Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 14. Oktober 1997 | |
Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02 |
Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 1997: Erwahrung Der Regierungsrat erwahrte die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmungen vom 28. September 1997 über: die formulierte Gesetzesinitiative "Ausbau der Rheinstrasse" (zwischen Liestal und der N2/Hülften) vom 28. August 1995; die Grundsatzabstimmung über die Trägerschaft der Realschule; die Grundsatzabstimmung über das Eigentum an den Sekundarschulen; den Gegenvorschlag des Landrates "Für einen freiwilligen zweijährigen Kindergarten"; das Gastwirtschaftsgesetz; das Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber.
Neubau eines Beschäftigungs- und Wohnheims in Bottmingen Im Areal "Löchlimatt" an der Therwilerstrasse in Bottmingen soll bis Ende 1999 ein neues Wohn- und Beschäftigungsheim für schwerbehinderte, cerebral gelähmte Jugendliche und Erwachsene erstellt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums, einen Investitionsbeitrag von 4 Mio. Franken zu bewilligen. Die Stiftung "Beschäftigungs- und Wohnheim Bottmingen" plant ein Wohnheim mit 24 Wohnplätzen mit interner Beschäftigungsmöglichkeit und 6 Tagesbetreuungsplätzen zu realisieren. Das Heim soll schwer behinderten Erwachsenen Wohn- und Förderungsmöglichkeiten bieten. Das Angebot umfasst die unbefristete Betreuung im Wohn- und Beschäftigungsbereich, Plätze für temporäre Betreuung zur Entlastung der Angehörigen und Tagesbetreuungsplätze. Die Gesamtkosten für den Bau werden sich voraussichtlich auf rund 10,9 Mio. Franken belaufen. Neben dem Kanton Basel-Landschaft wollen sich auch die Eidgenössische Invalidenversicherung und die Stiftung selbst an den Baukosten beteiligen. Mit dem Bau des Wohn- und Beschäftigungsheimes Bottmingen kann eine nachgewiesene Angebotslücke im unteren Kantonsteil geschlossen werden. Der Standort "Löchlimatt" in Bottmingen befindet sich in geeigneter Lage am Rande des Dorfzentrums in unmittelbarer Nähe öffentlicher Verkehsmittel. Auskünfte: Stefan Hütten, Jugendsozialdienst Baselland, Tel. 906 93 96 Grundstückgewinn- und Handänderungssteuerrechnungen Die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuerrechnungen sollen neu einheitlich durch die kantonale Steuerverwaltung eröffnet werden. Gleichzeitig sollen die administrativen Abläufe und der Datenverkehr zwischen Bezirksschreibereien und der kantonalen Steuerverwaltung verbessert werden. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Landrat, eine Änderung des Dekretes zum Steuer- und Finanzgesetz zu beschliessen. Die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern werden heute durch die Bezirksschreibereien veranlagt. Anschliessend werden die Rechnungen der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt. Diese überprüft und ergänzt die Veranlagungen. Nach der Kontrolle gehen die Steuerveranlagungen (Rechnungen) wieder zu den betreffenden Bezirksschreibereien, welche sie den Pflichtigen eröffnen. Anders ist es bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die kantonale Steuerverwaltung veranlagt die Steuern und eröffnet die Veranlagungen anschliessend den Steuerpflichtigen. Das Inkasso übernehmen sowohl bei den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern als auch bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern die Bezirksschreibereien. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen neu die Arbeitsabläufe soweit als möglich bei der kantonalen Steuerverwaltung konzentriert werden. Auskünfte: Werner Flückiger, stv. Leiter der Steuerverwaltung, Tel. 061 925 53 34 Revision des Gemeinderechnungswesens Das derzeit in den Baselbieter Einwohnergemeinden angewandte Rechnungswesen stammt aus dem Jahr 1979 und ist in verschiedenen Bereichen anpassungsbedürftig. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, eine umfassende Revision des Gemeinderechnungswesens und der entsprechenden Verordnung einzuleiten - mit dem Ziel, das neue Rechnungsmodell spätestens auf den 1. Januar 2000 in allen Gemeinden in Kraft zu setzen. Der heute in den Baselbieter Gemeinden verwendete Kontenrahmen weicht in zwei wesentlichen Punkten vom gesamtschweizerischen Standard ab, der von der eidg. Finanzdirektorenkonferenz definiert worden ist: Zum einen werden im Baselbiet noch separate Kassen" in den Bereichen Wasser, Abwasser, Antenne und Fürsorge geführt; zum anderen wird die zweistellige funktionale Grobgliederung den heutigen Ansprüchen an die Rechnungslegung nicht mehr gerecht. Durch eine Integration der separaten Rechnungskreise in eine umfassende Einwohnergemeinderechnung und durch eine dreistellige funktionale Gliederung kann die Transparenz der Rechnungslegung wesentlich gefördert werden. Die geplante Revision bringt zudem auch eine Harmonisierung zwischen den 73 alten" Baselbieter Gemeinden und den 13 Laufentaler Gemeinden, die nach dem Kantonswechsel das Rechnungsmodell des Kantons Bern beibehalten haben. Auskünfte: August Lienin, Kantonsstatistiker BL, Tel. 061 925 56 31 Waldgrenzenkarte für die Gemeinde Diepflingen Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Diepflingen im Zusammenhang mit der Mutation des Zonenplans Siedlung die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorgenommen. Die sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber Bauzonen definitiv fest. Die Kantone sind gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden dabei alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlichen Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen. Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94 Erwahrungen Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Sandra Hartmann-Gehrig, Niederdorf, als Mitglied des Bürgerrates Niederdorf sowie die Wahl von Daniel Steffen-Sutter, Reigoldswil, als Mitglied des Gemeinderates Reigoldswil für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2000. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt: den von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Hinter Stück" sowie die beschlossenen Mutationen des Strassennetzplanes Siedlung im Bereich "Hinter Stück", die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf beschlossene Änderung Nr. 8 der Zonenvorschriften Landschaft, den von der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen beschlossenen Strassennetzplan Siedlung. Wahlen Der Regierungsrat nahm von drei Kündigungen Kenntnis und wählte Katrin Andrist, Wenslingen, als Sekretärin des Statistischen Amtes und Irene Maier, Füllinsdorf, als Sachbearbeiterin der Motorfahrzeugkontrolle. Als Zivilstandsbeamtin im Zivilstandskreis Birsfelden wählte der Regierungsrat Mireille Herzig, Birsfelden. Der Regierungsrat wählte Robert Piller-Brunner, Arlesheim, und Dr. Matthias Manz, Sissach, in den Stiftungsrat der Stiftung Archiv des ehemaligen Fürstbistums Basel, Pruntrut (Fondation des Archives de l'ancien Eveché de Bâle, AAEB). Landeskanzlei | |