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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 30. September 1997 |
| Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 50 02 |
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| Projektierungsaufträge für Jurastrasse J2 im Abschnitt Pratteln bis Liestal erteilt Der Regierungsrat hat die Aufträge für die Projektleitung, die Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichtes und die Ausarbeitung der Bauprojekte für die Jurastrasse J2 im Abschnitt Pratteln bis Liestal erteilt. Im Februar 1995 genehmigte der Landrat das Generelle Projekt der Jurastrasse J2 im Abschnitt Pratteln bis Liestal. Gleichzeitig bewilligte er einen Verpflichtungskredit von 248 Millionen Franken für den Bau der Jurastrasse J2. Diese Beschlüsse wurden in der Volksabstimmung vom 24. September 1995 angenommen. In der Folge wurden vom Tiefbauamt Honorarofferten für die Projektleitung und den Umweltverträglichkeitsbericht sowie die Ausarbeitung von Bauprojekten für die Abschnitte Nord, Tunnel, Süd und die Rheinstrasse eingeholt. Die Offerten wurden sorgfältig geprüft. Nach dem ablehnenden Entscheid der Stimmberechtigten zur Initiative Ausbau der Rheinstrasse vom vergangenen Wochenende ist der Bau der J2 gemäss dem vom Volk 1995 genehmigten Generellen Projekt voranzutreiben. Auskünfte: Christian Kropf, Tiefbauamt, Tel. 925 54 79 Waldgrenzenkarten für die Gemeinden Liesberg und Rothenfluh Der Regierungsrat hat in den Gemeinden Liesberg und Rothenfluh die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorgenommen. Die sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber Bauzonen definitiv fest. Die Kantone sind gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden dabei alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlichen Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen. Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94 Planungszone für verschiedene Teilgebiete innerhalb des Zonenplanes Siedlung in Diegten Der Regierungsrat hat in der Gemeinde Diegten eine Planungszone bestimmt. Diese gilt für die Dauer von längstens fünf Jahren. Nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung können für genau bezeichnete Gebiete Planungszonen bestimmt werden, wenn Nutzungspläne - und darunter fallen auch Zonenpläne - angepasst werden müssen. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschwerden könnte. Planungszonen zur Sicherstellung einer raumplanungskonformen Nutzungsplanung in Ettingen und Lausen Der Regierungsrat hat in den Gemeinden Ettingen und Lausen je eine Planungszone bestimmt. Diese gelten für die Dauer von längstens fünf Jahren. Im noch weitgehend unüberbauten Gebiet "Kammermatten/Toggessenmatten" der Gemeinde Ettingen entspricht die Nutzungsplanung in wesentlichen Teilen noch nicht den übergeordneten Randbedingungen. Unter anderem ist die Erschliessung der im altrechtlichen Zonenplan enthaltenen Gewerbezone nicht gelöst. Im Regionalplan Landschaft wird zudem der Marchbach als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Gebiet "Toggessenmatten" zählt zu den wenigen Stellen im Kanton, wo eine Wiederansiedlung des seit 1979 im Kantonsgebiet ausgestorbenen Laubfrosches unter gewissen Voraussetzungen noch möglich wäre. Da nur die Tieflagen für die Erhaltung bzw. Wiederansiedlung der gefährdeten Arten in Fragen kommen, hat dieses Gebiet regionale Bedeutung für den Amphibienschutz im Kanton. Die Gemeinde Lausen weist gemäss kantonalen Erhebungen noch einen beträchtlichen Überhang an Wohnbauzonen auf. Eine entsprechende Anpassung ist vorzunehmen. Bauzonen dürfen nur Land umfassen, das sich für die Überbauung eignet und weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird. Gestützt auf das vorliegende Fähigkeitszeugnis hat der Regierungsrat Kpl Fabian Schultheiss, Reinach, (Füs Kp II/53 Füs Of) zum Leutnant der Infanterie befördert. Der Regierungsrat nahm von einem Rücktritt und zwei Kündigungen Kenntnis und wählte: Manuela Hita, Pratteln, als Sekretärin des Amtes für Umweltschutz und Energie, Buchhaltung; Thomas Schneider, Liestal, als Informatiker des Amtes für Informatik; Franz Hofer, Itingen, als Meister des Tiefbauamtes, Abteilung Hochleistungsstrassen. In die Kommission für die Ausbildung im Zivilschutz wählte der Regierungsrat René Frei, Frenkendorf. Am Samstag, 4. Oktober 1997 kann Frau Emilie Salathe-Furler, wohnhaft im Altersheim "Ergolz", Ormalingen, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Hans Fünfschilling, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibel Martin Brack wird der Jubilarin am Samstag, 4. Oktober 1997, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Am Montag, 20. Oktober 1997 kann Frau Renée Louise Goetschel-Dreyfus, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim "La Charmille", Riehen, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Peter Schmid, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibel Rolf Gerber wird der Jubilarin am Montag, 20. Oktober 1997, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Die Regierungsratssitzung vom 7. Oktober 1997 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 14. Oktober 1997. Landeskanzlei |
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