Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 17. Dezember 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Wirtschaftsbericht 2002

Regierungsrat für umweltverträgliche Entwicklung des EuroAirports


Hochwasserschutz Allschwil Dorf und Amphibienschutz Mülitäli; Verpflichtungskredit und Erteilung des Enteignungsrechts


Reorganisation der Friedensrichterkreise - Verabschiedung der Vorlage an den Landrat


Neuer Vertrag mit Klinik Sonnenhalde Riehen für die Jahre 2003 und 2004


Kantonales Tourismusgesetz


Teilrevision des Waffengesetzes: Grundsätzliche Zustimmung des Regierungsrates


Berufsschule für Pflege wechselt zur Erziehungs- und Kulturdirektion


Erwahrung


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Verschiedenes


Wahlen


100. Geburtstag in Langenbruck


Mitteilung an die Medien




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Wirtschaftsbericht 2002

Der Regierungsrat hat die Landratsvorlage zum Wirtschaftsbericht 2002 verabschiedet und den Bericht anlässlich einer Medienorientierung vorgestellt.


Vorlage an den Landrat: Wirtschaftsbericht 2002 des Regierungsrates (2002/296)




Regierungsrat für umweltverträgliche Entwicklung des EuroAirports


Die Regierung setzt sich für eine umwelt- und anwohnerverträgliche Entwicklung des EuroAirports ein. Sie hat heute verschiedene Postulate zum EuroAirport beantwortet und zu Handen des Landrates verabschiedet. Die Einführung der schadstoffabhängigen Landegebühren wird vom Regierungsrat sehr begrüsst. Der EuroAirport nimmt damit eine Vorreiterposition ein. Die Regierung berichtet weiter, dass die vorgesehene Benutzung der Ost-/West-Piste - wenn auch knapp - erreicht werden konnte. Auch das Betriebskonzept konnte stetig verbessert und die Angleichung an dasjenige von Zürich-Kloten erreicht werden. Schliesslich gibt die Regierung Aufschluss über die vielfältigen Tätigkeiten des EuroAirports zur Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit und zu seiner nachhaltigen Entwicklung.


Auskünfte: Christian Boppart, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 66 16




Hochwasserschutz Allschwil Dorf und Amphibienschutz Mülitäli; Verpflichtungskredit und Erteilung des Enteignungsrechts


Der Regierungsrat hat die Vorlage über einen Verpflichtungskredit von brutto rund 7,1 Mio. Franken und Erteilung des Enteignungsrechts für den Hochwasserschutz Allschwil Dorf und Amphibienschutz Mülitäli beschlossen und an den Landrat weitergeleitet.


Die Gemeinde Allschwil ist mehrfach, insbesondere 1994/95, infolge starker Regenfälle von Überschwemmungen mit Schäden in Millionenhöhe heimgesucht worden.


Auf Begehren des Gemeinderates Allschwil sind im Laufe der Jahre 1995/96 diverse Varianten eines Hochwasserschutzes für Allschwil in Zusammenarbeit mit den Allschwiler Behörden geprüft worden und gipfelten in einem Vorprojekt mit Kostenvoranschlag. Infolge Ergreifen des Referendums sind in der darauf folgenden kommunalen Volksabstimmung im Juni 1999 die von Allschwil und vom Landrat beschlossenen Kredite abgelehnt worden. Die Opposition hat sich mehrheitlich nicht gegen den Kredit sondern gegen das Projekt eines Dammes in der "Plumpi" (unterer Teil des Mülitälis) gerichtet. Von den Kritikern wurde betont, dass Hochwasserschutzmassnahmen unumgänglich seien, aber an einem anderen Ort.


Unter der Leitung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) haben Kritiker und Befürworter am runden Tisch ein Projekt "Accordo" erarbeitet mit einem Kriterienkatalog und 9 Varianten. Nach intensiven Diskussionen hat sich die Projektgruppe auf eine allseits anerkannte Lösung einigen können und ist einhellig zum Schluss gekommen, dass ein Ausbau des vorhandenen Abflusssystems im Baugebiet aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommen kann. Die Hochwasserfluten müssen vor dem Dorf zurückgehalten werden. Als beste Lösung befunden wurde wieder ein Rückhaltebecken mit einem Erddamm. Der neue Standort muss den Anforderungen an den Landschaftsschutz und den Hochwasserschutz gerecht werden. Ein Damm aus natürlichem Erdmaterial im Bereich des "Isige Brüggli" erfüllt diese Anforderungen. Der am intensivsten genutzte Teil des Naherholungsgebietes Mülibach bleibt von störenden Eingriffen verschont. Das ursprüngliche Projekt für den Hochwasserschutz (ebenfalls ein Rückhaltebecken) Lützelbach und die flankierenden Massnahmen waren unbestritten.


