute durch die Strassenverbindung „Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen/Basel" bauliche Nutzungs- und somit auch wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten blockiert.Sowohl von Seite des Kantons Basel-Stadt als auch der betroffenen Gemeinden Birsfelden und Muttenz bestünden keine Einwände, wird in der Vorlage an den Landrat ausgeführt.


Auskünfte: Martin Huber, Amt für Orts- und Regionalplanung, Tel. 061 925 5937




Reptilien-Inventar auch fürs Laufental


In den Jahren 1994 bis 1996 ist das Reptilien-Inventar beider Basel erhoben worden. Es umfasst den Kanton Basel-Stadt und das „alte" Kantonsgebiet des Kantons Basel-Landschaft. Noch nicht dabei ist das Laufental. Weil diese für den Naturschutz unerlässliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die gesamte neue Baselbieter Kantonsfläche aber von Bedeutung ist, und weil vor allem das ganze Kantonsgebiet mit der gleichen Systematik erfasst werden soll, hat der Regierungsrat zu Handen des Landrates einen Kredit von 230'000 Franken bewilligt, der auf zwei Jahre aufgeteilt wird. Der Bund wird sich daran mit rund 60'000 Franken beteiligen. Eine Reihe von Reptilien wie Juraviper, Schlingnatter und Ringelnatter, aber auch Bergeidechse und Zauneidechse sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht und unterstehen deshalb bundesrechtlichem Schutz. Reptilien-Inventare haben zwar keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, aber sie bilden Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Grundeigentümern und Gemeinden für geeignete Schutzvorkehrungen. Das Laufental besitzt im Vergleich zum bisherigen Kantonsgebiet eine besondere naturräumliche und vielfältige Charakteristik und eine intensive Landschaftsnutzung. Aus diesen Gründen ist im Laufental mit einer wesentlich höheren Reptiliendichte auch der seltenen Arten zu rechnen, wie erste Stichproben gezeigt haben.


Auskünfte: Niklaus Hufschmid, Amt für Orts und Regionalplanung, Tel. 061 925 55 79




Stellungnahme zum Bundesgesetz über Meteorologie und Klimatologie


Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung zum Vorentwurf zum Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie verabschiedet und darin gefordert, dass der Bund verpflichtet wird, Informationen in verständlicher Form an die Bevölkerung weiterzugeben. Dies sollte das Bestreben einer kundenorientierten Verwaltung sein. Auch der Begriff der Wettervorhersage komme im Entwurf nirgends aussdrücklich vor. Diese sei jedoch Basis einer Reihe von Aufgaben. Beispiele dafür sind die Gefahrenwarnungen, Überwachung der Ausbreitung von Luftschadstoffen und Radioaktivität. Wegen der grossen Bedeutung für die Öffentlichkeit solle die Wettervorhersage jedoch explizit als Bundesaufgabe genannt werden.


Auskünfte: Hans-Rudolf Moser, Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 925 50 46.




Waldgrenzenkarte in der Gemeinde Arlesheim


Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Arlesheim im Zusammenhang mit der Mutation des Quartierplans „Hofmatt" in diesem Gebiet die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorgenommen. Die sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber Bauzonen definitiv fest.


Die Kantone sind gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlichen Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen.


Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94




Zivilstandskreis Bretzwil-Lauwil und Zivilstandskreis Reigoldswil-Titterten: Zusammenlegung zu einem Zivilstandskreis Reigoldswil-Titterten-Bretzwil-Lauwil


Der Regierungsrat hat den Antrag der Gemeinden Bretzwil und Lauwil um Zusammenlegung ihres Zivilstandskreises mit demjenigen von Reigoldswil-Titterten mit Amtssitz in Reigoldswil entsprochen.


Die Gemeinderäte von Bretzwil und Lauwil beantragten dem Regierungsrat, ihren Zivilstandskreis Bretzwil-Lauwil mit dem Zivilstandskreis von Reigoldswil-Titterten zusammenzulegen.


Begründet wird dieser Antrag einerseits damit, dass der bisherige Zivilstandsbeamte von Bretzwil-Lauwil wegen Erreichens der Altersgrenze von seinem Amt zurücktreten wird und auch dessen Stellvertreterin auf diesen Zeitpunkt demissioniert. Andererseits wurde das Begehren nach Diskussionen und Abklärungen innerhalb der Gemeinden Lauwil und Bretzwil und aufgrund des vom Regierungsrat dem Landrat vorgelegten Entwurfs zu einer Revision des Dekretes über das Zivilstandswesen gestellt. Das Gesuch zur Zusammenlegung der beiden Zivilstandsämter erfolgt in Absprache mit den betroffenen Personen und Gemeinden.


Der Regierungsrat erachtet den Vorschlag der Gemeinden als sinnvoll. Somit werden die beiden Zivilstandskreise per 1. Januar 1998 zu einem gemeinsamen Zivilstandskreis Reigoldswil-Titterten-Bretzwil-Lauwil mit Amtssitz Reigoldswil zusammengelegt.


Auskünfte: Barbara Umiker, Kommunikationsbeauftragte der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 61 65




Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


Der Regierungsrat hat das Wohnhaus, Hauptstrasse 59, Muttenz und das Stadthaus, Amtshausgasse 4, Liestal, in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken betreffend Erlass des Waldbaulinienplanes "Gürblen" sowie das von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen beschlossene Strassenreglement, genehmigt.




Wahlen


Der Regierungsrat nahm von einer Kündigung Kenntnis und wählte:


- Heidy Grieder, Arisdorf, als Buchhalterin-Kassierin des Statthalteramtes Liestal;


- Carmen Schindler, Reinach, als Buchhalterin-Kassierin der Bezirksschreiberei Arlesheim;


- Elisabeth Seiler, Frenkendorf, als Sachbearbeiterin des Statthalteramtes Liestal;


- Urs Mayer, Basel, als Leiter Fachbereich Heime und Sonderschulen des Jugendsozialdienstes;


- Marcel Allemann, Liestal, als Sekretär der Fremdenpolizei.


Der Regierungsrat wählte Marianne Schöb, Arlesheim, als Zivilstandsbeamten-Stellvertreterin des Zivilstandskreises Biel-Benken.




Landeskanzlei




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