Beilage zur Medienmitteilung des Regierungsrats vom 9. Dezember 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email


Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Aufnahme der Gebiete "Widenhölzli", "Rifenstein-Horniflue", "Gillen", "Baberten", "Geissrain", "Bürtenflue-Ängiberg", "Bärengraben-Schelmenloch", "Änzianen" und "Schattberg", Gemeinden Reigoldswil, Lauwil, Waldenburg und Titterten, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft

Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeiteten die Bürgergemeinden Reigoldswil, Lauwil und Titterten im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte in den drei Gemeinden. Darauf basierend werden nun die Gebiete "Widenhölzli", "Horniflue-Rifenstein", "Gillen", "Baberten", "Geissrain", "Ängiberg-Bürtenflue", "Schelmenloch-Bärengraben", "Änzianen" und "Schattberg" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die in der Gemeinde Lauwil gelegene "Ariflue" wurde bereits im Jahre 2000 zusammen mit weiteren Waldgebieten unter Schutz gestellt. Dieses Naturschutzgebiet wird nun mit dem "Ängiberg" (Lauwil) und der "Bürtenflue" (Reigoldswil) zu einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet "Ariflue-Bürtenflue" zusammengefasst.


1. Beschreibung des Naturraumes


Die Gemeinden Reigoldswil, Lauwil, Waldenburg und Titterten liegen in der Südwest-Ecke des Kantons am Nordrand des Falten- oder Kettenjuras. Die Faltenbündel haben sich hier mehrere Kilometer weit über den flachen Tafeljura geschoben. Das nordöstlich von Reigoldswil gelegene Gebiet "Horniflue-Rifenstein" besteht aus einer derartigen Überschiebungsmasse, welche hauptsächlich aus dem bekannten Hauptrogenstein (Dogger) aufgebaut ist. Dieser bildet viele der imposanten Flühe des Falten- und Tafeljuras und tritt auch hier eingangs des Dorfes Reigoldswil als markante "Horniflue" in Erscheinung. Auch südlich des Dorfes kennzeichnen mehrere schräg gestellte, in west-östlicher Streichrichtung verlaufende Schubflächen diese unruhige, tektonisch sehr komplexe Überschiebungszone an der Grenze zwischen Falten- und Tafeljura. Hier sind es jedoch die älteren Schichten des Muschelkalkes aus der Trias-Zeit, dessen Kalkbänke u.a. am Nordhang der "Gillen" und an der "Babertenfluh" zu Tage treten. Am schönsten aufgeschlossen ist dieses kompakte Kalkgestein jedoch im Steinbruch "Grund", welcher noch heute in Betrieb ist. Mit zunehmender Höhe gegen die Passwang-Kette hin werden die Gesteinsschichten in der Regel jünger. Auch zeigt sich dort an den ausgeprägten Mulden (Synklinalen) und Falten (Antiklinalen) der typische Charakter des Kettenjuras. So liegen die weithin sichtbaren, nordexponierten Felsbänder des Gebietes "Ariflue-Bürtenflue" im Nordschenkel einer Synklinale (Mulde), deren Südschenkel durch die südexponierte Fluh am östlichen "Schattberg" abgeschlossen wird. Beide Felsbänke bestehen aus dem gleichen Gesteinsmaterial, den verwitterungsresistenten Sequankalken des Malm. In der dazwischenliegenden Mulde finden sich jüngere, tertiäre Ablagerungen aus weichen Mergeln und Süsswasserkalken des Oligozäns (ca. 25 Mio. Jahre alt), welche den Untergrund der ausgedehnten Weiden auf der "Bürten" bilden. Topographisch besonders auffällig ist der tiefe, von Süden nach Norden verlaufende Graben, welche der Oberlauf der Hinteren Frenke von der "Wasserfallen" her quer durch den Jura geschnitten hat. Die stellenweise in gleicher Richtung verlaufenden Verwerfungslinien südlich und nördlich des Dorfes deuten auf einen tektonischen Zusammenhang hin. Durch die romantische Schlucht der Hinteren Frenke im "Schelmenloch" verläuft ein Naturpfad, welcher als erster Lehrpfad dieser Art im Kanton Basel-Landschaft bereits im Jahre 1974 - zusammen mit Teilen der "Bürtenfluh" und der "Änzianenfluh" - unter kantonalen Schutz gestellt wurde.


Dem abwechslungsreichen Aufbau des Faltenjuras mit seinen über 1'100 m hohen Bergketten, den markanten Felswänden, den naturnah bewaldeten Hängen und den mageren Wiesen und Weiden, den vielfältigen Taleinschnitten und den fruchtbaren Talkesseln, in welchem die Dörfer liegen, verdanken Reigoldswil, Lauwil, Waldenburg und Titterten die besondere Schönheit des Landschaftsbildes. Auch die Vielzahl an schützenswerten Naturobjekten, welche nachfolgend einzeln beschrieben werden, ist darauf zurückzuführen. Eine solch hohe Dichte an schutzwürdigen Naturobjekten ist - abgesehen vom Blauen-Südhang - einmalig für das Baselbiet.



 

2. Naturschutzgebiet "Widenhölzli", Reigoldswil

Das "Widenhölzli" liegt an der Nordwestecke des Gemeindebannes von Reigoldswil in einer Höhenlage von ca. 640 bis 700 m ü.M.. Es befindet sich am Fusse einer der letzten grossen Überschiebungsmassen an der Grenze zwischen dem Falten- und Tafeljura, zu welcher der benachbarte "Richtenberg" und der "Binzenberg" gehören. Hier beginnt der eigentliche Tafeljura mit seinen leicht schräg gestellten Gesteinsschichten, die allerdings weiter nördlich am "Holzenberg" bereits wieder stark aufgerichtet und teilweise übereinander geschoben sind. Es handelt sich um die Sequankalke des Malm, welche am "Widenhölzli" zu Tage treten und den Untergrund bilden. Auf den mässig trockenen Kalkböden hat sich ein Lungenkraut-Buchenwald mit Immenblatt entwickelt. Dieser geht im trockeneren, oberen Bereich in einen typischen Seggen-Buchenwald über und am frischeren Nordhang in einen typischen Lungenkraut-Buchenwald.


Das artenreiche Feldgehölz enthält mehrere schöne, freigestellte Eichengruppen und weitere licht- und wärmeliebende Baum- und Straucharten wie Mehlbeerbaum und Stechpalme sowie u.a. grosse Bestände an Maiglöckchen in der Krautschicht. Das viele stehende und liegende Totholz bietet Insekten und anderen Kleintieren wertvollen Lebensraum. Das Feldgehölz ist mit dem Offenland abwechslungsreich verzahnt und eignet sich deshalb ausgezeichnet zur weiteren Förderung von reichstrukturierten Waldrändern. Gemäss Reptilien-Inventar bieten diese Waldränder geeigneten Lebensraum für Eidechsen. In der südwestlichen Fortsetzung des Gehölzes sind ausserdem wertvolle Strauchgruppen mit Dornensträuchern vorhanden. In der hier angrenzenden "Chüeweid" wurden gemäss Ornithologischem Inventar neben einer hohen Neuntöterdichte auch einige Goldammer-Reviere festgestellt. Die Entwicklung von dornbuschreichen, ausgebuchteten und stufigen Waldrändern am "Widenhölzli" kommt speziell auch diesen seltenen und gefährdeten Vogelarten zugute.


Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 4,22 ha, alles Waldareal. Es umfasst eine Teilfläche der Parzelle 1047 (Grundbuch Reigoldswil), welche der Bürgergemeinde Reigoldswil gehört.


Bedeutung und Schutzziele


Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde das "Widenhölzli" und weitere Gehölze im Gebiet der "Chüeweid" bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 erfasst und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzzone ausgeschieden. Später wurden Teilgebiete auch ins kommunale Naturinventar 1986 aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft vom 16. Juli 1991 (RRB Nr. 2254) als Naturschutzzone ausgeschieden. Im Zusammenhang mit dem angrenzenden Gebiet "Chüeweid" und für den Biotop-Verbund hat das "Widenhölzli" regionale Bedeutung. Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind:

-

Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

-

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

-

Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen;

-

Förderung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere die Lichtholzarten sowie Dornsträucher zu fördern.


Gefährdung und Schutz


Das Gebiet ist nicht gefährdet. Daher drängen sich keine spezifischen Schutzmassnahmen auf.



