Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 17. September 2002
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Neues Finanzausgleichsgesetz beantragt
Vorlage über die Änderung des Personalgesetzes an den Landrat weitergeleitet
Vorlage über die Änderung des Kirchendekrets an den Landrat weitergeleitet
Revision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt
Anreizsystem soll Meldedisziplin bei Tierverkehrsdatenbank verbessern
Mitglieder der neuen Kantonalen Vormundschaftskommission gewählt
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Besuch des Abtes von Mariastein im Baselbiet
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Neues Finanzausgleichsgesetz beantragt
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat ein neues Finanzausgleichsgesetz. In der Vernehmlassung bei Parteien und Gemeinden ist der Gesetzesentwurf auf ein gutes Echo gestossen. Das neue Gesetz passt die Finanzausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden an, nachdem das Volk 1997 an der Urne in einem Grundsatzbeschluss entschieden hat, dass die Trägerschaft der Realschule von den Gemeinden an den Kanton übergehen soll. Aus der Trägerschaftsverschiebung ergibt sich beim Kanton eine Mehrbelastung von rund 33 Mio Fr., die es zu kompensieren gilt. Der Finanzausgleich ist auch deshalb zu revidieren, weil die stark angestiegenen Beiträge der Gemeinden an den Kanton die Finanzausgleichswirkung verzerrt und aufgrund der Steuerkraftbemessung zu einer überdurchschnittlichen Belastung der finanzstarken Gemeinden geführt haben.
Die ungebundenen Beiträge (Steuerkraftausgleich oder Ressourcenausgeich) als tragende Säule des Finanzausgleichs werden beibehalten. Damit wird die bisherige grosse Solidarität der finanzstarken Gemeinden mit den weniger starken Gemeinden als Fundament des Finanzausgleichs für ausgewogene Verhältnisse unter den Gemeinden in der Steuerbelastung und in den Leistungen auch für die Zukunft festgeschrieben. Die ungebundenen Beiträge werden neu mit einem soziodemographischen Hochbetagten- und Sozialindex modifiziert, um gemeindespezifische Belastungen durch die Alterspflege und die Sozialhilfe auszugleichen.
Die ausserordentlichen Beiträge aus dem Ausgleichsfonds werden beibehalten, jedoch neu ausdrücklich nur als Restfinanzierungen ausgerichtet. Ausserdem wird die Summe, die jährlich in den Ausgleichsfonds fliesst, flexibilisiert.
Die zweckgebundenen Beiträge (Beiträge an Lehrkraftbesoldungen) werden ebenfalls beibehalten, da die Gemeinden weder Einfluss auf die Zahl der geführten Klassen noch auf die Löhne der Lehrpersonen nehmen können. Die zweckgebundenen Beiträge werden neu mit einem soziodemographischen Kinderindex modifiziert, um gemeindespezifische Belastungen durch den Kindergarten und die Primarschule auszugleichen.
Als Kompensationsmassnahmen werden die Steueranteile der Gemeinden an den Grundstücksgewinnsteuern, Handänderungssteuern sowie den Erbschafts- und Schenkungssteuern aufgehoben. Auf diese Einnahmen hatten die Gemeinden keinen Einfluss, und sie waren schlecht zu prognostizieren. Umgekehrt werden auch die Beiträge der Gemeinden an die AHV und IV aufgehoben. Auf diese Ausgaben hatten die Gemeinden ebenfalls keinen Einfluss. Als Saldierungsmassnahme für die Kostenneutralität sämtlicher dieser Änderungen wird der Verteilschlüssel der EL-Beiträge zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu festgelegt und zwar auf seiten des Kantons von heute 44% auf 12% gesenkt und auf seiten der Gemeinden von heute 56% auf 88% angehoben.
