Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 12. November 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Eidgenössische Volksabstimmungen vom 9. Februar 2003

Ersatzwahl einer Friedensrichterin bzw. eines Friedensrichters des Kreises 22 (Hölstein-Niederdorf-Oberdorf-Lampenberg-Liedertswil)


Regierungsrat gegen SVP-Asylinitiative


Teuerungsausgleich für das Staatspersonal: 1 %


Vergütungszins und Verzugszins auf Steuerzahlungen


Der Regierungsrat erhöht die Verbilligung von Krankenkassenprämien


Vernehmlassung über Änderung des Personaldekrets


Sonderschutz von Kindern und Jugendlichen bei der Arbeit; Vernehmlassung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz


Neues, ultramodernes Mammographiegerät für Kantonsspital Bruderholz


Finanzielle Unterstützung des Vereins für spitalexterne Onkologiepflege Baselland


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Inventar der geschützten Kulturdenkmäler




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Eidgenössische Volksabstimmungen vom 9. Februar 2003

Am 9. Februar 2003 kommen folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung:


- Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 über die "Änderung der Volksrechte";


- und Bundesgesetz vom 21. Mai 2002 über die "Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung".


Am 9. Februar 2003 werden keine kantonalen Vorlagen zu Abstimmung gelangen.


Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01




Ersatzwahl einer Friedensrichterin bzw. eines Friedensrichters des Kreises 22 (Hölstein-Niederdorf-Oberdorf-Lampenberg-Liedertswil)


Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl einer Friedensrichterin bzw. eines Friedensrichters des Kreises 22 (Hölstein-Niederdorf-Oberdorf-Lampenberg-Liedertswil) für den Rest der laufenden Amtsperiode auf den 9. Februar 2003 angesetzt.


Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01




Regierungsrat gegen SVP-Asylinitiative


Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Baselbieter Stimmberechtigten zu empfehlen, am 24. November Nein zur eidgenössischen Asylinitiative der SVP zu sagen.


Vor allem drei Gründe bewogen den Regierungsrat, mit einem Nein zur Asylinitiative zu votieren:


- Die Asylinitiative widerspricht der humanitären Tradition der Schweiz
Unbestritten ist, dass es Asylsuchende gibt, die unser Gastrecht missbrauchen. Der Regierungsrat versteht die Verunsicherung in der Bevölkerung und ist nach wie vor gewillt, im Rahmen all seiner Möglichkeiten solche Missbräuche zu bekämpfen. Aber die Asylinitiative verunmöglicht es echten Flüchtlingen, bei uns Schutz zu finden. Opfer von Gewalt und Folter würden weggerissen. Das widerspricht der über 100 Jahre alten, von Henri Dunant geprägten und von uns gelebten humanitären Tradition der Schweiz.


- Die Asylinitiative ist nicht vollziehbar
Mehr als 95% aller Asylsuchenden reisen auf dem Landweg aus einem sogenannt sicheren Drittstaat in die Schweiz ein. Kein Staat kann verpflichtet werden, solche ausländische Personen bei unbelegten Aussagen über den Reiseweg wieder in sein Land zurückzunehmen. Gleich würde auch die Schweiz verfahren. Das Resultat wäre, dass diese Personen trotzdem in der Schweiz bleiben, aber mit einem ungeklärten Rechtsstatus.


- Die Asylinitiative verursacht Mehrkosten von ca. rund 100 Millionen Franken
Ziel der Initiative wären Einsparungen - real sind aber markante Mehrkosten die Folge. Das zusätzliche zweite Wegweisungsverfahren bläht die Asylverwaltung auf, kommunale und kantonale Einrichtungen könnten nicht mehr genutzt werden und der Bund müsste andere


Leistungsträger finden und bezahlen. Zudem würde die weitere Einschränkung der Arbeitsmöglichkeit von Asylsuchenden unsere Sozialbudgets mit gegen 40 Millionen Franken zusätzlich belasten.


Der Regierungsrat ist der festen Überzeugung, dass die Asylinitiative die Probleme im Asylwesen verschärft. Der Bundesrat hat Massnahmen eingeleitet, die eine echte Problemlösung, beispielsweise eine restriktive, aber realisierbare Drittstaatenregelung, bieten.


Der Regierungsrat empfiehlt den Baselbieter Stimmberechtigten deshalb, am 24. November ein Nein zur SVP-Asylinitiative.


Auskünfte: Regierungsrat Andreas Koellreuter, Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 61 65 (B. Umiker)




Teuerungsausgleich für das Staatspersonal: 1 %


Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Landrat einen Teuerungsausgleich von 1.0 Prozent für das Jahr 2003 zu beantragen. Damit erfolgt per 1. Januar 2003 - mit dem Anstieg bei den Erfahrungsstufen (ES) - insgesamt eine Lohnsummenerhöhung von 1.9%.