 

3. Naturschutzgebiet " Rifenstein-Horniflue ", Reigoldswil und Titterten

Das Gebiet " Rifenstein-Horniflue" befindet sich gemeindeübergreifend nordöstlich des Dorfes Reigoldswil bzw. westlich des Dorfes Titterten in einer Höhenlage zwischen ca. 510 und 720 m ü. M. Der flächenmässig grössere Teil gehört zur Gemeinde Reigoldswil. Das Gebiet befindet sich am Rand der eingangs erwähnten Überschiebungsmasse des Faltenjuras, welche grösstenteils aus dem harten, fluhbildenden Hauptrogenstein aufgebaut ist. Die Ruine "Rifenstein" steht auf Hauptrogenstein, der durch Verfaltung zweimal an die Oberfläche kommt und sowohl den Burgfels, als auch die weiter nördlich gelegene Felswand bildet. Dazwischen liegt ein Gebiet mit Blockschutt der beiden Felswände, welcher den Unteren Dogger überdeckt. Auch die "Horniflue" besteht aus Hauptrogenstein. Darunter tritt entlang des Weges das Tertiär mit den äusserst selten aufgeschlossenen Delsberger Süsswasserkalken zu Tage. Südlich, gegenüber "Rifenstein", liegt ebenfalls ein kleiner Felskopf aus Hauptrogenstein - im Naturinventar als "Viperenflüeli" oder "Chlini Baberten" bezeichnet. Dazwischen hat sich das "Wolbächli" tief eingeschnitten und den "Flühgraben" geschaffen, mit schönen Gefällestufen aus z.T. waagrechten, unterspülten Felsschichten sowie Kalktuffbildungen. Die Geländetopographie des Gebietes ist sehr abwechslungsreich und weist neben der Hauptexposition nach Südwesten auch alle weiteren Expositionen auf.


Bisher stand nur der Rifenstein-Weiher unter kantonalem Schutz (RRB Nr. 2671 vom 10. September 1976). Die Gesamtfläche des neuen Naturschutzgebietes "Rifenstein-Horniflue" beträgt 37,84 ha, davon 36,77 ha Waldareal. Es umfasst folgende Parzellen:

Parzellen-Nr.

Gemeinde:

Eigentümer/in:

Fläche

Waldanteil

1085 (Teilfläche)

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

24,23 ha

24,23 ha

1094

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

0,39 ha

0,31 ha

1098

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

0,17 ha

0,17 ha

1099

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

0,29 ha

0,29 ha

1100

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

2,15 ha

1,86 ha

740

Reigoldswil

Kanton

0,86 ha

0,16 ha

742

Reigoldswil

Einwohnergemeinde Reigoldswil

0,08 ha

0,08 ha

270

Titterten

Bürgergemeinde Titterten

0,05 ha

0,05 ha

404

Titterten

Bürgergemeinde Titterten

1,18 ha

1,18 ha

701 (Teilfläche)

Titterten

Bürgergemeinde Titterten

4,07 ha

4,07 ha

703

Titterten

Bürgergemeinde Titterten

4,37 ha

4,37 ha

Total

37,84 ha

36,77 ha

Das mit dem Offenland reich verzahnte Waldgebiet setzt sich auf kleinem Raum aus einem aussergewöhnlichen Mosaik an seltenen oder repräsentativ ausgebildeten Waldgesellschaften zusammen. Es sind vorwiegend Gesellschaften trockener Standorte wie der Orchideen-Föhrenwald, der Schneeheide-Föhrenwald und der Flaumeichenwald auf den Kreten, sowie Ahorn-Lindenwald und Varianten des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes auf den Schutthalden unter den Felsbändern. Auf den warmen Südhängen stocken Blaugras-Buchenwald und Weissseggen-Buchenwald. Stellenweise kommt auf feuchtem Blockschutt auch der Hirschzungen-Ahornwald und entlang des "Wolbächlis" der Ahorn-Eschenwald vor. Die Wälder weisen teilweise eine sehr artenreiche Baum- und Krautschicht auf mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten wie Elsbeere, Mougeot's Mehlbeere und mehreren Orchideen-Arten (z.B. Moosorchis). Stellenweise ist die Baumschicht auch sehr lückig und als parkartiger Föhrenwald mit viel Pfeifengras ausgebildet.


Die Felsen und Ruinen "Rifenstein", wie auch die "Horniflue", beherbergen eine schöne Mauer- und Felsflora mit vielen Besonderheiten wie Immergrünes Hungerblümchen, Scheidige Kronwicke, Klebrige Salbei, Herzblättrige Kugelblume, Ästige Graslilie, Kugelschötchen, Bergaster, Hügelmeister und verschiedenen Orchideen-Arten (z.B. Braunrote Sumpfwurz). Das Gebiet "Rifenstein" ist auch ein bedeutender Lebensraum für Reptilien. Hier wurden Blindschleiche, Mauereidechse und Zauneidechse beobachtet. Mit grosser Wahrscheinlichkeit kommt zumindest zeitweise auch die Ringelnatter vor. Die an das Gebiet angrenzenden Weiher (Rifenstein-Weiher, ARA-Teiche) beherbergen Grasfrosch, Bergmolch, Fadenmolch, Geburtshelferkröte und Gebänderte Prachtlibelle. Im "Flühgraben" wurde zudem der Feuersalamander festgestellt. Der grösste Teil des Gebietes "Horniflue-Rifenstein" bildet mit dem Gebiet "Baberten" ein zusammenhängendes Ornithologisches Wertgebiet, welches im Wald mehrere Hohltauben-Reviere und im Bereich der Felsen neben einer Kolkraben-Brut mehrere Berglaubsänger-Reviere aufweist. Auch Grünspecht, Grauspecht und Schwarzspecht leben hier und zeitweise hat sogar der Uhu gebrütet.


Bedeutung und Schutzziele


Der grosse Naturwert des Gebietes "Horniflue-Rifenstein" wurde bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 erkannt. Es ist auch im Regionalplan Landschaft 1976 und in den beiden kommunalen Naturschutzinventaren enthalten. In den beiden kommunalen Zonenplänen Landschaft von Reigoldswil (RRB Nr. 2254 vom 16. Juli 1991) bzw. Titterten (RRB Nr. 789 vom 17. März 1992) ist das Gebiet als Naturschutzzone bezeichnet. Das kantonale Wald-Inventar 1984 weist es als Objekt von regionaler Bedeutung aus. Ausserdem ist es im Ornithologischen Inventar 1995, im Amphibien-Inventar 1986 (Rifenstein-Weiher), im Reptilien-Inventar 2000 und im Felsinventar Basler Jura 1997 aufgeführt. Der Felskegel von "Rifenstein" und der Aufschluss unterhalb der "Horniflue" sind im Verzeichnis Geologischer Naturobjekte 1998 mit anschaulichen geologischen Profilen beschrieben. Für das "Reptilienschutzgebiet Rifenstein" wurde im Jahre 2000 ein Pflegekonzept erarbeitet. Der "Rifenstein-Weiher steht seit 1976 (RRB Nr. 2671 vom 10. September) unter kantonalem Schutz. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet "Horniflue - Rifenstein" nationale Bedeutung.


Für das neue kantonale Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele:


a

Erhaltung und Förderung des Gebietes als Reptilien-Lebensraum von nationaler Bedeutung;

b.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

c.

Förderung lichter; extensiv bewirtschafteter und strukturreicher Waldbestände als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten sowie Förderung von Alt- und Totholz;

d.

Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

e.

Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaften sowie der Mauerfugen-Gesellschaften;

f.

Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

g.

Erhaltung und Förderung der naturnahen Fliessgewässer sowie der Amphibienlaichgewässer;

h.

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Eichen sowie der Arten von Fels- und Blockschutt-Biotopen;

i.

Erhaltung der Geologischen Naturobjekte.

Zur Förderung der störungsempfindlichen und altholzbewohnenden Arten wurde im Gebiet "Ober Berg" eine grössere Naturwaldfläche mit Nutzungsverzicht ausgeschieden.


Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Elsbeerbaum, Eichen, Orchideen (insbesondere Moosorchis), Geburtshelferkröte, Feuersalamander, Reptilien, Berglaubsänger sowie die Arten der Felsstandorte und Mauerfugen.


