Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 18. November 1997


Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02



 

- Revision der Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse

- Vergütungszins und Verzugszins auf Steuerzahlungen


- Verschiedenes


- Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


- Planungszonen zur Sicherstellung einer raumplanungskonformen Nutzungsplanung in Waldenburg


- Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


- Wahlen




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Revision der Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse zu revidieren.


Mit dem Übergang vom Beamten- zum Personalgesetz, mit welchem der Beamtenstatus im Kanton aufgehoben wird, und nachdem zahlreiche der Kasse angeschlossene Gemeinden bereits diese Änderung vollzogen haben, soll auch in den Statuten der Kasse der Begriff "Beamten..." fallen. Die Formulierung folgt dem neuen Personalgesetz, welches statt von "Beamtinnen und Beamten" und "Angestellten" neu von "Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" spricht.


In § 34 der revidierten Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse wird die Zusammensetzung der Verwaltungskommission neu geregelt. Inskünftig soll die Verwaltungskommission - analog der Regelung im BVG - paritätisch zusammengesetzt werden aus sechs Mitgliedern, die von der Abgeordnetenversammlung und sechs Mitgliedern, die vom Regierungsrat gewählt werden. Der Regierungsrat und die Abgeordnetenversammlung bezeichnen aus den von ihnen Gewählten je ein Mitglied des Präsidiums. Im Sinne des Paritätsgrundsatzes führen diese abwechselnd den Vorsitz für jeweils ein Jahr.


Auskünfte: Michael Bammatter, Direktionssekretär Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02




Vergütungszins und Verzugszins auf Steuerzahlungen


Der Regierungsrat hat für 1998 den Vergütungszins auf 2.5% und den Verzugszins auf 5% festgelegt.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat die Vorlage betreffend Wahl der Mitglieder der Aufsichtskommission der kantonalen Krankenanstalten für die Amtsperiode vom 1. April 1998 bis 31. März 2002 verabschiedet.




Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


Der Regierungsrat hat den Weiherhof, Hohestrasse 10 in Oberwil in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.




Planungszonen zur Sicherstellung einer raumplanungskonformen Nutzungsplanung in Waldenburg


Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Waldenburg eine Planungszone bestimmt. Diese gilt für die Dauer von längstens fünf Jahren.


Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung der Gemeinde Waldenburg - insbesondere die Anpassung ihrer Bauzonengrösse an die Erfordernisse von Art. 15 RPG - erschweren könnte.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen betreffend die Zonenvorschriften "Scheuermatt" und den Bau- und Strassenlinienplan "Scheuermatt";


- den von der Einwohnergemeindeversammlung Liesberg beschlossenen Waldbaulinienplan "Parzelle Nr. 2930";


- die von der Einwohnergemeindeversammlung Wittinsburg beschlossene Mutation des Zonenplanes Landschaft im Bereich "ÖW-Zone Schiessanlage Burechrache";


- die von der Einwohnergemeindeversammlung Wittinsburg beschlossene Mutation zu den Zonenvorschriften Wasserschutzzone Pumpwerk Talboden.




Wahlen


Der Regierungsrat nahm von einem Rücktritt Kenntnis und wählte Peter Grieder, Tecknau, als Chauffeur des Tiefbauamtes, Strassenverwaltungskreis 3.




Landeskanzlei




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