Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 23. April 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Jahresbericht 2001 des Sicherheitsinspektorates

Polizeiposten Aesch an neuem Domizil im Verwaltungsneubau der Gemeinde


Anpassung der Baubewilligungsgebühren


10,3 Mio. Franken für zurückliegende Forderungen von Krankenversicherern für Privat- und Halbprivatbehandlungen


Ja zur Revision der Tourismusförderung des Bundes


Verlängerung des Projektes Regionale Kinderschutzgruppe Gelterkinden


Erwahrungen


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


100. Geburtstag in Binningen




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Jahresbericht 2001 des Sicherheitsinspektorates

Der Regierungsrat hat den Jahresbericht 2001 des Sicherheitsinspektorates zu Handen des Landrates verabschiedet.


Neu im Leistungsauftrag des Sicherheitsinspektorates ist seit 2001 der Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Synergien im Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung ergeben sich durch die bereits bestehenden Kontrollen der technischen Risiken bei stationären Anlagen und durch das vorhandene Fachwissen.


Als kantonale Fachstelle Bio- und Gentechnologie hat das Sicherheitsinspektorat den Vollzug der Einschliessungsverordnung aufgenommen. 18 Projekte mit Verwendung von Organismen wurden dem Sicherheitsinspektorat gemeldet. Eine Informationsveranstaltung im August 2001 orientierte über die Zusammenarbeit der kantonalen und eidgenössischen Behörden.


Die Risikoanalyse für den Flughafen Basel-Mühlhausen wurde erstellt. Das Sicherheitsinspektorat hat die federführende Finanz- und Kirchendirektion über methodische Ansätze beraten. Mit dem Abschluss dieser Risikoanalyse für den Flughafen Basel-Mühlhausen (EuroAirport) wurden erstmals in der Schweiz die Risiken, welche für Anwohner rund um einen Flughafen bestehen, anschaulich und allgemein verständlich offengelegt.


Der umfassende Jahresbericht kann Ende April 02 beim Sicherheitsinspektorat, Postfach, 4410 Liestal sicherheitsinspektoratbud.bl.ch bezogen werden.


Auskünfte: Rolf Klaus, Leiter Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 62 61




Polizeiposten Aesch an neuem Domizil im Verwaltungsneubau der Gemeinde


Der Regierungsrat hat die Vorlage betreffend Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch genehmigt und an den Landrat überwiesen.


Die Einwohnergemeinde Aesch realisiert im Schlossareal einen Verwaltungsneubau, in welchem dem Kanton ein auf die räumlichen Bedürfnisse der Polizei abgestimmtes Miteigentum angeboten wurde. Im Gegenzug übernimmt die Gemeinde Aesch die alte Postenliegenschaft zu Eigentum.


Seit Jahrzehnten ist der Polizeiposten Aesch in der kantonseigenen Liegenschaft am Landjägergässlein einquartiert. In den vergangenen Jahren hat sich sowohl die räumliche als auch die betriebliche Situation zusehends verschlechtert, so dass umfassende Umbauarbeiten unumgänglich geworden wären. Mit der Verlegung des Polizeipostens Aesch in den Neubau der Gemeinde können die seit Jahren von der Polizei geforderten Verbesserungen sowie positive Synergien mit den kommunalen Instanzen erzielt werden.


Auskünfte: Thomas Gentsch, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 46




Anpassung der Baubewilligungsgebühren


Der Regierungsrat hat beschlossen, die Baubewilligungsgebühren den aktuellen Verhältnissen anzupassen.


Nachdem die Baubewilligungsgebühren während der letzten 10 Jahre stabil geblieben sind, wurde die Anpassung notwendig, um den Kostendeckungsgrad der Gebühren den aktuellen Verhältnissen anzugleichen, womit der neuen Baugesetzgebung und anderen Entwicklungen in der Baubranche Rechnung getragen wird.


Auskünfte: Roman Zeller, Bauinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 71




10,3 Mio. Franken für zurückliegende Forderungen von Krankenversicherern für Privat- und Halbprivatbehandlungen


Der Regierungsrat hat dem gesamtschweizerisch ausgehandelten Kompromiss zur Finanzierung der stationären Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern des Wohnkantons zugestimmt. Für den Kanton Basel-Landschaft resultiert daraus eine pauschale Nachzahlung für zurückliegende Forderungen der Krankenversicherer (bis Ende 2001) von 10,3 Mio. Franken. Für das laufende Jahr 2002 und die Folgejahre wird die Belastung schrittweise auf über 17 Mio. Franken ansteigen.


