Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 29. Oktober 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Bericht zur Fluglärmbelastung 2001

Einrichtung einer 5. Akutstation in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Liestal


Erwahrung


Verschiedenes




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Bericht zur Fluglärmbelastung 2001

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verabschiedeten den Fluglärmbericht 2001 zu Handen der Kantonsparlamente. Im Berichtsjahr haben die Flugbewegungen um insgesamt 4,7 Prozent abgenommen. Auf den Sektor Süd (Schweiz) entfielen rund 46 Prozent der Flugbewegungen.


Im vergangenen Jahr ist die Anzahl aller Flugbewegungen am EuroAirport (EAP) um 4,7 Prozent zurückgegangen. Dies entspricht einer Abnahme um rund 6'000 Bewegungen. In der Nacht betrug der Rückgang 9.4 Prozent (879 Bewegungen). Wiederum fanden die Nachtflugbewegungen mit rund 69 Prozent in der Hauptsache über dem Gebiet nördlich des EAP statt. Rund 30 Prozent der Nachtflüge erfolgten über Schweizer Gebiet. Die Gesamtzahl der Flüge während der Sperrzeit zwischen 24.00 und 05.00 Uhr (inkl. Post- und Rettungsflüge) ging auf 485 zurück. Die Direktstart-Vereinbarung, welche die Jet-Direktstarts über die Agglomeration Basel auf im Jahresdurchschnitt maximal 8 pro Tag beschränkt, wurde mit einem Wert von 3,3 deutlich eingehalten (3,6 Jets im Vorjahr). Die Lärmmessungen des EuroAirports ergaben die höchsten Tageswerte in Allschwil, die höchsten Nachtwerte wurden in Bartenheim (nördlich des EAP) erreicht.


Die generelle Verkehrsabnahme hatte natürlich eine entlastende Wirkung auf die Fluglärmsituation. Die Bemühungen der beiden Regierungen und des Verwaltungsrates des EAP haben zusätzlich zur Verbesserung der Situation beigetragen. Die laufende Verschärfung der Nachtflugordnung bringt der Bevölkerung eine Entlastung in den ersten Nachtstunden. Weitere Verbesserungen löst die vermehrte Nutzung der verlängerten Ost-West-Piste aus.


Am Ende des vergangen Jahres hat die französischen Fluglärmbehörde ACNUSA ihre Empfehlungen für den EAP vorgestellt. Die Regierungen haben diese Vorschläge im Wesentlichen begrüsst. Sie betonten dabei, dass die Installation des ILS 34 nur zum Ersatz der heutigen Sichtanflüge dienen darf. Die teilweise Korrektur der seit Mai 2000 intensivierten Nutzung der 270°-Abflugkurve, welche im Elsass zu starken Protesten führte, konnte im Sinne eines Entgegenkommens und zur Förderung der einvernehmlichen Weiterentwicklung des EAP akzeptiert werden.


Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 925 52 02




Einrichtung einer 5. Akutstation in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Liestal


Erst im November 2001 wurde im Haus B der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Liestal eine 4. Akutabteilung eröffnet, um der chronischen Überbelegung des Akutbereiches zu begegnen. Nach einer vorübergehenden Beruhigung der Lage Ende letzten Jahres weisen die vier Akutabteilungen seit Anfang 2002 wieder eine durchschnittliche Belegung von ca. 110 % (mit Spitzen von über 120 %) auf. Die chronische Überbelegung führt dazu, dass Patientinnen und Patienten immer wieder vorübergehend auf den Gängen, in den Aufenthaltsräumen, in Besprechungszimmern oder zu zweit in engen Einerzimmern oder zu dritt in Zweierzimmer platziert werden müssen. Diese Situation ist für Patientinnen und Patienten, aber auch für das Personal auf Dauer untragbar.


Um dem gesetzlichen Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung gerecht zu werden, hat der Regierungsrat die Leitung der Kantonalen Psychiatrischen Dienste beauftragt, im Rahmen eines Provisoriums so rasch als möglich eine 5. Akutstation mit 16 Plätzen in Betrieb zu nehmen.


Auskünfte: Hans-Peter Ulmann, Verwalter Kantonale Psychiatrische Dienste, Tel. 061 927 70 21 oder 079 356 75 47 (Natel)




Erwahrung


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Heidy Tonazzi als Mitglied des Gemeinderates von Tenniken.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat Änderungen der Verordnung zum Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalverordnung), Änderungen der Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfalls, Änderungen der Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) und Änderungen der Verordnung über den Schwangerschafts-, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub (alle mit Inkrafttreten 1. Dezember 2002), beschlossen.


Landeskanzlei


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