Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 30. April 2002
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Inkraftsetzungen
Übernahme der Sekundarschulbauten
BioValley: Regierungsrat befürwortet weitere Förderung
Teilrevision des Rheinhafengesetzes
Teilrevision der Strafprozessordnung (StPO)
Zuständigkeiten für den Urteilsvollzug neu bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Inkraftsetzungen
Der Regierungsrat hat den Landratsbeschluss vom 7. Februar 2002 betreffend Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen Vormundschaftswesen auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt und den Landratsbeschluss vom 7. Februar 2002 betreffend Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung (Änderung des Landratsgesetzes und der Geschäftsordnung des Landrates) auf den 1. Juli 2002.
Übernahme der Sekundarschulbauten
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Übernahme der heutigen Sekundarschulbauten durch den Kanton an den Landrat überwiesen und gleichzeitig einer Projektgruppe den Auftrag erteilt, die notwendigen Vorbereitungsarbeiten an die Hand zu nehmen. Der Vorlage ging eine Grundsatzabstimmung voraus, in welcher sich das Volk am 28. September 1997 mit grosser Mehrheit dafür aussprach, der Kanton als Träger der Sekundarschule solle von den Standortgemeinden das Eigentum, die Finanzierung und den Unterhalt der entsprechenden Schulbauten übernehmen.
Der Regierungsrat trägt mit dieser Vorlage dem Anliegen der Gemeinden nach einer Übernahme der Sekundarschulanlagen und nach einer Abkoppelung dieses Geschäfts vom Bildungsgesetz Rechnung. Mit Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des Bildungsgesetzes, mutmasslich Mitte 2003, soll das Eigentum an den zu übernehmenden Sekundar-schulbauten und -anlagen per 1. Januar 2004 an den Kanton übergehen.
Die Grundstücke, auf denen sich die Schulbauten befinden, sollen im Eigentum der Standortgemeinden bleiben und werden dem Kanton im unentgeltlichen Baurecht zur Verfügung gestellt. Die Standortgemeinden können andererseits die Schulbauten und -anlagen ausserhalb der Unterrichtszeit weiterhin unentgeltlich für ihre Zwecke nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen.
Auskünfte: Urs Burkhart, Erziehungs- und Kulturdirektion, Leiter Bildungsgesetz und stv. Leiter Projektgruppe, Tel. 061 925 53 66 und Marie-Theres Caratsch, Bau- und Umweltschutzdirektion, Kantonsarchitektin, Leiterin Projektgruppe, Tel. 061 925 54 11
BioValley: Regierungsrat befürwortet weitere Förderung
Die trinationale BioValley-Initiative wird weiter gefördert und ausgebaut. Dies haben die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt an ihren heutigen Sitzungen beschlossen. Die beiden Basel engagieren sich an den Gesamtprojektkosten von rund 4 Mio. Franken mit einem Beitrag von je rund 200'000 Franken aus den kantonalen INTERREG-Rahmenkrediten. Voraussetzung ist, dass die übrigen Oberrhein-Partner ihren Finanzierungsanteilen ebenfalls zustimmen.
Durch die Förderung der BioValley-Initiative im Rahmen von INTERREG II (1997-2001) wurde eine Vielzahl von Aktivitäten im Life-Sciences-Bereich ausgelöst. Die Marke "BioValley Oberrhein" konnte erfolgreich aufgebaut werden. Es wurde viel Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet, die sich für den Standort Oberrhein und auch für die Region Basel positiv ausgewirkt hat. Das BioValley Projekt im Rahmen von INTERREG III baut auf diesen Resultaten auf, geht aber in der Zielsetzung weiter, indem die Resultate konsolidiert und weiter ausgebaut werden sollen. Das INTERREG III-Nachfolgeprojekt (2002 - 2005) verfolgt das Ziel, einen grenzüberschreitenden europäischen Biotechnologie-Cluster am Oberrhein zu etablieren und mittelfristig die Voraussetzungen für eine finanzielle Selbstträgerschaft der trinationalen Biovalley-Initiative zu schaffen.
Das Projekt besteht aus verschiedenen Teilen: Unter anderem soll ein "BioValley-Guide" mit allen Biotech-Forschungseinrichtungen und -Unternehmen auf Internet und CD-ROM geschaffen werden. Den rund 2000 Mitgliedern werden eine Reihe von Dienstleistungen via Web-Plattform www.biovalley.com angeboten (Informationen zu laufenden Ausschreibungen und forschungspolitisch relevanten Entwicklungen sowie eine Börse für Dienstleistungs- und Produktangebote). Um den Start-ups im BioValley den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, sollen "Start up road shows" veranstaltet werden, zu denen Investoren aus der Oberrhein-Region sowie Investoren weltweit eingeladen werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine breite Palette von Massnahmen im Bereich von Kommunikation, Marketing und PR. Im Rahmen eines "Call for Projects-Programms" schliesslich sollen Unternehmerinnen und Unternehmer, Forschungseinrichtungen und Institutionen während des gesamten Förderzeitraums die Möglichkeit haben, Projektanträge einzureichen. Bewilligt werden die Projekte auf der Basis eines Kriterienrasters durch die INTERREG-Kofinanzierungspartner. Die Höhe der geförderten Eigenfinanzierung beträgt 50%.