Gefährdung und Schutz


Eine Gefährdung der Naturwerte, welche dieses Naturschutzgebiet auszeichnen, entsteht primär durch die Erholungsnutzung. Da die Ruine "Rifenstein" ein beliebtes Ausflugsziel ist, sind in deren Umgebung stellenweise starke Beeinträchtigungen der Vegetationsdecke feststellbar (Trittschäden und wilde Feuerstellen an Orten mit z.T. seltenen Pflanzen und Tieren). Freizeitaktivitäten in den naturschützerisch besonders sensiblen Bereichen, wie beispielsweise in den bisher unberührten Fels- und Trockenstandorten oder den ungestörten Waldstandorten, hätten eine starke Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes bzw. den Verlust seltener Arten zur Folge. Im vorliegenden Falle lassen sich die Schutzziele durch eine geeignete Lenkung der Erholungsnutzung gewährleisten, zumal sich die Erholungsnutzung am stärksten auf den Zugangsbereich zur Ruine konzentriert. Aus naturschützerischer Sicht ist dies nicht der wertvollste Teil des Burgfelsens, da dieser Bereich vorwiegend nach Norden exponiert ist. Deshalb kann hier auch - als Ersatz für die mit einem Kletterverbot belegte "Chastelenflue" - die Einrichtung von neuen Kletterrouten in klar begrenzten Felssektoren zugestanden werden. Anlässlich der gemeinsamen Begehung vom 05. November 1999 mit der Bürgergemeinde und den Kletterverbänden wurde eine den Schutzzielen Rechnung tragende Lösung vereinbart.


Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Objektes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer generellen Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt und ein Weggebot für die naturschützerisch besonders sensiblen Fels- bzw. Waldbereiche erlassen werden.


Ruinen sind wichtige Lebensräume verschiedenster, spezialisierter Tier- und Pflanzenarten, darunter auch seltener Arten (insbesondere Schnecken, Reptilien). Mauersanierungen, welche diesen Aspekt unberücksichtigt lassen, wirken sich daher gravierend auf solche Arten aus und können zu deren Ausrottung führen. Archäologisch bedingte Grabungen, Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen müssen daher diesen naturschützerischen Anliegen Rechnung tragen, um Beeinträchtigungen des geschützten Objektes zu vermeiden.



 

4. Naturschutzgebiet "Gillen", Reigoldswil

Das Gebiet "Gillen" liegt südwestlich des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 550 und 650 m ü. M.. Der steile Nordhang besteht aus einer schräg gestellten Hauptmuschelkalk-Schuppe der Überschiebungszone an der Grenze zwischen dem Falten- und Tafeljura. Ein malerisches, zerklüftetes Felsband durchzieht den ganzen Hang. Darunter hat sich auf dem feuchten, bemoosten Blockschutt ein ausgedehnter, sehr typischer Hirschzungen-Ahornwald ausgebildet, in welchem neben vielen Hirschzungen auch zahlreiche seltene und teils gefährdete Arten wie Mondviole, Hohlknolliger Lerchensporn und Märzenglöckchen vorkommen. Im kantonalen Vergleich handelt es sich hier um einen der schönsten und grössten Bestände dieser seltenen Wald-Gesellschaft. Die Baumschicht besteht an schuttreichen Stellen vorwiegend aus Berg-Ahorn, Linden und Berg-Ulme, welche an solche Standorte besser angepasst sind als die Rotbuche. Beigemischt kommen Esche, Buche, Fichte und Eiche vor. Die Altholzbestände sind gemäss Ornithologischem Inventar als Brutrevier der Hohltaube besonders wertvoll. Die Fluh mit ihren helleren und trockeneren Standortverhältnissen beherbergt u.a. zahlreiche typische Straucharten wie Felsenmispel und Alpenkreuzdorn, ausserdem stellenweise Blaugras sowie eine Orchideenart (Braunrote Sumpfwurz).


Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 5,46 ha, alles Waldareal. Es umfasst die Parzelle Nr. 1 (Grundbuch Reigoldswil), welche der Bürgergemeinde Reigoldswil gehört.


Bedeutung und Schutzziele


Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde das Gebiet "Gillen" bereits ins Naturschutzgutachten 1971 aufgenommen und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist auch im kommunalen Naturinventar 1986 enthalten und im kommunalen Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden. Das kantonale Wald-Inventar 1994 weist es als Objekt von regionaler Bedeutung aus. Im Ornithologischen Inventar 1995 ist es als Wertgebiet eingestuft. Aus naturschützerischer Sicht hat das Gebiet somit regionale Bedeutung.


Die wichtigsten Schutzziele für das neue kantonale Naturschutzgebiet sind:

a.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere des Hirschzungen-Ahornwaldes;

b.

Erhaltung und Förderung unberührter Fels- und Felsschutt-Biotope mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c.

Förderung von extensiv bewirtschafteten, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen;

d.

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Arten von Fels- und Felsschutt-Biotopen sowie der Moose.

Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Hirschzunge, Mondviole, Märzenglöckchen, Lerchensporn sowie die Moosflora.


Gefährdung und Schutz


Das Naturschutzgebiet "Gillen" zeichnet sich durch das Vorkommen einer seltenen und sehr trittempfindlichen Wald-Gesellschaft aus. Der Hirschzungen-Ahornwald bedeckt mit Ausnahme der Waldrandbereiche die gesamte Fläche des Schutzgebietes. Sowohl die moosreichen Stellen, als auch die Hangschuttbereiche ertragen weder regelmässiges, noch periodisch intensiveres Begehen. Im Gegensatz zur Krautschicht, welche im Jahresverlauf neben der Vegetationszeit auch eine Winterruhe aufweist, ist die Moosschicht ganzjährig vorhanden. Deshalb gibt es an solchen Spezialstandorten keine Jahreszeit, zu welcher das Betreten unbedenklich wäre. Das Begehen der Schutthalden führt hingegen zu Umlagerungen des Gehängeschuttes, wodurch die spezielle Fauna und Flora dieser Sonderbiotope geschädigt wird. Daher ist es bedeutsam, dass die vorhandenen Wege nicht verlassen werden. Im Nutzungs- und Schutzkonzept wurde deshalb ein grosser Teil dieses Waldreservates als Altholzinsel mit Nutzungsverzicht ausgeschieden.


Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Objektes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer generellen Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt und ein Weggebot für dieses naturschützerisch besonders sensible Fels- bzw. Waldgebiet erlassen werden.



 

5. Naturschutzgebiet "Baberten", Reigoldswil und Titterten

Das Gebiet "Baberten" befindet sich südöstlich des Dorfes Reigoldswil in einer Höhenlage von ca. 640 bis 770 m ü. M.. Es liegt gemeindeübergreifend zum grösseren Teil in der Gemeinde Reigoldswil und zum kleineren Teil in der Gemeinde Titterten. Die "Babertenfluh" besteht - wie das Felsband des Gebietes "Gillen" - aus Hauptmuschelkalk. Sie gehört ebenfalls der Überschiebungszone an der Grenze zwischen dem Falten- und Tafeljura an. Unterhalb dieser Muschelkalk-Fluh folgt ein ausgedehntes Bergsturzgebiet mit abwechslungsreichen Geländeformen und Schutthalden mit unterschiedlich grobem Felsschutt. Auf dem vorwiegend nordwestlich exponierten Waldabhang hat sich ein Mosaik an standorttypischen und seltenen Wald-Gesellschaften entwickelt. Unter der "Babertenfluh" ist ein zwar kleinflächiger, dafür aber sehr schöner Hirschzungen-Ahornwald ausgebildet. Auf grobem, ruhendem Blockschutt mit mächtiger Rohhumusauflage stockt hingegen ein natürlicher Farn-Tannenmischwald mit grossen Beständen von Moosorchis, Wintergrün und Moosmiere. Auch die Korallenwurz, eine der seltensten Orchideen-Arten des Baselbietes, kommt hier vor. Dazwischen finden sich feuchtere bis trockenere sowie wechseltrockene Varianten des Zahnwurz-Buchenwaldes. In den sonnigeren Bereichen im Südwesten und entlang der Felskrete wächst der Blaugras-Buchenwald.


Das Gebiet "Baberten" ist Teil eines grösseren, mit dem Gebiet "Horniflue-Rifenstein" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebietes, welches im Wald mehrere Hohltauben-Reviere und im Bereich der Felsen einen Kolkraben-Brutstandort aufweist. Der bereits ausserhalb des Gebietes liegende östliche Waldrand ist gemäss Reptilien-Inventar ein Lebensraum für Eidechsen.


Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 9,33 ha (alles Wald). Es umfasst folgende Parzellen:


Parzellen-Nr.

