Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 20. Mai 2003
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Strategie Nachhaltige Entwicklung Baselland und Anschubphase des Gemeindeförderprogramms genehmigt
Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches
Sanierung Pavillon Sekundarschulhaus Frenkendorf und Raumerweiterung Sekundarschulhaus Laufen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Strategie Nachhaltige Entwicklung Baselland und Anschubphase des Gemeindeförderprogramms genehmigt
Der Regierungsrat hat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2003-2007 genehmigt und die Umsetzungsphase gestartet.
Im Januar 2003 hatte der Regierungsrat die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft zur Kenntnis genommen und die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, eine breite Vernehmlassung zu lancieren. In der Vernehmlassung wurde die Strategie im Grundsatz durchwegs positiv bewertet und begrüsst.
Ziel der Strategie Nachhaltige Entwicklung Baselland ist eine inhaltliche und strukturelle Anpassung an die Strategie des Bundesrates vom März 2002. Dadurch soll der eingeschlagene Weg der Nachhaltigkeitspolitik im Kanton weiter verankert und die Umsetzung auf kantonaler und kommunaler Ebene sichergestellt werden.
Im Fazit der Vernehmlassung stellt der Regierungsrat fest, dass eine Überarbeitung der Strategie nicht notwendig ist. Die zahlreichen Anregungen sollen bei der Umsetzung der Strategie beachtet werden, ferner soll die Information und Diskussion zur Nachhaltigen Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft weiter gefördert werden.
Gleichzeitig mit der Strategie hat der Regierungsrat vom Konzept IMPULS 21, einem Impulsprogramm für die nachhaltige Entwicklung der Baselbieter Gemeinden Kenntnis genommen und der Umsetzung in der ersten Phase zugestimmt. Vorerst sollen nun in den fünf Bezirken des Kantons Informationsveranstaltungen durchgeführt und fünf Pilotgemeinden gesucht werden, in denen das Impuls 21-Programm gestartet werden kann. Nach Abschluss der ersten Phase - ca. Ende Jahr - wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Auskünfte: Dr. Alberto Isenburg, Vorsitzender des Forums für Nachhaltige Entwicklung Basel-Landschaft, Tel. 061 925 55 08
Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches
Der Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches ausgearbeitet. Das aus dem Jahr 1911 stammende Gesetz wurde sowohl sprachlich als auch von der Systematik her an die heutigen Gegebenheiten angepasst. Das Adoptionsrecht wurde an das Bundesrecht angepasst, neu sollen nur noch Juristinnen und Juristen zur Notariatsprüfung zugelassen werden, die gesetzlichen Grundpfandrechte müssen zwingend im Grundbuch eingetragen werden und das sich im Aufbau befindliche Geografische Informationssystem wird neu im Gesetz geregelt.
Das heutige Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) stammt aus dem Jahre 1911 und wurde durch viele Teilrevisionen (z.B. Anpassung an neues Bundesrecht: Ehe- und Scheidungsrecht, Neuorganisationen der Beurkundungs-, Vormundschafts- und Zivilstandswesen sowie Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes) ergänzt und hat deshalb stark an Systematik und Lesbarkeit eingebüsst.
Die Gesetzessystematik wird erheblich verbessert, indem die Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen für die Gerichtsbehörden in die Zivilprozessordnung überführt und die Beurkundungsvorschriften des Dekrets über die öffentliche Beurkundung in das Gesetz integriert werden. Zudem werden Lücken und Mängel, die in der Verwaltungspraxis festgestellt wurden, behoben, die Gesetzessprache modernisiert und geschlechtsneutrale Begriffe verwendet.
Wesentliche Neuerungen finden sich im Adoptionsrecht, wo Anpassungen an neues Bundesrecht und an das Haager Adoptionsübereinkommen vorgenommen werden. Neu wird als Voraussetzung für die Zulassung zur Notariatsprüfung ein abgeschlossenes juristisches Studium verlangt, weil einerseits sich nur noch Juristinnen und Juristen zur Prüfung melden und anderseits dadurch sichergestellt wird, dass die Urkunden der Baselbieter Notariate im Ausland vollumfänglich anerkannt werden. Ferner werden die gesetzlichen Grundpfandrechte für öffentlich-rechtliche Forderungen neu geregelt, indem diese aus Transparenzgründen im Grundbuch eingetragen werden müssen. Im Hinblick auf das im Aufbau befindliche Geografische Informationssystem werden Zuständigkeit und Nutzung von Geodaten geregelt.
>>> Vernehmlassung
Auskünfte: Pascal Steinemann, stv. Leiter Zivilrechtsabteilung 2, Generalsekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 61 98
Sanierung Pavillon Sekundarschulhaus Frenkendorf und Raumerweiterung
Sekundarschulhaus Laufen
Aufgrund der gestiegenen Klassenzahlen hat der Regierungsrat entschieden, dass sich der Kanton an den Kosten der Sanierung und der Erweiterung der beiden Sekundaranlagen in Frenkendorf und Laufen beteiligt.
Auskünfte: Heinz Hofmeier, Aktuar der Kantonalen Schulbaukommission, Tel. 061 925 50 59
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Roland Schneider als Mitglied des Gemeinderates von Ormalingen und die Wahl von Martin Jenni als Mitglied des Bürgerrates von Lupsingen.
Der Regierungsrat hat Änderungen der Verordnungen betreffend die Regelung des Kleingrenzverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und dem Kanton Basel-Landschaft (Inkrafttreten 1. Juni 2003) genehmigt.
Die Regierungsratssitzung vom 27. Mai 2003 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 3. Juni 2003. |
Landeskanzlei
Back to Top