In der Folge haben die Bau- und Umweltschutzdirektion und der Gemeinderat Allschwil beschlossen, auf der Basis des Antrages der Gruppe "Accordo" neue Vorlagen an beide Parlamente auszuarbeiten. Der Antrag lautet im wesentlichen, den für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil erforderliche Verpflichtungskredit von brutto rund 7,1 Mio. Franken zu bewilligen.


Im Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) von 1994 war unter anderem auch die Ziegelei Allschwil aufgeführt. Gestützt auf diese rechtliche Vorgabe des Bundes zum Schutz der national bedeutsamen Amphibien-Laichgewässer mussten Kanton und Gemeinde in der Folge eine Ersatzlösung suchen. Da sich das Areal der Ziegelei grösstenteils in der Bauzone befindet, wurde als Ersatzstandort für ein neues Amphibien-Biotop das Mülitäli ausgewählt. Die Modalitäten zu dessen Realisierung sind in der Vereinbarung vom 27. April 2000 zwischen Gemeinde Allschwil, Ziegeleibesitzern und Kanton geregelt. Die Vertragsbestimmungen regeln auch die Verteilung der Kosten auf die Beteiligten. Demnach stellen die Ziegeleien und die Gemeinde Allschwil das Land, während Bund und Kanton Basel-Landschaft die Planungs- und Baukosten tragen. Der Kanton übernimmt davon einen Anteil von 40%, der Bund 60%. Um mögliche Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden, wurde das Amphibienlaichgebiet im Mülitäli zusammen mit dem Hochwasserschutz-Projekt geplant. Zudem soll der Bauablauf der beiden Projekte so aufeinander abgestimmt werden, dass negative Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt minimal sind. Die geplanten Ersatzbiotope im Mülitäli erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen sondern stehen auch mit der kantonalen Naturschutzstrategie in Übereinstimmung.


Im Zusammenhang mit dem Hochwasser- und Amphibienschutzprojekt ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob die Vorhaben nicht durch die Deponien Roemisloch und Hitzmatten im benachbarten Neuwiller gefährdet würden. Nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich aus den beiden Deponien weder für den Hochwasserschutz noch für den Amphibienstandort spezielle Risiken. Die von den französischen Behörden begleiteten Untersuchungen der Standorte werden aber unabhängig von den Projekten auf Allschwiler Boden gezielt weitergeführt, und die darauf abgestützte Risikoanalyse wird zeigen, welche Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt gegebenenfalls erforderlich sind.


Auskünfte: betreffend Hochwasserschutz: Jaroslav Misun, Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau, Tel. 061 925 54 58, betreffend Amphibienschutz: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 925 55 76




Reorganisation der Friedensrichterkreise - Verabschiedung der Vorlage an den Landrat


Nach Abschluss des sehr positiv verlaufenen Vernehmlassungsverfahrens hat der Regierungsrat die Vorlage über die Neugliederung der Friedensrichterkreise (Änderung von § 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes) an den Landrat weiter geleitet. Damit wird ein weiterer wichtiger Baustein der seit geraumer Zeit laufenden Justizreform umgesetzt.


In unseren 23 Friedensrichterkreisen ist die Arbeitslast recht ungleich verteilt, da sich die Gemeinden im Laufe der Zeit unterschiedlich stark entwickelt haben. Einige FriedensrichterInnen und Friedensrichter insbesondere im unteren Kantonsteil haben heute eine derart hohe Arbeitslast zu bewältigen, die mit ihrer angestammten Berufstätigkeit nur noch schwerlich zu vereinbaren ist. Das birgt die Gefahr in sich, dass diese AmtsträgerInnen ihre wichtige Funktion kaum mehr mit der nötigen Sorgfalt wahrnehmen können. Im Gegensatz dazu kommen etliche FriedensrichterInnen vor allem im oberen Kantonsteil und im Laufental wegen der geringen Fallzahlen in ihrem Kreis ausgesprochen wenig zum Zug, so dass sie sich die nötige Erfahrung und Routine für die Ausübung dieses anspruchsvollen Amtes kaum je aneignen können. Dieser Zustand ist unbefriedigend und gefährdet die bisher hohe Qualität der friedensrichterlichen Tätigkeit in unserem Kanton.