Gemeinde:

Eigentümer/in

Fläche

Waldanteil

131 (Teilfläche)

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

6,94 ha

6,94 ha

1176 (Teilfläche)

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

0,01 ha

0,01 ha

700 (Teilfläche)

Titterten

Bürgergemeinde Titterten

2,38 ha

2,38 ha

Total

9,33 ha

9,33 ha

Bedeutung und Schutzziele


Der besondere Naturwert des Gebietes "Baberten" wurde schon durch das Naturschutzgutachten 1971 erkannt, worauf Teilgebiete davon im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden. Später wurden diese Gebiete auch in die kommunalen Naturinventare 1986 aufgenommen und in den beiden kommunalen Zonenplänen Landschaft als Naturschutzzonen ausgeschieden. Das kantonale Wald-Inventar 1994 weist das Gebiet als Objekt von regionaler Bedeutung aus. Im Ornithologischen Inventar 1995 ist es als Wertgebiet eingestuft. Das Naturschutzgebiet hat somit regionale Bedeutung.


Die wichtigsten Schutzziele für das neue kantonale Naturschutzgebiet sind:

a.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere des Hirschzungen-Ahornwaldes und des Farn-Tannenmischwaldes;

b.

Förderung und Erhaltung ungestörter Fels- und Felsschutt-Biotope mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

c.

Förderung von extensiv bewirtschafteten, stufig aufgebauten, sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen;

d.

Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

e.

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Arten von Fels- und Blockschutt-Biotopen.

Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Hirschzunge, Moosorchis, Korallenwurz sowie die Moosflora.


Gefährdung und Schutz


Auch im Naturschutzgebiet "Baberten" kommen zur Hauptsache seltene und sehr trittempfindliche Wald-Gesellschaften vor. Gleichzeitig ist das Gebiet reichlich erschlossen, weshalb es einer regen Erholungsnutzung unterliegt. Sowohl die moosreichen Stellen, als auch die Hangschuttbereiche ertragen jedoch weder regelmässiges, noch periodisch intensiveres Begehen Im Gegensatz zur Krautschicht, welche im Jahresverlauf neben der Vegetationszeit auch eine Winterruhe aufweist, ist die Moosschicht ganzjährig vorhanden. Deshalb gibt es an solchen Spezialstandorten keine Jahreszeit, zu welcher das Betreten unbedenklich wäre. Das Begehen der Schutthalden führt hingegen zu Umlagerungen des Gehängeschuttes, wodurch die spezielle Fauna und Flora dieser Sonderbiotope geschädigt wird. Daher ist es unerlässlich, dass die vorhandenen Wege nicht verlassen und Massnahmen für eine geeignete Besucherlenkung getroffen werden (gegebenenfalls auch eine Überprüfung und allenfalls Reduktion des Wegnetzes). Aufgrund dieser besonderen, empfindlichen Standortverhältnisse wurden adäquate Pflegeziele für die Waldbewirtschaftung festgelegt (Nutzungsverzichtsfläche sowie schonende Plenterbewirtschaftung).


Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Objektes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer generellen Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt und ein Weggebot für dieses naturschützerisch besonders sensible Waldgebiet erlassen werden.



 

6. Naturschutzgebiet "Geissrain", Reigoldswil

Der "Geissrain" liegt südöstlich des Dorfes in einer Höhenlage zwischen ca. 750 und 870 m ü. M.. Die felsige Krete besteht aus Hauptrogenstein, welcher im Nord-Schenkel einer Synklinale (Mulde) des Faltenjuras liegt. Auf den Hauptrogenstein folgen an der steilen, nordwestlich exponierten Flanke die Mergelkalke des Unteren Doggers und am Waldrand, gegen die landwirtschaftlich genutzte "Stöckmatt" hin, die weicheren Schichten des Opalinustones. Auf dem steinig-trockenen, südlich bis nordwestlich exponierten Bergrücken hat sich ein kleines Mosaik verschiedener Waldgesellschaften entwickelt. Auf dem Felsgrat kommt der seltene Kreten-Föhrenwald mit reicher Strauchschicht vor. Hangabwärts stocken verschiedene Varianten des Zahnwurz- und des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes, in sonnigeren Lagen in der Ausbildung mit Immenblatt. Das Waldgebiet weist neben zahlreichen Gehölzarten viele montan-subalpine Arten auf. Seltenere Arten sind: Ästige Graslilie, Wundklee und Jura-Bärenklau. Durch die steile, schlecht zugängliche Lage eignet es sich sehr gut zur Entwicklung einer ungestörten Altholzinsel. Zugleich erfüllt der südexponierte Kretenbereich des "Geissrain" eine wichtige Rolle im regionalen Biotopverbund bedeutsamer Reptilien-Lebensräume.


Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 3,41 ha, alles Waldareal. Es umfasst eine Teilfläche der Parzelle 176 (Grundbuch Reigoldswil), welche der Bürgergemeinde Reigoldswil gehört.


Bedeutung und Schutzziele


Aufgrund der Naturwerte wurde der "Geissrain" ins kommunale Naturinventar 1986 aufgenommen und im kommunalen Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden. Die Bedeutung des Gebietes als Trittstein-Biotop im regionalen Verbund bedeutender Reptilien-Biotope wurde im Rahmen des Konzeptes für "Aufwertungsmassnahmen zu Gunsten der Reptilien im Gebiet Richtiflue-Studenflüe-Bärengraben" 2001 erkannt. Insbesondere aufgrund dieser ökologischen Vernetzungsfunktion hat das Naturschutzgebiet "Geissrain" regionale Bedeutung.


Die wichtigsten Schutzziele für das neue kantonale Naturschutzgebiet sind:

a.

Förderung des Objektes als Trittstein-Biotop für Reptilien;

b.

Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

c.

Förderung von extensiv gepflegten, Alt- und Totholz reichen sowie stufig aufgebauten Waldbeständen;

d.

Förderung eines naturnahen, stufig aufgebauten Waldrandes;

e.

Förderung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Gefährdung und Schutz


Das Naturschutzgebiet ist nicht gefährdet. Daher drängen sich keine spezifischen Schutzmassnahmen auf.



 

7. Gebiet " Bürtenflue-Ängiberg ", Reigoldswil und Lauwil

Das in der Gemeinde Lauwil gelegene Gebiet "Ariflue" wurde bereits im Jahre 2000 unter kantonalen Schutz gestellt (RRB Nr. 2346 vom 12.Dezember 2000). Nun wird es mit den beiden angrenzenden Gebieten "Ängiberg", Gemeinde Lauwil, und "Bürtenflue", Gemeinde Reigoldswil, zum zusammenhängenden Naturschutzgebiet "Bürtenflue-Ängiberg" zusammengefasst. "Ängiberg", "Ariflue" und "Bürtenflue" befinden sich südlich der beiden Dörfer Lauwil und Reigoldswil in einer Höhenlage zwischen ca. 690 und 990 m ü. M.. Dieses Gebiet liegt im Nordschenkel einer Synklinale (Mulde) des Faltenjuras. Hier hat sich die Hintere Frenke mit dem über Lauwil verlaufenden Seitenbach, dem Emlisbach, tief eingeschnitten und so den Graben des "Schelmenlochs" bei der "Bürtenflue" sowie den "Bürtengraben" mit dem markanten Talkessel bei der "Ariflue" und dem "Ängiberg" geschaffen.


Der "Ängiberg" liegt nördlich gegenüber der "Ariflue" und wird wie diese durch den Emlisbach in zwei Teile zerschnitten. Dazwischen befindet sich die Untere St. Romaiweid. Der durch die Erosionskräfte stark herausmodellierte "Ängiberg" zeigt mit seiner steilen, von mehreren Felsbändern durchzogenen Südflanke und der schattigen Nordwestflanke einen scharfen standörtlichen Gegensatz mit entsprechend interessanter und wertvoller Flora und Fauna. Auf der felsigen Hangkuppe und den Felsbändern der Südseite sind die seltenen Waldgesellschaften des Grat-Föhrenwaldes, des Blaugras-Buchenwaldes und des Ahorn-Lindenwaldes ausgebildet, dazwischen finden sich frischere bis trockenere Varianten des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes. Der Südhang weist dementsprechend ein hohes Aufwertungspotential als Reptilien-Lebensraum auf. Die Nordseite ist mit Zahnwurz-Buchenwald bestockt, stellenweise kommt auch der seltene Hirschzungen-Ahornwald vor sowie entlang der Gräben der Ahorn-Eschenwald mit Alpendost, eine seltene Ausbildung des Eschenwaldes in der kühleren, oberen montanen Stufe. Die "Untere Romaiweid" wird als Viehweide genutzt. Infolge der Steilheit des Geländes ist die Nutzung mässig intensiv. Zahlreiche Wasseraustritte sowie Einzelbäume und Gebüsche ( u.a. Birken) erhöhen den naturschützerischen Wert des Gebietes.


