Aus den Verhandlungen des Regierungsrates


vom 4. November 1997


Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02


 

Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)


 


Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens


Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat die Vorlage zur Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Der Vernehmlassungsentwurf vom März dieses Jahres hat in der Öffentlichkeit eine gute Aufnahme gefunden.


In den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens sind in den letzten Jahren neue Straftatbestände geschaffen worden. Dazu gehören die Strafbestimmungen über die Geldwäscherei, über die Zugehörigkeit zu und die Unterstützung von kriminellen Organisationen. Hauptsächlich im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind die Strafuntersuchungen generell umfangreicher und inhaltlich komplexer geworden. Infolge dieser Entwicklung nehmen die Anforderungen an die Untersuchungsorgane kontinuierlich zu. Gute Rechtskenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht genügen bei weitem nicht mehr. Bei komplizierten Wirtschaftsfällen bilden qualifizierte Buchhaltungskenntnisse eine nahezu unentbehrliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Strafuntersuchungen.


Mit der Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramts sollen in unserem Kanton optimalere Voraussetzungen für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens geschaffen werden, indem spezialisierte Fachleute für die Untersuchung von Straffällen aus den erwähnten Bereichen eingesetzt werden. Das Besondere Untersuchungsrichteramt wird aus acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen, die qualifizierte Wirtschaftskenntnisse oder besondere Fähigkeiten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität aufweisen. Sechs der acht Stellen werden von den bestehenden Bezirksstatthalterämtern auf das Besondere Untersuchungsrichteramt übertragen. Die Zuständigkeit des Besonderen Untersuchungsrichteramts erstreckt sich nicht auf einen bestimmten Bezirk, sondern auf das ganze Kantonsgebiet. Die fünf Bezirksstatthalterämter bleiben bestehen. Sie sind weiterhin für die Untersuchung der anderen Straffälle (ausserhalb der qualifizierten Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens) zuständig. Für das Besondere Untersuchungsrichteramt ist - eingeschlossen die erforderlichen Massnahmen bei der Polizei - mit Mehrkosten in der Grössenordnung von zirka 1,1 Mio. Franken jährlich zu rechnen. Stimmen Landrat und Volk der Vorlage zu, wird das Besondere Untersuchungsrichteramt seine Funktion 1999 aufnehmen können.


Auskünfte: Stephan Mathis, stv. Direktionssekretär Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Liestal, Tel. 061 925 61 65




Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die gesetzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 1998 um je 10 Franken anzuheben. Die Kinderzulage soll von 140 auf 150 Franken, die Ausbildungzulage von 170 auf 180 Franken erhöht werden. Damit trägt der Regierungsrat einem landrätlichen Auftrag Rechnung. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Erhöhung im Rahmen eines immer noch schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes vorgeschlagen wird. Er hält jedoch eine bescheidene Anhebung der Zulagensätze unter folgenden Gesichtpunkten für gerechtfertigt: Der Kanton Basel-Landschaft befindet sich im schweizerischen Vergleich derzeit im hintersten Bereich der „Kantonsrangliste". Basel-Stadt hat die gesetzlichen Kinderzulagen bereits 1996 auf 150 bzw. 180 Franken angehoben; mit der vorgeschlagenen Erhöhung um 10 Franken würde der Kanton Basel-Landschaft mit dem Partnerkanton wieder gleichziehen, was angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen der beiden Kantone anzustreben ist.


Auskünfte: lic. iur. Brigit Jaiser, Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), Tel. 061 826 77 13




Gemeinsame Tierversuchskommission BL/BS/AG


Rund zwei Drittel aller wissenschaftlichen Tierversuche in der Schweiz werden in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau durchgeführt. Die in der Region domizilierten pharmazeutischen Unternehmen sind in allen drei Kantonen tätig und führen in allen drei Kantonen Tierversuche durch. Die Aufgabe der Bewilligung und Kontrolle dieser Versuche wurde in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bisher durch zwei eigenständige, vom Regierungsrat eingesetzte Kommissionen wahrgenommen; der Kanton Aargau stützte sich seit einigen Jahren auf die baselstädtische Tierversuchskommission ab.


Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung gibt nun den Kantonen die Möglichkeit, gemeinsame Tierversuchskommissionen zu unterhalten. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau haben sich entschlossen, ab 1. Januar 1998 eine gemeinsame Tierversuchskommission einzusetzen. Die gemeinsame Kommission wird aus acht Fachleuten bestehen: je einer Vertreterin oder einem Vertreter der medizinischen und der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel, sowie je drei Vertreterinnen oder Vertretern der Tierschutzorganisationen und der pharmazeutischen Industrie. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass Bewilligungsanträge zur Durchführung von Tierversuchen künftig nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden können. Zudem besteht für die in den drei Kantonen tätigen pharmazeutischen Unternehmen die Gewähr eines einheitlichen Vollzugs.


Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt BL, Tel. 061 925 59 23




Revision der eidg. Tierseuchenverordnung; Vernehmlassung


In seiner Antwort an das eidg. Volkswirtschaftsdepartement begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich die geplante Revision der Tierseuchenverordnung im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE. Die vorgesehene obligatorische Schlachttieruntersuchung wird das Vertrauen der Kosumentinnen und Konsumenten in das Lebensmittel Fleisch zweifellos stärken. Nach Ansicht des Regierungsrates ist es jedoch unerlässlich, dass ein für die ganze Schweiz einheitliches Markierungs- und Identifikationssystem für Klauentiere beschlossen wird, um einerseits den EU-Anforderungen zu genügen und andererseits die Qualitätssicherung in der Fleischproduktion zu gewährleisten.


Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt BL, Tel. 061- 925 59 23




Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald


Unsere Kantonsfläche wird von rund einem Drittel Wald bedeckt. Er ist für den Natur- und Landschaftsschutz von zentraler Bedeutung. Gemäss gesetzlichem Auftrag ist der hohe Natur- und Landschaftswert des Waldes zu erhalten und zu fördern. Dies beinhaltet Vorkehrungen, die von regulärer, nutzungsorientierter Waldbewirtschaftung teilweise erheblich abweichen und für Waldeigentümer/innen oder -Bewirtschafter/innen finanzielle Einbussen gegenüber der regulären Waldnutzung ergeben. Die heutige wirtschaftliche Lage der Waldeigentümer/innen erlaubt es nicht mehr, solche Verluste über den Holzerlös abzudecken. Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet deshalb zu angemessener Abgeltung, wenn im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes Mehraufwendungen oder Mindererträge entstehen. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, zum Ausgleich der Mehraufwendungen einen Betrag von 5,5 Mio Franken für die Jahre 1998 - 2002 zu beschliessen. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit einem Beitrag von voraussichtlich 27 %.


Auskünfte: Niklaus Hufschmid, Abt. Natur- und Landschaftsschutz, Amt für Orts- und Regionalplanung, Tel. 061 925 55 79




Erwahrungen


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Christian Mengelt als Mitglied des Gemeinderates Blauen, die Wahl von Christina Feuz als Mitglied des Gemeinderates Nenzlingen sowie die Wahl von Veronika Karrer-Buser als Gemeindepräsidentin von Röschenz.




Wahlen


Der Regierungsrat nahm von zwei Kündigungen Kenntnis und wählte:


- Dr. med. Elisabeth Hasse, Bottmingen, als Leitende Ärztin des Institutes Anästhesie und Intensivpflege des Kantonsspitals Bruderholz;


- Dr. Beat Ritter, Biel-Benken, als Chefarzt Rehabilitation des Kantonsspitals Bruderholz;


- Dr. med. Hubert Fahnenstich, D-Alfter, als Chefarzt-Stellvertreter Kinderspital und Leiter Neonatologie des Kantonsspitals Bruderholz;


- Rita Frei, Lupsingen, als Sachbearbeiterin des Hochbauamtes, Zentrale Dienste;


- Eveline Stohler, Pratteln, als Sachbearbeiterin der Motorfahrzeugkontrolle;


- Peter Baumann, Holziken, als Technischer Experte des Bauinspektorates;


- Robert Ebnöther, Flüh, als Ressortleiter des Hochbauamtes, Abteilung Raumbewirtschaftung und Mobiliar;


- Roger Wendelspiess, Stein, als Handwerker des Tiefbauamtes, Strassenverwaltungskreis 1.


Der Regierungsrat wählte Thomas Grob, Muttenz, als Zivilstandsbeamten des Zivilstandskreises Binningen-Bottmingen.






Mitteilung an die Medien


Am Mittwoch, 5. November 1997, findet eine gemeinsame Sitzung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft statt. Das Medienbulletin wird voraussichtlich am Donnerstag, 6. November 1997, vormittags, versandt.




Landeskanzlei


 



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