Nach dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 30. November 2001 sind die Kantone verpflichtet, sich auch an den innerkantonalen stationären Aufenthalten von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern finanziell zu beteiligen und zwar im selben Ausmass wie bei Patientinnen und Patienten auf der allgemeinen Abteilung. Die Folge dieses Urteils war, dass die Versicherer für das laufende Jahr wie auch für das Jahr 2001 und teils auch für vorangehende Jahre entsprechende Geldforderungen an Kantone und Spitäler stellten. Die Kantone ihrerseits forderten das Bundesparlament auf, die unübersichtliche Situation, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entstanden ist, mit einem dringlichen Bundesgesetz im Sinne einer geordneten Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des revidierten Krankenversicherungsgesetzes zu regeln. Die enorme finanzielle Mehrbelastung der Kantone soll dadurch abgefedert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates beschloss sodann, den Erlass eines dringlichen Bundesgesetzes vom Zustandekommen einer aussergerichtlichen Einigung der Kantone mit den Versicherern über Forderungen aus zurückliegenden Jahren abhängig zu machen. Diese Einigung ist zur Zeit auf gutem Wege. Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) und der Verband der Krankenversicherer santésuisse haben eine Vereinbarung ausgehandelt, wonach die Forderungen der Krankenversicherer für die Vergangenheit (bis Ende 2001) durch eine Pauschalzahlung der Kantone von 250 Mio. Franken abgegolten werden soll. Der Verteilschlüssel richtet sich nach der Zahl der Pflegetage, die in den einzelnen Kantonen für Behandlungen in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern im Jahre 2001 erbracht wurden. Daraus resultiert für den Kanton Basel-Landschaft ein Beitrag von 10,3 Mio. Franken.


Auskünfte: Fredi Spinnler, Informationsbeauftragter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel 061 925 59 11




Ja zur Revision der Tourismusförderung des Bundes


In seiner Vernehmlassung an das seco begrüsst der Regierungsrat die Vorlage über die "Tourismusförderung des Bundes: Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes". Die mit der Revision verfolgten Ziele werden insgesamt als ausgewogen und richtig erachtet. Die Tourismusförderung sollte sich aber nach Auffassung des Regierungsrates nicht ausschliesslich auf Kantone und Regionen beschränken, in denen keine anderen Entwicklungsalternativen vorhanden sind. Potenzielle Besucherinnen und Besucher unseres Landes orientieren sich nämlich aufgrund der bestehenden "Informationsflut" in der Regel zuerst an der touristischen "Marke Schweiz"; erst dann treffen sie den Entscheid, in diese oder jene regionale oder lokale Destination zu reisen. Entsprechend wichtig erscheint es deshalb, dass sich die Tourismusförderung des Bundes grundsätzlich auf das ganze schweizische Territorium ausrichtet. Der Kanton Basel-Landschaft beispielsweise verfügt zwar über ein beschränktes, aber attraktives touristisches Potenzial. Der Regierungsrat hat sich im Rahmen seines Legislaturprogrammes 1999 bis 2003 zum Ziel gesetzt, dieses Potenzial mit einer gezielten Tourismusförderung besser auszuschöpfen. In seiner Stellungnahme an das seco beantragt der Regierungsrat deshalb konkret, im Rahmen der Tourismusförderung des Bundes gewisse Fördermittel auszuscheiden und zu reservieren für die Ausschöpfung von noch vorhandenen Tourismuspotenzialen, wie sie beispielsweise der Kanton Basel-Landschaft aufweist.


Auskünfte: Fredi Spinnler, Informationsbeauftragter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 11




Verlängerung des Projektes Regionale Kinderschutzgruppe Gelterkinden


Das Projekt Regionale Kinderschutzgruppe Gelterkinden hat eine 16-monatige Pilotphase mit einer positiven Bilanz abgeschlossen. Das Angebot wurde erwartungsgemäss relativ stark genutzt und entspricht einem offensichtlichen Bedürfnis. Die interdisziplinär zusammengesetzte Fachgruppe trat in dieser Zeit zu 36 Fallkonferenzen zusammen, an denen insgesamt 55 Fälle beraten wurden. Dabei zeigte sich auch, dass die Kinderschutzgruppe obwohl zunächst für den Bezirk Sissach konzipiert aus allen Teilen des Kantons um Unterstützung angefragt wurde. Der Regierungsrat hat aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen beschlossen, das Projekt auch im laufenden Jahr zu unterstützen und dazu den im Budget bereits vorgesehenen Betrag von maximal 50'000 Franken freizugeben.


Auskünfte: Katharina Keller-Schuhmacher, Gesundheitsförderung BL, Frühbereich, Tel. 061 925 59 56




Erwahrungen


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Ewald Locher-Schwob, als Mitglied des Gemeinderates von Ramlinsburg, die Wahl von Philipp Schweizer-Meier als Mitglied des Gemeinderates von Arboldswil sowie die Wahl von Felix Meschberger-Grauwiler als Mitglied des Gemeinderates von Niederdorf.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- den Beschluss des Einwohnerrrates Allschwil betreffend die Quartierplanvorschriften "Ziegeleiareal", die Mutation zum Teilzonenplan "Siedlung Ziegeleien" sowie die Mutationder Zonenvorschriften Landschaft betreffend die Naturschutzzone "Mühlebachtal" (mit Ausnahmen);


- den von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg (westlicher Abschnitt) und die Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan Leimertsgarten, Hart, Spitzacker und Galgenacker", den Bau- und Strassenlinienplan "Kugelweg" (nordöstlicher Abschnitt) und die Mutation zum Zonenplan Siedlung "Mutation Erschliessung Kugelweg";


- und das von der Einwohnergemeindeversammlung Waldenburg beschlossene Reglement über die Ersatzabgabe für Parkplätze.




100. Geburtstag in Binningen


Am Montag, 6. Mai 2002 kann Frau Margarete Weisskopf-Hediger, Wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Langmatten in Binningen ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Peter Schmid, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am Montag, 6. Mai 2002, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.


Landeskanzlei


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