Die Hauptexposition der "Ariflue" ist gegen Norden und gegen Westen gerichtet. Der von mehreren Bacheinschnitten durchzogene, unten durch Felsbänder abgeschlossene, imposante Erosionstrichter weist daneben auch östliche bis südliche Expositionen auf. Dieses Felsband mit nach N und teilweise auch nach S abfallenden Hängen besteht aus den verwitterungsresistenten Sequan-Kalken des Malm. Unter den Felsen sowie darüber im Talkessel bedeckt Gehängeschutt die weicheren Effinger-Schichten (Rauracien), die weiter hangabwärts schliesslich zu Tage treten. In den abgeschiedensten, kaum zugänglichen Bereichen ist der Wald noch weitgehend naturnah ausgebildet. Grössere Teilflächen sind jedoch verjüngt. Diese Verjüngungsflächen weisen heute aber ein naturschützerisch wertvolles Baum- und Strauch-Dickicht mit Weichholzarten und Beeren tragenden Sträuchern auf. Daher hat das Gebiet eine hohe Lebensraumqualität für Vögel, u.a. auch für das Haselhuhn. Den vielfältigen Standorten entsprechend zeigt sich ein Mosaik an typischen und seltenen Waldgesellschaften. Am Nordhang stocken Tannen-Buchenwald und Linden-Zahnwurz-Buchenwald mit viel liegendem Totholz. Stellenweise kommen der seltene Hirschzungen-Ahornwald und der Alpendost-Buchenwald mit Blaugras vor. Die Waldbäche sind begleitet von schönen Tuffterrassen. Einer der Bäche wird in Waldrandnähe vom naturnahen Bürten-Weiher gespiesen. An den Kreten finden sich der Orchideen-Föhrenwald und der Schneeheide-Föhrenwald mit Übergängen zum Blaugras-Buchenwald. Den Felsbändern der "Ariflue" entlang wachsen u.a. Stengelloser Enzian und Aurikel, beides im Baselbiet seltene Felspflanzen. Am südlichen Waldrand verläuft ein ausgeprägter Weidgraben. Ganz im Osten grenzt eine Magerweide an das Gebiet.


Die markante "Bürtenflue" liegt in der östlichen Fortsetzung der "Ariflue" und weist denselben geologischen Aufbau auf. Die Exposition ist vorwiegend gegen Nordosten gerichtet. Der anschliessende Erosionsgraben des "Schelmenloches" wird als separates Naturschutzgebiet nachfolgend beschrieben. Das Mosaik an Waldgesellschaften ist an der "Bürtenflue" ähnlich ausgeprägt wie an der "Ariflue". Ein repräsentativer Bestand des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes und weitere Varianten des Zahnwurz-Buchenwaldes kommen hier vor. Dazu sind Schneeheide-Föhrenwald, Blaugras-Buchenwald mit Orchideen sowie die seltenen Waldgesellschaften des Hirschzungen-Ahornwaldes und des Eiben-Buchenwaldes vertreten. Bemerkenswert ist insbesondere der in kantonalem Vergleich grosse und schön ausgebildete Eiben-Bestand. Die schattigen, teils wasserüberrieselten Felsbänder und durchnässten Feinschutthalden zeichnen sich durch eine spezielle Fels- und Felsschuttflora aus (u.a. Blasenfarn-Gesellschaft) mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten. Besondere Arten sind: Aurikel, Zierliche Glockenblume, Alpenmasslieb, Langspornige Mückenhandwurz (Orchidee), Gemeine Liliensimse, Alpenhagrose, Wacholder, Ohr-Weide, Grossblättrige Weide, Kurzährige Segge und Einseitswendiges Wintergrün. Insgesamt wurden alleine im Bereich des Wasserfalles rund 65 Pflanzenarten nachgewiesen. Schwalbenwurz-Enzian und Gemeines Fettblatt konnten jedoch in jüngster Zeit im Rahmen des Fels-Inventars nicht mehr festgestellt werden. Interessante Arten finden sich auch unter der Wasserwirbellosen-Fauna der Rinnsale, Rieselstellen und Wasserfälle (z.B. Planarien). Der grössere Teil des Gebietes "Ängiberg-Bürtenflue-Ariflue" gehört zu dem grossen, mit dem "Geitenberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebiet, welches als Lebensraumkomplex in Altholzbeständen Hohltaube und an den Flühen Wanderfalke und Kolkrabe beherbergt. Auch das Haselhuhn kommt in diesem Wertgebiet als einem der wenigen Fundorte des Baselbietes vor, allerdings (noch) nicht im Bereich des Naturschutzgebietes.


Folgende Parzellen werden neu ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen:


Parzellen-Nr.

Gemeinde:

Eigentümer/in

Fläche

Waldanteil

314 (Teilfläche)

Lauwil

Traugott Degen-Wenger, Lauwil

7,84 ha

4,70 ha

324

Lauwil

Traugott Degen-Wenger, Lauwil

2,20 ha

2,20 ha

399

Lauwil

Bürgergemeinde Reigoldswil

0,82 ha

0,82 ha

176 (Teilfläche)

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

23,17 ha

23,17 ha

Total

34,03 ha

30,89 ha

Das ursprünglich geschützte Teilgebiet "Ariflue" wies eine Fläche von 17,23 ha auf. Durch diese Erweiterung umfasst das neue Naturschutzgebiet "Bürtenflue-Ängiberg" nun insgesamt 51,26 ha, davon 48,12 ha Waldareal.


Bedeutung und Schutzziele


Der grosse Naturwert des Gebietes wurde bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 erkannt. Auch der Regionalplan Landschaft 1976 und die beiden kommunalen Naturschutzinventare 1985 und 1986 weisen dem Gebiet eine hohe Bedeutung zu. In den kommunalen Zonenpläne Landschaft von Reigoldswil (RRB Nr. 2254 vom 16. Juli 1991) und Lauwil (RRB Nr. 1112 vom 04. Mai 1993) sind grosse Teilflächen des Gebietes als Naturschutzzonen bezeichnet. Das Objekt ist auch im Ornithologischen Inventar 1995, im Wald-Inventar 1994 und im Felsinventar Basler Jura 1997 (u.a. mit dem Hinweis auf mögliche Wanderfalkenbruten) aufgeführt. Das Gebiet hat somit regionale Bedeutung.


Für das neue Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele:


a.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b.

Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;

c.

Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen;

d.

Förderung des Gebietes als Haselhuhn-Lebensraum;

e.

Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

f.

Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

g.

Erhaltung der Nassstandorte und der naturnahen Fliessgewässer mit den Tuffterrassen;

h.

Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

i.

Erhaltung und Förderung der strukturreichen Weideflächen als Lebensraum für Arten von Magerweiden und Nass-Standorten;

j.

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Arten, insbesondere der Arten der Fels-, Felsschutt- und Nass-Standorte sowie der Reptilien.;

k.

Erhaltung des Weidgrabens als kulturhistorisches Objekt.
Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere zu fördern: Eibe, Pionierhölzer (Weiden, Birke), Beeren tragende Baum- und Straucharten, Arten der Fels-, Felsschutt-, Nass-Standorte und Gewässer (Liliensimse, Aurikel, Planarien), Reptilien und Haselhuhn.

Gefährdung und Schutz


Aufgrund seiner Unzugänglichkeit ist das Gebiet heute ungestört. Die Wahrung dieser Ungestörtheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der vorhandenen Naturwerte. Weil das Objekt zu den wenigen und geeigneten Haselhuhn-Lebensräumen unseres Kantons gehört, ist eine Lenkung und Begrenzung der Erholungsnutzung unumgänglich.


In seiner Stellungnahme vom 1. Juli 2002 beantragt das Kantonale Sportamt, dass in der Schutzverordnung des Naturschutzgebietes "Bürtenfluh - Arifluh" kein generelles Kletterverbot erlassen werden soll, um mittel- bis langfristig - in Absprache mit den Behörden - das Winterklettern nicht auszuschliessen. Diesem Anliegen stehen folgende Gründe entgegen: Bisher wurde dieses Felsgebiet nicht beklettert und für die bereits unter kantonalem Schutz stehende "Arifluh" gilt bereits ein Kletterverbot. Die Aufnahme des Gebietes ins Inventar der geschützten Naturobjekte bewirkt somit keine Veränderung der heutigen Verhältnisse, weil bisher nicht geklettert worden ist und für die "Arifluh" bereits ein Kletterverbot besteht. Hingegen schliesst diese Bestimmung allfällige zukünftig Kletterabsichten aus. Diese Schutzmassnahme ist unerlässlich, damit die spezifischen Naturwerte dieses Felsstandortes erhalten bleiben (empfindliche, Wasser überrieselte Felsen, Haselhuhn-Lebensraum). Dabei ist zu beachten, dass in nächster Umgebung Felsbänder vorhanden sind, wo die Eiskletterei im bisherigen Rahmen zugelassen ist. Sollte das Winterklettern zunehmend an Bedeutung gewinnen, wäre gemeinsam mit den Grundeigentümern und den zuständigen Behörden zu prüfen, ob sich an diesen Standorten geeignete und naturverträgliche Lösungen finden lassen.