Auskünfte: August Lienin, Leiter Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 56 31
Vorlage über die Änderung des Personalgesetzes an den Landrat weitergeleitet
Der Regierungsrat hat eine Vorlage betreffend Änderung des Personalgesetzes verabschiedet und an den Landrat weitergeleitet. Dem Landrat wird vorgeschlagen, Vergütungen für Richter partiell anzuheben.
Auskünfte: Chrisoph Bucher, Personalchef der Kantonalen Verwaltung, Tel. 061 925 52 38
Vorlage über die Änderung des Kirchendekrets an den Landrat weitergeleitet
Der Regierungsrat hat eine Vorlage betreffend Änderung des Kirchendekrets verabschiedet und an den Landrat weitergeleitet. Teilbereiche der Lohnadministration für evangelisch-reformierte Pfarrer werden zur Zeit noch durch die kantonale Finanzverwaltung ausgeführt. Dem Landrat wird vorgeschlagen, dass die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft die Lohnbuchhaltung gänzlich übernehmen soll.
Auskünfte: Christian Boppart, Assistent des Generalsekretärs der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 66 16
Revision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Revision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien, Gemeinden und Verbänden geschickt. Die Revision wurde durch eine Expertenkommission ausgearbeitet, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie der Gemeinden zusammengesetzt war.
Die Revision des Gemeindegesetzes hat drei Gründe: Zum Ersten sind Regelungen für das Zusammenwirken von Gemeinden zu schaffen; solche Regelungen fehlen heute gänzlich. Zum Zweiten sind eine Reihe von Gesetzeslücken zu füllen, die die Praxis in den letzten sieben Jahren zu Tage gefördert hat. Und zum Dritten sind zwei parlamentarische Vorstösse betreffend Leumundszeugnisse sowie Unterschriftenlimiten bei kommunalen Initiativen und Referenden zu behandeln.
Die Aufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben, werden zunehmend komplexer und komplizierter. Die Zusammenarbeit mit andern Gemeinden drängt sich auf. Das heutige Gemeindegesetz sieht jedoch gerade nur eine Bestimmung über das Zusammenwirken von Gemeinden vor. Die Gesetzesrevision gibt den Gemeinden tragfähige Formen für die interkommunale Zusammenarbeit an die Hand. Die Gemeinden können mit anderen basellandschaftlichen Gemeinden gemeinsame Behörden führen sowie mit anderen, auch ausserkantonalen Gemeinden Verträge abschliessen, gemeinsame Amtsstellen führen, Zweckverbände bilden und Anstalten gründen. Alle diese Rechtsformen sind mit dem übrigen formellen Gemeinderecht verknüpft und in sich vollständig ausgestaltet.
Die Revision füllt zudem eine Reihe von Gesetzeslücken. So werden beispielsweise geregelt: die Voraussetzungen für die Übertragung von Gemeindeaufgaben an Dritte (Outsourcing, Sicherstellung der Schweigepflicht), die Einsicht in Gemeindeversammlungsprotokolle, die zwingend geheim durchzuführende Wahl an Gemeindeversammlungen bei mehr als einem vakanten Sitz, die Ausdehnung der kommunalen Rechnungs- und Geschäftsprüfung auf die interkommunalen Organe, die Präzisierung des Prüfungsauftrags der Geschäftsprüfungskommission, die zwingende Schriftlichkeit der Gemeindeordnung von Bürgergemeinden, die Publikationspflicht von Gemeindeerlassen, die Rechtsanforderungen an Reglementsbestimmungen, die Erhöhung der Bussenlimiten in Reglementen und Verordnungen sowie die Vervollständigung der Nachtragskreditregelung.
Das Postulat von Karl Rudin verlangt zu prüfen, ob auf gemeinderätliche Leumundszeugnisse verzichtet werden könnte. Die Revision verzichtet nicht darauf, führt neu jedoch abschliessend die Tatsachen auf, die auf Verlangen des oder der Betroffenen vom Gemeinderat bezeugt werden können. Das Postulat von Esther Maag verlangt zu prüfen, ob den Gemeinden ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum eingeräumt werden könnte. Die Revision belässt bei den Gemeindeversammlungsgemeinden die Unterschriftenlimite bei 10% der Stimmberechtigen, räumt hingegen den Einwohnerratsgemeinden die Möglichkeit ein, in ihrer Gemeindeordnung die Limite bis auf 3% der Stimmberechtigten zu senken.