Die Förderung der Biotechnologie wie auch der grenzüberschreitenden Oberrhein-Kooperation geniesst für die Regierungen beider Basel seit längerer Zeit hohe Priorität. Die BioValley-Initiative verbindet beide Zielsetzungen in exemplarischer Weise. Sie bildet ein wichtiges Element der Life Sciences-Förderung durch die beiden Kantone, die diese in Zukunft konsolidieren und gemeinsam weiter entwickeln wollen.
Auskünfte: Fredi Spinnler, Informationsbeauftragter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 11
Teilrevision des Rheinhafengesetzes
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Vorlage zur Teilrevision des Rheinhafengesetzes. Die Vorlage stiess im Rahmen der Vernehmlassung auf weitgehende Zustimmung. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die heute unterschiedlichen Abwasserbeiträge in den beiden basellandschaftlichen Rheinhäfen Birsfelden und Au, Muttenz, zu harmonisieren und damit im Sinne der Wettbewerbsneutralität eine Gleichbehandlung der Hafenfirmen herbeizuführen. Zur Zeit ist die neue Abwasseranlage im Auhafen Muttenz im Bau. Auf den Zeitpunkt der Fertigstellung hin sollte auch die entsprechende rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung geschaffen sein.
Auskünfte: Jean-Pierre Cappelletti, Leiter Rheinhäfen Basel-Landschaft, Tel. 061 378 99 99
Teilrevision der Strafprozessordnung (StPO)
Der Regierungsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO). Mit dieser Vorlage soll die seit Januar 2000 geltende Strafprozessordnung einerseits an inzwischen geändertes Bundesrecht angepasst und anderseits im Sinne der ersten Praxiserfahrungen optimiert werden.
Die seit 1. Januar 2000 geltende Strafprozessordnung hat in vieler Hinsicht deutliche Veränderungen auf inhaltlicher und struktureller Ebene mit sich gebracht. Nach mittlerweile zweijähriger Praxiserfahrung legt der Regierungsrat eine Revisionsvorlage vor. Ziel ist es, die "neue" Strafprozessordnung aufgrund der zweijährigen Praxiserfahrungen zu optimieren und an geändertes Recht anzupassen.
Betroffen sind zur Hauptsache die Bestimmungen zur Untersuchungshaft. Einerseits soll die maximal zulässige Dauer der Untersuchungshaft nicht mehr auf die Hälfte der zu erwartenden Strafdauer begrenzt werden. Andererseits soll das Verfahrensgericht in Strafsachen die Haft in besonderen Fällen nicht mehr um jeweils nur zwei Monate, sondern neu um bis zu sechs Monate verlängern können.
Die anderen Neuerungen sind vor allem verfahrensrechtliche Vereinfachungen oder Präzisierungen in verschiedenen Bereichen. Ausserdem soll das seit 1. Januar 2002 in Kraft stehende Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs berücksichtigt werden, das die bisher in der Strafprozessordnung enthaltenen Bereiche von Telefonüberwachungen und Postüberwachung neu auf Bundesebene regelt und damit die entsprechenden kantonalen Bestimmungen gegenstandslos macht.
Auskünfte: Stephan Mathis, Generalsekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 02
Zuständigkeiten für den Urteilsvollzug neu bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Für die Vollstreckung von zivil- und verwaltungsrechtlichen Entscheiden ist seit dem 1.April 2002 neu die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion zuständig. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung abgeändert und eine neue in Ergänzung zur Zivilprozessordnung erlassen.
Auf den 1. April 2002 ist das neue Gerichtsorganisationsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde die Vollstreckung von Verfügungen der Verwaltungsbehörden sowie die Umsetzung von Zivilurteilen neu der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion übertragen. Bisher lagen diese Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Statthalterämter.
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ist nun dafür besorgt, dass Zivilurteile und andere Anordnungen von Behörden, die von den Betroffenen nicht freiwillig erfüllt werden, zwangsweise umgesetzt werden (z. B. Mietausweisungen, Rückschnitt von Bäumen bei nachbarschaflichen Streitigkeiten, Herausgabe von Fahrzeugen, Abbruch einer Mauer etc.).
Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Vollzug von Verwaltungsverfügungen entsprechend angepasst. Gleichzeitig wird die Vollstreckung von zivilrechtlichen Urteilen, für die bisher ausdrückliche Bestimmungen fehlten, in einer kurzen neuen Verordnung geregelt. Vollzugsgesuche müssen weiterhin beim urteilenden Gericht eingereicht werden. Dieses prüft die Rechtskraft und leitet das Gesuch an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion weiter, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Auskünfte: Barbara Zimmerli, stv. Leiterin Abteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Generalsekretariat der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 58 30
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Benjamin Flubacher als Mitglied des Gemeinderates von Giebenach.
Der Regierungsrat hat Änderungen der Verordnung über den Vollzug von Verfügungen (Inkrafttreten 1. Mai 2002) und die Verordnung über den Vollzug von Zivilurteilen (Inkrafttreten 1. Mai 2002), genehmigt.
Landeskanzlei