Mit der vorgeschlagenen Neugliederung der Friedensrichterkreise soll eine möglichst gleichmässige Belastung der einzelnen FriedensrichterInnen herbeigeführt werden. Durch die Zusammenführung einzelner Kreise und die Zuordnung gewisser Gemeinden zu anderen Kreisen sollen künftig noch 15 Friedensrichterkreise bestehen. Die Arbeitsbelastung für die jeweils zwei AmtsinhaberInnen pro Kreis wird sich dann auf einen diesem Nebenamt angemessenen Wert von etwa 50 Fällen pro Jahr und FriedensrichterIn belaufen.


Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Generalsekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 37




Neuer Vertrag mit Klinik Sonnenhalde Riehen für die Jahre 2003 und 2004


Seit 1954 entrichtet der Kanton Basel-Landschaft der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Sonnenhalde in Riehen Beiträge an die Kosten, welche durch die Behandlung der im Baselbiet wohnhaften, allgemein krankenversicherten Patientinnen und Patienten entstehen. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wurden die Kantone verpflichtet, ab 1998 die stationären Kapazitäten zu planen und mittels einer Spitalliste zu fixieren. Die Klinik Sonnenhalde übernimmt im Bereich Psychiatrie/Psychotherapie einen Teil der Grundversorgung der Baselbieter Bevölkerung und wurde daher auf die Spitalliste BL aufgenommen.


Für 2001 und 2002 wurde ein Vertrag mit der Klinik Sonnenhalde abgeschlossen, der eine generell beschränkte Kostenübernahme für eine reduzierte Maximalzahl von Pflegetagen grundversicherter Personen kennt, der aber zulässt, dass Zusatzversicherte "allgemeine Abteilung ganze Schweiz" überhaupt keiner Zulassungs- respektive Abrechnungsbeschränkung unterliegen. Dieser Vertrag soll nun für die Jahre 2003 und 2004 erneuert werden. Der Kanton hat danach für die nächsten zwei Jahre insgesamt rund Fr. 1'500'000.-- an Beiträgen zu leisten. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen entsprechendenen Verpflichtungskredit.


Auskünfte: Lukas Erb, Leiter Gesundheitsplanung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 67 13




Kantonales Tourismusgesetz


Der Regierungsrat hat heute dem Entwurf für ein kantonales Tourismusgesetz zugestimmt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beauftragt, das öffentliche Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.


Mit dem Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) soll der Kanton künftig zur Stärkung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes als Reise- und Tourismusziel beitragen. Er schafft damit eine Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an den Verein "Baselland Tourismus" und an interkantonale, regionale und überregionale Gemeinschaftsprojekte der Tourismusförderung. Ziele der Kantonsbeiträge sind die Förderung eines wertschöpfungsstarken und umweltschonenden Tourismus, die Leistung eines zusätzlichen Impulses für die Wirtschaft im Kanton, insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) und die ländlichen Regionen, die Förderung der Bekanntheit und des Ansehens des Kantons im In- und Ausland, die Förderung des Bewusstseins der Bevölkerung für die landschaftliche Schönheit und die kulturelle Eigenart des Kantones und schliesslich die Verstärkung der Zusammenarbeit der Wirtschaft im überbetrieblichen und branchenübergreifenden Bereich der Gestaltung, der Bekanntmachung und der Vermarktung des basellandschaftlichen Angebotes.


Dabei geht es nicht primär darum, noch mehr Besucherinnen und Besucher anzuziehen. Ein touristisches Breitenwachstum kann nicht Ziel einer nachhaltigen Tourismuspolitik sein. Vielmehr sollen potenzielle Besucher zum Verweilen und Übernachten im Baselbiet angeregt werden. Es soll eine Glättung der saisonalen Schwankungen und ein möglichst ganzjähriger Tourismus angestrebt werden mit dem Ziel, die Wertschöpfung pro Besucherin und Besucher zu erhöhen. Auf diese Weise kann die Wirtschaftskraft der touristischen Klein- und Mittelbetriebe gestärkt werden. Förderung des Tourismus bedeutet somit generell auch eine Stärkung der Standortattraktivität.