Auskünfte: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 59 02
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Raumentwicklung die Massnahmen, welche dazu beitragen, dass die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen in den verschiedenen Kantonen möglichst rechtsgleich angewendet werden. Er bezweifelt jedoch, ob diese Zielsetzung durch immer detailliertere Bestimmungen erreicht werden kann. Er befürchtet vielmehr, dass durch solche Überreglementierungen im Einzelfall kein Spielraum mehr für sinnvolle Lösungen besteht und eine bessere Verständlichkeit der Verordnung - insbesondere für Nichtfachpersonen - ebenfalls nicht erreicht wird.
Der Regierungsrat befürwortet ferner die Teilrevision insofern, als auch Bauten, welche grundsätzlich vor dem 1. Juli 1972 bestanden und noch landwirtschaftlich genutzt wurden, neu von Art. 24 c RPG (Bestandesgarantie) profitieren können. Die Revision sollte sich jedoch auf diesen Grundsatz beschränken und dies mit wesentlich vereinfachten und verständlichen Regeln umsetzen.
Der Rahmen für die Bewilligungsvoraussetzungen von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen wird zwar durch Bundesrecht abschliessend umschrieben. Die unbestimmten Rechtsbegriffe von Art. 16 (landwirtschaftliche Bauten) und Art. 24 (Ausnahmebewilligungen) liessen allerdings in der Praxis viele Fragen offen. Dies führte zu unterschiedlichen Interpretationen, vor allem auch in den einzelnen Kantonen.
Auskünfte: Andreas Bubendorf, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Tel. 061 976 2148 und Hermann Niederer, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 97
Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan (WEP) für das Waldareal in den Gemeinden Anwil, Hemmiken, Oltingen, Ormalingen, Rothenfluh und Wenslingen genehmigt. Der Waldentwicklungsplan entstand unter intensiver Mitwirkung der betroffenen und interessierten Kreise namentlich der Einwohnergemeinden, der Waldeigentümer, der Sportverbände sowie der Naturschutz- und Jagdkreise unter Federführung des Forstamtes beider Basel. Der Plan stellt für das betreffende Forstrevier sicher, dass der Wald seine vielfältigen Funktionen nachhaltig und koordiniert erfüllen kann. Besonders hervorzuheben sind dabei die nachhaltige Holznutzung, der Naturschutz sowie die Erholungsfunktion. Der WEP bildet die Grundlage für die konkrete Massnahmenplanung im Wald. Mittelfristig werden für alle Forstreviere beider Basel Waldentwicklungspläne erstellt.
Auskünfte: Ernst Spahr, Kreisforstingenieur, Tel. 061 925 56 52
Anreizsystem soll Meldedisziplin bei Tierverkehrsdatenbank verbessern
In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Landwirtschaft begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen, mit denen ein finanzielles Anreizsystem geschaffen werden soll, um die Meldedisziplin und damit die Datenqualität der Ende 1999 eingeführten Tierverkehrsdatenbank zu erhöhen. Bei korrekter Meldung aller Tierbewegungen sollen danach Tierhalter und Schlachthöfe vom Bund einen Beitrag an die Entsorgung der Schlachtabfälle erhalten. Eine gut funktionierende Tierverkehrsdatenbank hat eine grosse Bedeutung im Hinblick auf eine wirksame Prophylaxe und Bekämfpung von Tierseuchen; sie verbessert aber auch den Zugang von Schweizer Tieren und Tierprodukten zu ausländischen Märkten. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden deshalb vom Regierungsrat vorbehaltlos unterstützt.
Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt BL, Tel. 061 925 59 23
Mitglieder der neuen Kantonalen Vormundschaftskommission gewählt
Am 1. Januar 2003 tritt die vom Landrat beschlossene Neuorganisation der vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde in Kraft. Danach wird anstelle der Statthalterämter und des Regierungsrates das neue Kantonale Vormundschaftsamt seine Tätigkeit aufnehmen. Dieses wird für gewisse Entscheide um die sogenannte Vormundschaftskommission erweitert. Der Regierungsrat hat nun die Mitglieder dieser Kommission gewählt. Die Leitung des neuen Vormundschaftsamtes hat zugleich das Präsidium der Vormundschaftskommission inne.
Die Vormundschaftskommission ist zuständig für die Anordnung und Aufhebung von Entmündigungen, Beiratschaften und Entziehungen der elterlichen Sorge sowie definitive fürsorgerische Freiheitsentziehungen. Die unmittelbar betroffenen Personen sind von mindestens einem Mitglied persönlich anzuhören.
Neben diesen Aufgaben ist sowohl jedes Mitglied der Kommission als auch die Mitarbeiterinnen des Vormundschaftsamtes für die Anordnung und Aufhebung der vorsorglichen fürsorgerischen Freiheitsentziehungen zuständig.
Die Vormundschaftskommission besteht aus der Leitung des Vormundschaftsamtes, welche die Kommission präsidiert, und vier nebenamtlichen Mitgliedern und fünf nebenamtlichen Ersatzmitgliedern, die vom Regierungsrat gewählt werden.
Die Leitung des Vormundschaftsamtes ist bereits bestimmt worden. Sie besteht aus den beiden Juristinnen Christine Cabane und Christina Martin Gerster. Als Leiterinnen des Vormundschaftsamtes haben sie von Gesetzes wegen das Präsidium der Vormundschaftskommission inne.
Im Frühsommer 2002 wurde die Vormundschaftskommission ausgeschrieben. Aufgrund ihrer Qualifikation und von Bewerbungsgesprächen hat der Regierungsrat folgende Personen als Mitglieder der Vormundschaftskommission gewählt:
- Stefan Hütten, dipl. Sozialarbeiter
- Brigitte Rudin, dipl. Sozialpädagogin
- Rudolf Schaller, dipl. Sozialpädagoge
- Dr. med. Markus Vögelin, Psychiater
- Regula Frick, dipl. Sozialarbeiterin (als Ersatzmitglied)
- lic. iur. Enrico Rosa, Jurist (als Ersatzmitglied)
- lic. iur. Daniel Rosch, Jurist, z.Zt. in Ausbildung als Sozialarbeiter (als Ersatzmitglied)
- Roland Schneider, dipl. Sozialpädagoge (als Ersatzmitglied)
- lic. iur. Simone Speich, Juristin (als Ersatzmitglied)
Auskünfte: Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, Generalsekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 1
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberwil beschlossene Mutation Nr. 1 des Quartierplanes "Bebauungseinheit XI" im Bereich "Bauprojekt 4, Parzelle 1812";
- sowie den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Sissach betreffend die Mutation des Zonenplanes und des Zonenreglementes "Ortskern" im Bereich "Hauptstrasse".
Besuch des Abtes von Mariastein im Baselbiet Am Dienstag, 24. September 2002 stattet der Abt von Mariastein, Dr. Lukas Schenker und eine Delegation des Klosters Mariastein, dem Regierungsrat einen Besuch ab. Traditionsgemäss werden am Anlass auch die Präsidenten der drei Landeskirchen anwesend sein. Der Regierungsrat wird seine Gäste auf dem Schloss Wildenstein in Bubendorf empfangen. Mitteilung an die Medien: am Dienstag, 24. September 2002, 11 Uhr, besteht vor dem Schloss Wildenstein in Bubendorf Gelegenheit für Fotoaufnahmen. |
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