Eine Gefährdung der Schutzziele ergibt sich ferner durch die natürliche Waldentwicklung auf den Verjüngungsflächen und in den Reptilien-Lebensräumen. Zur Förderung der Pionierhölzer und Beeren tragenden Arten, welche als Nahrung für das Haselhuhn existentielle Bedeutung haben, sind regelmässige Pflegeeingriffe in den Dickungen und Stangenhölzern notwendig. Die geeigneten Reptilien-Biotope am "Ängiberg" bedürfen hingegen einer starken Auslichtung der vorhandenen Waldbestände.


Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Objektes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer generellen Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt und ein Weggebot für dieses naturschützerisch besonders sensible Waldgebiet erlassen werden.



 

8. Naturschutzgebiet " Bärengraben-Schelmenloch ", Reigoldswil

Fährt man mit der Seilbahn auf die "Wasserfallen", taucht nach einer Weile die direkt darunter liegende Schlucht des bekannten "Schelmenlochs" auf und man durchquert einen beeindruckenden Felsenkessel, welcher von der "Bürtenflue" im Westen bis zum Felsband "Mittlerer Stein" im Osten reicht. Stufenweise wird der steile, nordexponierte Kessel von mehreren solchen markanten Felsbändern durchzogen. Das Naturschutzgebiet "Schelmenloch-Bärengraben" - welches sich in einer Höhenlage zwischen ca. 600 und 900 m ü. M. befindet - umfasst den Graben des "Schelmenlochs" und den damit verbundenen seitlichen "Bärengraben", welcher unterhalb des erwähnten Felsbandes "Mittlerer Stein" liegt. Man gelangt auch zu Fuss durch das Schelmenloch zur "Wasserfallen" hinauf, und zwar auf dem bereits 1399 urkundlich erwähnten alten, schmalen und steilen Passweg. Dieser Weg gibt einen besonders guten Einblick in den Aufbau des Faltenjuras, weshalb hier bereits im Jahre 1974 ein Naturlehrpfad eingerichtet wurde. Gleichzeitig stellte der Regierungsrat ein schmales Band entlang des Weges - zusammen mit Teilen der "Bürtenflue" und der "Änzianenflue" sowie dem künstlich angelegten Wasserfallen-Weiher - unter kantonalen Schutz (RRB Nr. 3975 vom 03. Dezember 1974). Der damals erste Lehrpfad dieser Art im Kanton Basel-Landschaft zeigt dank guter geologischer Aufschlüsse eindrücklich und auf kürzester Distanz die Stratigraphie (Abfolge der Gesteinsschichten) des Faltenjuras von der Trias-Zeit über den Lias und Dogger bis zum Malm. Nicht weit davon sind nördlich der "Vorderen Wasserfallen" auch Gesteine des erdgeschichtlich noch jüngeren Tertiärs aufgeschlossen. Das ganze Gebiet liegt im Nordschenkel einer Synklinale (Mulde), in welche sich die Hintere Frenke tief eingeschnitten und die verschiedenen Formationen freigelegt hat. Im Bereich der "Wasserfallen" lässt sich eine sogenannte Reliefumkehr beobachten: die Mulde (Synklinale) mit den Sequan-Kalken - und etwas Tertiär im Kern - bildet heute die höchste Erhebung, statt eine topographische Senke, weil die nördlich liegende Falte der Mont Terri-Kette im Bereich des "Dünnlenberg" und südlich die Passwang-Kette wegerodiert worden sind. Der tektonische Baustil des Gebietes beeinflusst auch die hydrogeologischen Verhältnisse. Die reichen Wasservorkommen werden dementsprechend im untersten Teil des "Schelmenloch" gefasst und für die Trinkwasserversorgung genutzt ("Eisetquellen").


Der abwechslungsreichen Topographie und den unterschiedlichen Standortverhältnissen entsprechend hat sich ein Mosaik an vielfältigen und seltenen Waldgesellschaften entwickelt. Im Bereich der trockeneren Felskreten kommen Blaugras-Buchenwälder sowie Fragmente des Orchideen-Föhrenwaldes vor, auf den Schutthalden darunter repräsentative Ausbildungen des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes. An den Grabenhängen vorherrschend sind weitere, unterschiedlich feuchte bis wechseltrockene Varianten des Zahnwurz-Buchenwaldes. Die feuchten bis nassen Bereiche entlang des Baches sind mit Ahorn-Eschenwald und Seggen-Bacheschenwald bestockt. Stellenweise kommen in der Schlucht auch der Hirschzungen-Ahornwald und der Eiben-Buchenwald vor, beides seltene Waldgesellschaften. Das naturnahe Waldgebiet beherbergt denn auch verschiedene seltenere Pflanzenarten wie Gemeiner Wacholder, Birnbaum, Eibe und Braunrote Sumpfwurz (Orchidee). Wertvoll ist auch der naturnahe, abwechslungsreiche Bachlauf.


Im Bereich des "Bärengrabens" liegt eine sehr artenreiche Magerwiese, welche heute infolge Verwaldung wesentlich kleiner ist, als früher. Deshalb wird zur Zeit die ursprüngliche Ausdehnung der Waldwiese durch etappenweises Ausholzen annähernd wiederhergestellt. Am trockenen, sonnigen Südhang kommen mehrere Orchideenarten vor (u.a. Spitzorchis, Grünliches Breitkölbchen, Langspornige Handwurz, Fliegen-Ragwurz) sowie diverse weitere seltene Arten (u.a. Frühlings-Enzian, Silberdistel, Ochsenauge, Wundklee, Bittere Kreuzblume). Die feuchteren, durch den angrenzenden Wald beschatteten Wiesen-Bereiche in der Geländemulde beherbergen - neben Frischezeigern wie Herbstzeitlose, Kuckuckslichtnelke und Gefleckter Orchis - zahlreiche weitere bemerkenswerte oder seltene Pflanzenarten, beispielsweise Kugel-Orchis, Stattliche Orchis, Wiesen-Zweiblatt, Ross-Kümmel und Teufelsabbiss. Auf der Magerwiese wurden viele Schmetterlinge und andere Insektenarten festgestellt (u.a. Bergzikade) sowie in der Umgebung Feuersalamander und Bergeidechse.


Eine wertvolle Ergänzung zur besonnten Magerwiese bildet das südlich anschliessende, nordexponierte Felsband "Mittlerer Stein". Am wüchsigen Felsfuss soll eine Altholzinsel entstehen. Ein Teil des Gebietes "Bärengraben-Schelmenloch" gehört ebenfalls zum grossen, mit dem "Geitenberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebiet.


Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes "Schelmenloch-Bärengraben" beträgt 16,33 ha davon ca. 15,43 ha Waldareal und ca. 0,90 ha Magerwiese. Es umfasst folgende Parzellen des Grundbuches Reigoldswil ganz oder teilweise:


Parzellen-Nr.

Eigentümer/in

Fläche

Waldanteil

174 (Teilfläche)

Bürgergemeinde Reigoldswil

0,85 ha

0,85 ha

175

Bürgergemeinde Reigoldswil

2,17 ha

1,27 ha

176 (Teilfläche)

Bürgergemeinde Reigoldswil

13,31 ha

13,31ha

Total

16,33 ha

15,43 ha

Bedeutung und Schutzziele


Das Gebiet "Schelmenloch-Wasserfallen" ist ein bekanntes und intensiv genutztes Ausflugsziel. Deshalb ist es mit Wald- und Wanderwegen sowie durch die Seilbahn gut erschlossen. Verbunden mit einer guten Aufklärungs- und Informationsarbeit für die breite Bevölkerung eignet es sich daher gut auch als wertvolles naturkundliches und kulturhistorisches Anschauungsobjekt. Das Passwanggebiet hat schon früh nicht nur die Aufmerksamkeit der Geologen und der Naturforscher auf sich gezogen. Auch verschiedene Maler und Zeichner - so z.B. der Basler Maler Peter Birman (1758-1844), dessen Werke u.a. im Kunstmuseum Basel zu besichtigen sind - waren von der wilden Romantik der jungen Hinteren Frenke im "Schelmenloch" begeistert. In den Baselbieter Heimatblättern (Nr. 1, 1968) und im Reiseführer "Wasserfallen Passwang" (1998) wird viel Natur- und Volkskundliches sowie Historisches über das Gebiet - speziell auch über das "Schelmenloch" - berichtet.