Da die Volkswirtschaft als Ganzes von der Tourismuspromotion profitiert, rechtfertigt sich ein Kantonsbeitrag aus allgemeinen Steuermitteln.


Der Regierungsrat sieht für die Jahre 2003 bis 2005 ein Tourismus-Budget von insgesamt 1,55 Mio. Franken vor.


Auskünfte: Rosmarie Furrer, Generalsekretärin der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 56 02




Teilrevision des Waffengesetzes: Grundsätzliche Zustimmung des Regierungsrates


Die Anwendung des seit 1. Januar 1999 geltenden eidgenössischen Waffengesetzes zeigte verschiedene Lücken auf. Diese sollen mit der Teilrevision geschlossen werden, was vom Regierungsrat begrüsst und unterstützt wird. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat, dass kantonale Kompetenzen ohne zwingende Notwendigkeit neu an den Bund übergehen sollen.


Künftig soll auch der Waffenverkauf unter Privatpersonen der Waffenerwerbsscheinspflicht unterstellt werden, was bislang nicht der Fall war. Diese Neuerung sowie das vorgeschlagene Verbot des anonymisierten Waffenverkaufs etwa über das Internet oder über Inserate werden vom Regierungsrat begrüsst. Das gilt auch für den Vorschlag, die bislang frei erhältlichen Imitationswaffen und "Soft Air Guns" neu einer Verkaufsbeschränkung und einem Tragverbot zu unterstellen, wenn eine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht. Auch das missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen wie zum Beispiel Baseballschlägern wird künftig untersagt. Werden solche Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten - etwa vor einem Sportstadion anlässlich eines Fussballspiels - getragen, soll die Polizei sie einziehen können, bevor damit Straftaten begangen werden.


Zur Sicherstellung eines gesamtschweizerisch einheitlichen Gesetzesvollzugs soll der Bund Weisungen zur Anwendung der Waffengesetzgebung erlassen können und ein Beschwerderecht gegen kantonale Bewilligungserteilungen erhalten. Beides wird vom Regierungsrat als zweckmässig begrüsst, während eine Änderung der geltenden Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kantonen als unnötig abgelehnt wird. Schliesslich unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag, den bisher erlaubten Besitz von Seriefeuerwaffen und besonders gefährlichen Waffen künftig zu verbieten. Der Schiesssport wird von dieser Regelung nicht berührt, da Sportschützen diese Waffenarten nicht benützen.


Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Generalsekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 37




Berufsschule für Pflege wechselt zur Erziehungs- und Kulturdirektion


Als Folge der Unterstellung der Berufe im Gesundheitswesen unter das neue eidgenössische Berufsbildungsgesetz wechselt die Berufsschule für Pflege per 1. Januar 2003 von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zur Erziehungs- und Kulturdirektion. Der Regierungsrat hat heute die Verordnung über die Zuordnung der Dienststellen entsprechend geändert.


Auskünfte: Heinz Mohler, Rektor der Berufsschule für Pflege, Tel. 061 925 65 51




Erwahrung


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Christian Rudin-Burri als Mitglied des Gemeinderates von Lupsingen.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:
- den Beschluss des Einwohnerrates Pratteln betreffend die Quartierplanung "Bahnhofstrasse"
- sowie das von der Einwohnergemeindeversammlung Bennwil beschlossene Strassenreglement.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Aktenführung (Inkrafttreten 1. Januar 2003), die Verordnung über die Informatik (Inkrafttreten 1. Januar 2003), die Verordnung über den Kaminfegertarif (Inkrafttreten 1. Januar 2003) und Änderungen der Dienstordnung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (Inkrafttreten 1. Januar 2003) beschlossen.




Wahlen


Der Regierungsrat wählte Simon Schmid als Vertreter des Kantons Basel-Landschaft in der Mitgliederversammlung des Vereins Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie Gerhard Mann, Liestal, als Mitglied der Fachkommission Drogen.




100. Geburtstag in Langenbruck


Am 7. Januar 2003 kann Frau Alwina Zaugg, Langenbruck, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim "Gritt" in Niederdorf, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsratspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibel Rolf Gerber wird der Jubilarin am Dienstag, 7. Januar 2003, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.




Mitteilung an die Medien

Die Regierungsratssitzungen vom 24. und 31. Dezember 2002 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 7. Januar 2003.


Für die kommenden Festtage und den bevorstehenden Jahreswechsel wünschen wir Ihnen alles Gute.

Landeskanzlei


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