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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. Februar 1997
Waldgrenzen in Duggingen festgelegt Im Zusammenhang mit der Revision des Zonenplans Siedlung in der Gemeinde Duggingen hat der Regierungsrat die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorgenommen. Diese sogenannte Waldgrenzenkarte legt die Waldgrenzen gegenüber den Bauzonen definitiv fest. Gemäss eidgenössischem Waldgesetz sind die Kantone verpflichtet, die Abgrenzung von Wald und Bauzonen vorzunehmen. Im Rahmen einer Waldfeststellung werden alle Bestockungen innerhalb von Bauzonen und im Übergangsbereich von Wald und Bauzone erfasst und anhand von gesetzlich festgelegten Kriterien (Baumarten, Ausdehnung, Alter und Waldfunktion) auf ihre rechtliche Waldqualität hin überprüft. Ist die Waldgrenze rechtskräftig festgestellt und im Zonenplan eingetragen, kann innerhalb der Bauzone kein Wald im Rechtssinne mehr entstehen. Auskünfte: Bruno Röösli, Forstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 94
Kirchensteuern der juristischen Personen Gemäss Kirchengesetz erhebt der Kanton von den steuerpflichtigen juristischen Personen eine Kirchensteuer von 5% des Staatssteuerbetrages zugunsten der Landeskirchen. Entsprechend der Zahl ihrer Kirchenglieder erhalten die Evangelisch-reformierte Landeskirche 2,4 Mio. Franken, die Römisch-katholische Landeskirche 1,8 Mio Franken und die Christkatholische Landeskirche 24'000 Franken. Der Gesamtertrag der Kirchensteuer betrug 1996 rund 4,3 Mio. Franken (1995: 3,9 Mio.).
Der Regierungsrat erwahrte die Wahlen von Johannes Iberg als Mitglied des Gemeinderates Diegten und Fritz Hartmann als Mitglied des Gemeinderates Füllinsdorf.
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren für Nachführungsarbeiten in der Parzellarvermessung (Inkrafttreten; rückwirkend auf den 1. Januar 1997) verabschiedet.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt: – das von der Einwohnergemeindeversammlung Rickenbach beschlossene Parkplatzreglement; – den von der Einwohnergemeindeversammlung Brislach beschlossene Teilstrassennetzplan "Mühlematt"; – die vom Einwohnerrat Binningen beschlossene Änderung des Strassennetzplanes (Aufhebung des Narzissenweges als Erschliessungsstrasse der Kategorie D); – die von der Einwohnergemeindevesammlung Duggingen beschlossene Mutation Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften "Obere Wiedenmatt", Plansektor D.
Der Regierungsrat nahm von zwei Rücktritten und einer Kündigung Kenntnis und wählte: – Rita Altermatt Hädener, Riehen, als Juristin des Sekretariates der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion / Zivilrechtsabteilung 2; – Michael Bammatter, Basel, als Direktionssekretär der Finanz- und Kirchendirektion; – Stefan Bieri, Allschwil, als wissenschaftlicher Zeichner des Amtes für Kultur, Hauptabteilung "Römerstadt Augusta Raurica"; – Oliver Bösch, Basel, als Veranlagungsexperte der Steuerverwaltung, Hauptabteilung Veranlagung, Abteilung Selbständigerwerbende; – Verena Huschauer, Flüh, als Veranlagungsbeamtin der Steuerverwaltung, Hauptabteilung Veranlagung, Abteilung Selbständigerwerbende; – Roger Porret, Muttenz, als Veranlagungsexperte der Steuerverwaltung, Hauptabteilung Inspektorat, Abteilung Spezielle Veranlagungen; – Claudia Schmidlin, Nenzlingen, als Ressortleiterin Administration und Stellvertreterin des Spitalverwalters des Kantonsspitals Laufen. Als Mitglied der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK) wählte der Regierungsrat Pia Steg-Schmidlin, Wahlen. Der Regierungsrat wählte Heinz Hofmeier, Nuglar, als neues Mitglied der Kantonalen Schulbaukommission per 1. März 1997.
Mitteilung an die Medien Die Regierungsratssitzungen vom 11. und 18. Februar 1997 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 25. Februar 1997.
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