Aufgrund der vielfältigen Naturwerte sind Teile des Gebietes "Bärengraben-Schelmenloch" schon durch das Naturschutzgutachten 1971 und den Regionalplan Landschaft 1976 erfasst und bereits im Jahre 1974 durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt worden (RRB Nr. 3975 vom 03. Dezember 1974). Auch im kommunalen Naturinventar 1986 und im kommunalen Zonenplan Landschaft von 1991 ist das Gebiet enthalten. Das kantonale Wald-Inventar 1984 weist es als Objekt von regionaler Bedeutung aus. Ausserdem ist das Gebiet im Ornithologischen Inventar 1995, im Reptilien-Inventar 2000 und im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte 1998 aufgeführt. Die wertvolle Magerwiese von regionaler Bedeutung im "Bärengraben" ist seit 1989 vertraglich geschützt. Insgesamt hat das Gebiet somit regionale Bedeutung.


Die wichtigsten Schutzziele für dieses Naturschutzgebiet sind:


a.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b.

Erhaltung und Förderung der Magerwiese von regionaler Bedeutung mit ihrer spezifischen Lebensgemeinschaft;

c.

Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

d.

Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen;

e.

Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

f.

Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;
Erhaltung und Förderung des naturnahen Fliessgewässers mit den Wasserfällen sowie der geologischen Aufschlüsse;

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen.


Zielarten, die es zu erhalten und zu fördern gilt, sind die Arten von Magerwiesen (insbesondere Orchideen) sowie die Alt- und Totholz bewohnenden Arten.


Gefährdung und Schutz


Das Naturschutzgebiet "Bärengraben-Schelmenloch" ist Teil des bekannten Ausflugszieles und Wandergebietes "Wasserfallen". Der attraktivste und am stärksten begangene Wanderweg führt entlang des "Schelmenloches". Das dichte und gut ausgebaute Wegnetz wirkt jedoch als geeignete Besucherlenkung, sodass sich die Auswirkungen auf Fauna und Flora in naturschützerisch vertretbaren Grenzen halten. Wesentlich ist, dass die heutige Ungestörtheit des Gebietes "Bärengraben" weiterhin gewahrt bleibt. Daher ist in diesem Gebiet ein Weggebot unerlässlich. Auch zwischen der Kletterei und den Naturschutzzielen besteht nach heutigen Erkenntnissen kein Konflikt. Am 05. November 1999 fand eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Kletterverbände, der Gemeinde sowie des Forstdienstes statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Felsen des Gebietes "Schelmenloch-Wasserfallen" wegen der zu grossen Feuchtigkeit nicht beklettert werden. Hingegen handelt es sich um eine klassische Lokalität für Eiskletterei. Da zur Zeit die Auswirkungen dieser Freizeitaktivität auf die Natur gering erscheinen, kann die Eiskletterei im Bereich des Tunnels an der Wasserfallenstrasse weiterhin im bisherigen Rahmen betrieben werden.



 

9. Naturschutzgebiet "Schattberg", Reigoldswil

Der "Schattberg" liegt südlich des Dorfes Reigoldswil im Gebiet der "Wasserfallen" in einer Höhenlage zwischen ca. 850 und 1160 m ü.M.. Die langgezogene Fluh des "Schattberges" reicht von der westlichen "Dachsfluh" bis zur "Wasserfallen" und dehnt sich über eine Länge von rund drei Kilometern aus. Sie liegt im Südschenkel einer Mulde (Synklinale) des Faltenjuras, welche weiter südlich in die grosse, zuoberst jedoch wegerodierte Falte (Antiklinale) des Passwanges übergeht. Die Felsrippe besteht aus den verwitterungsresistenten Sequankalken (Malm), während die am Südhang darunter liegenden, weicheren Effinger-Schichten des Rauracien zurückwittern und so die markante Felswand in Erscheinung treten lassen. Die Effinger-Schichten bilden bis zur Kantonsgrenze den Untergrund der Magerweiden am "Vogelberg" und "Kleinweidli" (Chliweidli). Das Gebiet ist ein wertvolles Teilelement des ausgesprochen schönen, intakten Landschaftsbildes zwischen "Bogental-Vogelberg-Wasserfallen". Das Felsband des "Schattberges" trägt einen Blaugras-Buchenwald mit typischer Krautschicht, Orchideen (Braunrote Sumpfwurz) und zahlreichen weiteren seltenen und geschützten Arten, darunter Aurikel, Berg-Flockenblume, Dorniger Wurmfarn, Hirschzunge, Alpenmasslieb, Alpen-Bergflachs, Kugelschötchen, Felsen-Hungerblümchen, Trauben-Steinbrech, Scheiden-Kronwicke, Felsenmispel, Filzige Steinmispel und Herzblättrige Kugelblume. Nördlich des Grates wachsen auf einem schmalen Rohhumuspolster mit Rottannen - neben Heidelbeeren - auch zwei seltene Bärlapp-Arten (Tannen- und Berg-Bärlapp). Auf den Schutthalden am Nordhang kommen der typische Tannen-Buchenwald in repräsentativer Ausprägung sowie der Alpendost-Buchenwald vor. Am Hangfuss findet sich auf Blockschutt der seltene Hirschzungen-Ahornwald. Auf den sonnigeren Kalkschutthalden unter den Felsen des Südhanges wächst der ebenfalls seltene Alpendost-Buchenwald mit Blaugras, im Waldrandbereich auf den Effinger-Schichten der mässig wüchsige Zahnwurz-Buchenwald mit Weisser Segge. Das Gebiet "Schattberg" ist Teil des grossen, mit dem "Geitenberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebietes, welches als Lebensraumkomplex im Altholz Schwarzspecht und Hohltaube sowie an den Flühen Wanderfalke und Kolkrabe beherbergt. Das früher sichere Vorkommen der Juraviper wurde durch das Reptilien-Inventar nicht mehr bestätigt, jedoch sind die Felsbereiche immer noch wertvolle Lebensräume für Eidechsen.


Der bereits unter kantonalem Schutz stehende Wasserfallen-Weiher ist - abgesehen vom kleinen Weiher auf der "Bürten" - das einzige Stehgewässer im Gebiet. Daher erfüllt es eine wichtige Funktion als Amphibien-Laichgewässer. Allerdings sind einige Aufwertungsmassnahmen nötig, damit der Weiher diese Aufgabe weiterhin erfüllen kann.


Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes "Schattberg" beträgt 6,90 ha, davon 6,64 ha Waldareal. Die bisher im Inventar der geschützten Naturobjekte enthaltene Schutzgebietsfläche im Bereich des Wasserfallen-Weihers betrug 1,08 ha (wovon 0,26 ha Offenland und Weiher). Die neu unter kantonalen Schutz gestellte Waldfläche besteht aus einer Teilfläche von Parzelle Nr. 176 (Grundbuch Reigoldswil), welche der Bürgergemeinde Reigoldswil gehört.


Bedeutung und Schutzziele


Aufgrund der vielfältigen Naturwerte ist das Gebiet "Schattberg" bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 und den Regionalplan Landschaft 1976 erfasst worden. Auch im kommunalen Naturinventar 1986 und im kommunalen Zonenplan Landschaft sind das Waldgebiet und der Weiher enthalten. Das kantonale Wald-Inventar 1984 weist den "Schattberg" als Objekt von regionaler Bedeutung aus. Das Gebiet ist zudem im Ornithologischen Inventar 1995 und im Reptilien-Inventar 2000 aufgeführt. Das Naturschutzgebiet hat somit regionale Bedeutung.


Die wichtigsten Schutzziele für dieses Naturschutzgebiet sind:


a.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b.

Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen;

c.

Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihrer charakteristischen Lebensgemeinschaft;

d.

Förderung lichter Wälder als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Arten;

e.

Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

f

Erhaltung und Förderung des Weihers als Amphibien-Laichgewässer;

g.

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Arten der Felsstandorte, die Bärlapp-Arten sowie die Reptilien.

Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Arten der Fels-Standorte, Tannen- und Berg-Bärlapp sowie die Reptilien.


Gefährdung und Schutz


Aufgrund seiner Unzugänglichkeit sind grössere Bereiche des Gebietes heute weitgehend ungestört. Das vorhandene Wegnetz kanalisiert die Erholungsnutzung, weshalb zur Zeit keine Gefährdungen des Naturschutzgebietes bestehen. Beeinträchtigt ist hingegen der Wasserfallen-Weiher durch den Fischbesatz. Die Fische dezimieren die Jugendstadien der Amphibien und somit deren Population. Da die Amphibien eine bundesrechtlich geschützte Tiergruppe sind, besteht hier ein grundlegender Konflikt, der gelöst werden soll, sobald die neuen Eigentumsverhältnisse und Entwicklungsziele des Wasserfallengebietes geregelt sind.


Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Objektes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer generellen Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt und ein Weggebot für die naturschützerisch besonders sensiblen Fels-Bereiche erlassen werden.



 

10. Naturschutzgebiet "Änzianen", Reigoldswil und Waldenburg

Das Gebiet "Änzianen" befindet sich südlich des Siedlungsgebietes von Reigoldswil in einer Höhenlage zwischen 960 und 1071 m ü.M.. Es schliesst unmittelbar an die "Wasserfallen" im Bereich des bestehenden kantonalen Naturschutzgebietes "Goldbrunnen" an. Die Banngrenze zwischen den Gemeinden Reigoldswil und Waldenburg verläuft mitten durch das Gebiet, welches den Bereich mit den Flurnamen "Änzianen", "Säuschwenki" und "Ankenballen" oder "Änzianflue" umfasst. Das Gebiet "Änzianen" liegt im Nordschenkel der Synklinale (Mulde) zwischen der Passwang-Kette und der hier gegen Osten auslaufenden Mont Terri-Kette, deren Kern am "Dünnlenberg" aufgeschlossen ist. Das nordexponierte Felsband der "Änzianflue" bzw. "Ankenballen" besteht aus den Sequan-Kalken des Malm.


Bedingt durch die topographischen und die geologischen Verhältnisse kommen hier verschiedene, seltene Wald-Gesellschaften in schöner Ausbildung vor. Auf der Felskrete wächst stellenweise der sehr seltene Schneeheide-Föhrenwald. Am Südhang des "Änzianen" findet sich ein sehr schön ausgebildeter Blaugras-Buchenwald, durchsetzt mit Orchideen-Föhrenwald. Ähnlich ausgebildet ist der Wald auf der Erhebung "Säustelli" westlich der "Waldweide". Hier wächst ein grösserflächiger Blaugras-Buchenwald in der Variante mit Eichenfarn. In der Geländemulde "Hinter der Änziane" mit wüchsigen Bodenverhältnissen gedeihen typischer Tannen-Buchenwald und farnreicher Tannen-Buchenwald. Diese wirtschaftlich interessanteren Bestände sollen zukünftig der natürlichen Entwicklung überlassen werden durch Nutzungsverzicht. Das Gebiet zeichnet sich durch das Vorkommen vieler seltener Arten aus, wie beispielsweise: Mougeot's Mehlbeerbaum, Alpen-Kreuzdorn, Berberitze, Seidelbast, Alpen-Hagrose, Alpen-Heckenkirsche, Felsenmispel, Filzige Steinmispel, Heidelbeere, Jura-Bärenklau, Breitblättriges Laserkraut, Berg-Flockenblume, Langstielige Distel, Lappen-Schildfarn, Braunrote Sumpfwurz, Alpen-Bergflachs, Ästige Graslilie, Kugelschötchen, Trauben-Steinbrech, Gelber Fingerhut, Alpenmasslieb. Aufgrund seiner Abgeschiedenheit nutzen die Gämsen das Gebiet zeitweise als Einstand. Hier befand sich bis in die 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts auch der letzte Auerhahn-Balzplatz des Baselbietes. Der Kreten- und Fluhbereich gehört - wie die anderen Schutzgebiete dieser Gegend - zum grossflächigen Ornithologischen Wertgebiet "Geitenberg-Wasserfallen".


Die Fläche des neuen kantonalen Naturschutzgebietes beträgt insgesamt 22,22 ha, alles Wald. Es umfasst folgende Parzellen:

Parzellen-Nr.

Gemeinde

Eigentümer/in

Fläche

Waldanteil

176 (Teilfläche)

Reigoldswil

Bürgergemeinde Reigoldswil

2,50 ha

2,50 ha

494 (Teilfläche)

Waldenburg

Bürgergemeinde Reigoldswil

4,42 ha

4,42 ha

476 (Teilfläche)

Waldenburg

Bürgergemeinde Waldenburg

15,30 ha

15,30 ha

Total

22,22 ha

22,22 ha

Bedeutung und Schutzziele


Aufgrund der vielfältigen Naturwerte ist das Gebiet "Änzianen" bereits durch das Naturschutzgutachten 1971 und den Regionalplan Landschaft 1976 erfasst worden. Auch in den kommunalen Naturinventaren ist das Waldgebiet enthalten und in den kommunalen Zonenplänen Landschaft von Reigoldswil (RRB Nr. 2254 vom 16. Juli 1991) und Waldenburg (RRB Nr. 1511 vom 02. Mai 1990) als Naturschutzzone bezeichnet. Das kantonale Wald-Inventar 1984 weist die "Änzianen" als Objekt von regionaler Bedeutung aus. Das Gebiet ist zudem im Ornithologischen Inventar 1995 aufgeführt. Das Naturschutzgebiet hat somit regionale Bedeutung.


Die wichtigsten Schutzziele für dieses Naturschutzgebiet sind:

a.

Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

b.

Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

c.

Förderung von extensiv gepflegten, strukturreichen, stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen;

d.

Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften;

e.

Förderung lichter Wälder als Lebensraum für licht- und wärmeliebende Arten;

f.

Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern;

g.

Erhaltung des naturnahen Fliessgewässers;

h.

Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Arten der Felsstandorte.

Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Arten der Fels-Standorte , lichtliebende Arten wie Mehlbeere, Alpen-Kreuzdorn, Berberitze, Ästige Graslilie und Braunrote Sumpfwurz sowie Alt- und Totholz bewohnende Arten.


Gefährdung und Schutz


Aufgrund seiner Abgeschiedenheit ist das Gebiet heute weitgehend noch ungestört. Die Wahrung dieser Ungestörtheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der vorhandenen Naturwerte, zumal sich das Gebiet nach wie vor als potentieller Lebensraum für Rauhfusshühner eignet. Weil das Objekt zu den wenigen und geeigneten Haselhuhn-Lebensräumen unseres Kantons gehört, ist eine Begrenzung der Erholungsnutzung unumgänglich. Generell ist festzuhalten, dass sich für das gesamte Wasserfallengebiet ein umfassendes Konzept für die Erholungsnutzung aufdrängt - abgestützt auf die vorhandenen Naturwerte - sobald die neuen Eigentumsverhältnisse geklärt sind.


Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Objektes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone gestützt auf Art.14, Abs.2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen einer generellen Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt und ein Weggebot für die naturschützerisch besonders sensiblen Bereiche erlassen werden.



 

11. Generelle Anmerkungen

Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen. Im Revier Reigoldswil sind maximal 10 Jäger zur Jagdausübung berechtigt. Mit derzeit 8 Mitgliedern weist die Jagdgesellschaft keine Vollbesetzung des Pächter-Bestandes auf, was folglich nur eine extensive Bejagung des Reviers erlaubt (jährlich eine Jagd im Gebiet). Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen der verschiedenen Naturschutzgebiete. Die fachgerechte Bejagung z.B. des Reh- und des Gamswildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten.


Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete mit Abgeltungsberechnung der Gemeinden Reigoldswil und angrenzender Gebiete in der Gemeinde Titterten vom 23.06.2000, die Nutz- und Schutzkonzepte mit Abgeltungsberechnung für die Wald-Naturschutzgebiete der Gemeinden Lauwil vom 27.03.2000 und Waldenburg vom 28.08.1998 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für das Wald-Naturschutzgebiet "Untere Romaiweid-Ängiberg" in der Gemeinde Lauwil vom 30.06.2001 mit Abgeltungsberechnung bilden die Grundlagen für die Umsetzung der Schutzziele in den neuen Naturschutzgebieten. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren sind diese Nutz- und Schutzkonzepte zu überprüfen und die sich daraus ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln und entsprechend zu entrichten.


9. Dezember 2002


Back to Top