Gemäss Personaldekret stellt der Regierungsrat dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen.


Die Jahresteuerung Oktober 2001 - Oktober 2002 gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, welchen das Bundesamts für Statistik ermittelt, wird mit 1.2 Prozent ausgewiesen. Nachdem die Teuerung in den bisherigen Monaten des Jahres 2002 sich im Bereich um 0.5% bewegt hat, resultiert dieser unerwartete Sprung aus einer Änderung in der Berechnung durch das Bundesamt: Die Quartalserhebung der Preise für Bekleidung und Schuhe ist in diesem Jahr um einen Monat vorverschoben worden. Dies hat den Landesindex bereits im Oktober um zusätzliche 0.6 % auf die genannten 1.2% ansteigen lassen, während der Effekt im letzten Jahr erst im November erfasst worden ist und somit auch erst in diesem Monat Wirkung gezeigt hat. Laut Bundesamt für Statistik wird die Jahresteuerung im November nicht mehr durch diesen Effekt beeinflusst werden und dürfte dann bei etwa 1 % liegen, falls keine ausserordentlichen Preisschwankungen auftreten. Die mittlere Teuerung im Jahr 2002 schätzt das Bundesamt auf 0.7 %.


Unter Berücksichtigung der Quervergleiche mit der Privatwirtschaft und den Kantonen und mit Blick auf die finanzielle Lage des Kantons haben sich die Sozialpartner - basierend auf einem Teuerungsanstieg zwischen Oktober 2001 und Oktober 2002 von 1.2 % - nun auf einen Teuerungsausgleich von 1.0% einigen können. Zusammen mit den generellen Reallohnerhöhungen durch den Anstieg der so genannten Erfahrungsstufe [ES], welche einen Anstieg der Lohnsumme um ca. 0.9% zu Folge haben, wird damit (ohne individuelle Beförderungen) ein Gesamtanstieg von 1.9% erfolgen.


Auskünfte:Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02




Vergütungszins und Verzugszins auf Steuerzahlungen


Der Regierungsrat hat für 2003 den Vergütungszins auf 1.5% und den Verzugszins auf 4% festgelegt.




Der Regierungsrat erhöht die Verbilligung von Krankenkassenprämien


Wegen den erneut steigenden Krankenkassenprämien hat der Regierungsrat beschlossen, die Beiträge für Haushalte mit Kindern und tiefen Einkommen auf den 1. Januar 2003 anzuheben. Er hat die monatliche Richtprämie für Erwachsene um 15 Franken auf 170 Franken pro Monat (plus 9.7 Prozent), diejenige für Kinder um ebenfalls 15 Franken auf 65 Franken (plus 30 Prozent) erhöht und diejenige für junge Erwachsene (Alter von 19 bis 25 Jahren) auf 145 Franken festgelegt. Weil der Landrat den Prozentanteil des massgebenden Einkommens von 4.25 Prozent auf 6.25 Prozent gesteigert hat, erhalten Bezügerinnen und Bezüger mit höheren Einkommen im kommenden Jahr weniger oder keine Verbilligung mehr. Die frei werdenden Mittel werden nicht eingespart, sondern an Versicherte mit tieferen und tiefsten Einkommen ausbezahlt. Der Kanton Basel-Landschaft wird im kommenden Jahr schätzungsweise 100 Millionen Franken für die Prämienverbilligungen aufwenden; das sind rund 6 Millionen Franken mehr als im Budget des laufenden Jahres.


Auskünfte: Lothar Niggli, akademischer Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Tel. 061 925 53 02




Vernehmlassung über Änderung des Personaldekrets


Der Regierungsrat schickt eine Änderung des Personaldekrets in die Vernehmlassung. Die Regierung schlägt vor, dass die Altersentlastung für Lehrpersonen neu im Personaldekret geregelt werden soll. Die Bestimmungen über die Altersentlastung waren bisher im Schulgesetz enthalten. Die in die Vernehmlassung verabschiedete Dekretsänderung enthält keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der jetzigen Regelung.


