Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 19. November 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer: So geht es jetzt weiter

Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


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Wahlen




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Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer: So geht es jetzt weiter
Der Kanton Basel-Landschaft ist dabei, für seine Lehrerinnen und Lehrer attraktive, zukunftsfähige Arbeitsbedingungen zu definieren.
Anlässlich der Lohnrevision wurden die Lehrpersonen des Kantons Basel-Landschaft per 1. August 2001 mit einer Erhöhung der Pflichtstunden konfrontiert. Mitgetragen von der Gewerkschaft und den Standesorganisationen der Lehrerschaft erschien diese Erhöhung als einziger geeigneter Ausweg, um die Mittel für die seit Jahren notwendige Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer sicherstellen zu können.
Hand in Hand mit der Erhöhung der Pflichtstunde und der gleichzeitigen Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer ging der Auftrag an eine "Projektgruppe Berufs- und Amtsauftrag der Lehrpersonen" (PAL) einher, es seien neue, innovative Lösungen auszudenken, wie mit der Ressource Arbeitszeit bei Lehrpersonen umzugehen ist. Denn bei allen Beteiligten unbestritten war, dass im Lauf der letzten Jahre vermehrt Aufgaben hinzugekommen sind, die nicht direkt auf den Unterricht bezogen sind.
Die neue Lösung sieht in aller Kürze wie folgt aus:

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Die Erhöhung der Pflichtstunden wird per Beginn des Schuljahres 2004/2005 zurückgenommen.

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Der individuelle Berufsauftrag der Lehrpersonen umfasst 5 Teilbereiche.

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Als Berechnungsgrundlage gilt - wie bis anhin - die Jahresarbeitszeit (JAZ). Sie ist für alle Angestellten des Kantons gleich. Im Jahr 2002 sind das 1932 Stunden (netto). Die Nettostundenzahl wird von Jahr zu Jahr festgelegt.

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Die relativen Anteile der einzelnen Teilbereiche am Berufsauftrag werden in den Richtlinien der EKD modellhaft festgehalten.

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Die pauschale Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer wird aufgehoben.

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Die Klassenlehrerentlastung wird im individuellen Berufsauftrag in die Berechnung der Anteile einbezogen.

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Neu werden drei Pools für die Bereitstellung der Ressourcen in den Schulen sorgen: der Pool für Schulorganisation, der Innovationspool und der (bereits bestehende) Pool für Jugend- und Gesellschaftsfragen

Die fünf Bereiche sehen im Vorschlag des Regierungsrates wie folgt aus:

1.

Unterrichten
Unterrichtserteilung, Projektarbeit, Exkursionen usw.

Dieser Bereich umfasst zwischen 35% und 60% der Jahresarbeitszeit.

2.

Vor- und Nachbereiten des Unterrichts
Unterrichtsvorbereitung, kurzfristige Unterrichtsauswertung, längerfristige Unterrichtsplanung, Materialsammlung, Kooperation im Kollegium, Planung spezieller Veranstaltungen, Bereitstellen von Arbeitsmitteln, Schulberichte und Zeugnisse erstellen, Evaluation und Qualitätsfeedback bezüglich eigenem Unterricht, Korrigieren und Kommentieren von Schülerleistungen.
Dieser Bereich umfasst zwischen 25% und 50% der Jahresarbeitszeit.

3.

Teamarbeit, Schulentwicklung, Schulverwaltung
Mitwirkung an Entwicklung der Schule (Leitbild, Schulprogramm, spezielle Projekte, Prävention in verschiedenen Gebieten, Gesprächskultur), Evaluationen, Aktivitäten in Konvent und Konferenzen, Mitwirkung im Lehrkräfteteam, (Einzel- oder Team-) Aufträge im Gesamtinteresse (z.B. Prüfungen), administrative Tätigkeiten.

Dieser Bereich umfasst zwischen 5% und 15% der Jahresarbeitszeit.

4.

Elternarbeit und Schülerbetreuung
Elternberatung, Schülerberatung, Kooperation mit pädagogischen, sozialen und psychologischen Spezialdiensten.

Dieser Bereich umfasst zwischen 5% und 10% der Jahresarbeitszeit.

5.

Weiterbildung
Selbstorganisierte Weiterbildung, schulinterne Weiterbildung, institutionelle Lehrkräfteweiterbildung.

Dieser Bereich umfasst etwa 5% der Jahresarbeitszeit.

Die Arbeit in diesen Teilbereichen fällt je nach Schulstufe und lokaler Situation unterschiedlich an.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben sich intensiv über die einzelnen Schritte und Standpunkte auseinander gesetzt. Insbesondere der Vorschlag des Lehrervereins, die pauschale Entlastung der Klassenlehrerarbeit durch die Unterbringung im individuellen Berufsauftrag abzulösen, gab zu Diskussionen Anlass. Die Sozialpartner haben sich soweit geeinigt, dass sie beschlossen haben, diesen Vorschlag in eine kurze Vernehmlassung zu geben. Diese soll sechs Wochen, vom 18. November 2002 bis 13. Januar 2003, dauern. Mit dem Entscheid des Regierungsrates, was er dem Landrat vorschlagen wird, ist demzufolge Anfang des neuen Jahres zu rechnen.


Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Generalsekretär der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 50 55




Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten
Der Regierungsrat hat die Sammelvorlage betreffend 15 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten (Abrechnungsperiode März 2001 - September 2002) an den Landrat verabschiedet.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Gemeindeversammlung Aesch beschlossene Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Römerstrasse";
- und die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen beschlossene Mutation des Zonenreglementes Landschaft im Bereich "Spezialzone für Deponie Chueftel".




Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote für Schülerinnen und Schüler (Inkrafttreten 1. Dezember 2002) beschlossen.




Wahlen
Der Regierungsrat wählte Esther Freivogel-Schmutz, Ormalingen, und Pierre Spahr, Muttenz, in die Verwaltungskommission Kirche und Schulgut für die Amtsperiode vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2006.




Landeskanzlei



 

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