Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 19. November 2002
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer: So geht es jetzt weiter
Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer: So geht es jetzt weiter
- | Die Erhöhung der Pflichtstunden wird per Beginn des Schuljahres 2004/2005 zurückgenommen. |
- | Der individuelle Berufsauftrag der Lehrpersonen umfasst 5 Teilbereiche. |
- | Als Berechnungsgrundlage gilt - wie bis anhin - die Jahresarbeitszeit (JAZ). Sie ist für alle Angestellten des Kantons gleich. Im Jahr 2002 sind das 1932 Stunden (netto). Die Nettostundenzahl wird von Jahr zu Jahr festgelegt. |
- | Die relativen Anteile der einzelnen Teilbereiche am Berufsauftrag werden in den Richtlinien der EKD modellhaft festgehalten. |
- | Die pauschale Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer wird aufgehoben. |
- | Die Klassenlehrerentlastung wird im individuellen Berufsauftrag in die Berechnung der Anteile einbezogen. |
- | Neu werden drei Pools für die Bereitstellung der Ressourcen in den Schulen sorgen: der Pool für Schulorganisation, der Innovationspool und der (bereits bestehende) Pool für Jugend- und Gesellschaftsfragen |
Die fünf Bereiche sehen im Vorschlag des Regierungsrates wie folgt aus: | |
1. | Unterrichten |
Dieser Bereich umfasst zwischen 35% und 60% der Jahresarbeitszeit. | |
2. | Vor- und Nachbereiten des Unterrichts |
3. | Teamarbeit, Schulentwicklung, Schulverwaltung |
Dieser Bereich umfasst zwischen 5% und 15% der Jahresarbeitszeit. | |
4. | Elternarbeit und Schülerbetreuung |
Dieser Bereich umfasst zwischen 5% und 10% der Jahresarbeitszeit. | |
5. | Weiterbildung |
Dieser Bereich umfasst etwa 5% der Jahresarbeitszeit. | |
Die Arbeit in diesen Teilbereichen fällt je nach Schulstufe und lokaler Situation unterschiedlich an. | |
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben sich intensiv über die einzelnen Schritte und Standpunkte auseinander gesetzt. Insbesondere der Vorschlag des Lehrervereins, die pauschale Entlastung der Klassenlehrerarbeit durch die Unterbringung im individuellen Berufsauftrag abzulösen, gab zu Diskussionen Anlass. Die Sozialpartner haben sich soweit geeinigt, dass sie beschlossen haben, diesen Vorschlag in eine kurze Vernehmlassung zu geben. Diese soll sechs Wochen, vom 18. November 2002 bis 13. Januar 2003, dauern. Mit dem Entscheid des Regierungsrates, was er dem Landrat vorschlagen wird, ist demzufolge Anfang des neuen Jahres zu rechnen.
Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Generalsekretär der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 50 55
Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten
Der Regierungsrat hat die Sammelvorlage betreffend 15 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten (Abrechnungsperiode März 2001 - September 2002) an den Landrat verabschiedet.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Gemeindeversammlung Aesch beschlossene Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Römerstrasse";
- und die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen beschlossene Mutation des Zonenreglementes Landschaft im Bereich "Spezialzone für Deponie Chueftel".
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote für Schülerinnen und Schüler (Inkrafttreten 1. Dezember 2002) beschlossen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Esther Freivogel-Schmutz, Ormalingen, und Pierre Spahr, Muttenz, in die Verwaltungskommission Kirche und Schulgut für die Amtsperiode vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2006.
Landeskanzlei
Back to Top