Auskünfte: Christoph Bucher, Leiter Personalamt, Tel. 061 925 52 38




Sonderschutz von Kindern und Jugendlichen bei der Arbeit; Vernehmlassung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz


Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung des Kantons Basel-Landschaft zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz betreffend Sonderschutz von Kindern und Jugendlichen bei der Arbeit verabschiedet. In seiner Stellungnahme zu Handen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) begrüsst der Regierungsrat die Grundzüge der vorliegenden Verordnung, weil sie einerseits dem Schutz der Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt und andererseits eine einheitlichere Vollzugspraxis in den Kantonen ermöglicht. Insbesondere bewirkt die Verordnung eine sinnvolle Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen: So soll etwa das EVD neu eine Liste von Berufen erstellen, für welche die Notwendigkeit der Nacht- und Sonntagsarbeit für Lehrlinge zur Erreichung des Berufsausbildungszieles anerkannt ist; halten sich die Arbeitgeber an die dabei festgelegten Bedingungen, so sind sie von der Bewilligungspflicht befreit. Der Regierungsrat weist allerdings darauf hin, dass die durch das EVD vorgesehenen Regelungen insgesamt zu einer Verschärfung der bisherigen Praxis in unserem Kanton führen, weshalb zu befürchten ist, dass Lehrbetriebe namentlich im Bereich des Gastgewerbes auf die Ausbildung von Jugendlichen in Zukunft verzichten könnten. Der Bund wird deshalb aufgefordert, die beabsichtigten Regelungen zu überdenken und vor deren Inkraftsetzung nochmals eingehende Gespräche mit den zuständigen Branchenorganisationen aufzunehmen.


Schliesslich gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass der vorliegende Verordnungstext mit seinen zahlreichen Differenzierungen und Abstufungen auf den praktischen Anwender unübersichtlich und kompliziert wirkt. Es wäre daher angebracht, die Verordnung in Bezug auf sinnvolle Vereinfachungen einer systematischen Überprüfung zu unterziehen.


Auskünfte: Dr. Dieter Eglin, stv. Vorsteher KIGA Baselland, Tel. 061 826 77 03




Neues, ultramodernes Mammographiegerät für Kantonsspital Bruderholz


Das Mammographiegerät am Kantonsspital Bruderholz ist nach 10 Jahren Einsatzzeit ersatzbedürftig. Es entspricht in Bezug auf Bildqualität und Strahlenschutz nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aus diesem Grund evaluierte die Spitalleitung ein modernes Ersatzgerät und führte das gesetzlich vorgeschriebene Submissionsverfahren durch. Der Regierungsrat hat heute beschlossen, ein neues, modernes Mammographiegerät für das Kantonsspital Bruderholz mit einem Auftragsvolumen von rund 265'000 Franken zu beschaffen.


Auskünfte: Prof. Dr. Siegfried Heinzl, Chefarzt Gynäkologie, Kantonsspital Bruderholz, Tel. 061 436 21 73




Finanzielle Unterstützung des Vereins für spitalexterne Onkologiepflege Baselland


Der Verein spitalexterne Onkologiepflege Baselland (SEOP BL) bietet Baselbieter Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung am Ort ihrer Wahl eine spezialisierte palliativmedizinische Pflege an (in gewissen Fällen auch Unterstützung bei einer ambulanten Chemotherapie). Die Leistungen werden von speziell in Onkologie- und Palliativpflege geschultem Pflegepersonal erbracht in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Krebsliga beider Basel sowie der Ärzteschaft und den Spitexorganisationen vor Ort. Gestützt auf das Spitexgesetz wurde der Verein in den letzten vier Jahren mit einem jährlichen Kantonsbeitrag von 55'000 Franken unterstützt. Nachdem die Nachfrage nach Leistungen der SEOP BL stark zugenommen hat und diese Leistungen (analog zu den übrigen Spitexleistungen) von den Krankenversicherungen nicht mit kostendeckenden Tarifen abgegolten werden, hat der Regierungsrat beschlossen, den Beitrag des Kantons an den Verein SEOP BL für die Jahre 2003 bis 2005 auf 110'000 Franken zu erhöhen. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Leistungsvereinbarung abzuschliessen.


Auskünfte: Thomas Kaech, Leiter Rechtsabteilung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 09




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:
- eine vom Einwohnerrat Binningen beschlossene Mutation des Zonenreglementes Siedlung;
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen beschlossene Mutation des Strassennetzplanes Siedlung;
- das von der Einwohnergemeindeversammlung Bottmingen beschlossene Ersatzabgabereglement;
- die vom Gemeinderat Oberwil beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Langegasse" im Bereich "Parzelle Nr. 2074";
- das von der Einwohnergemeindeversammlung Häfelfingen beschlossene Strassenreglement;
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Hoherweg" und die damit verbundenen Mutation zum Zonenplan Siedlung und zum Strassennetzplan Siedlung;
- sowie die vom Gemeinderat Wittinsburg beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Hinterhag/Tempel/Hinterholz".




Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


Der Regierungsrat hat den Stadtmauerabschnitt Zeughausgasse 37 und 37a in Liestal in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.


Landeskanzlei


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