Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 5. Februar 2002


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Regierungsrat ist für den Beitritt der Schweiz zur UNO

Kantonsspital Liestal: Erfolgreiche Schlichtungsverhandlungen


Wiederholung der Birsfelder Gemeindeversammlung


Erneuerung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung


Kantonsbeitrag an die Zertifizierung der Wälder im Kanton Basel-Landschaft


Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe in die Vernehmlassung geschickt


Optimierung der Transportinfrastruktur am Oberrhein und Hochrhein


Änderung der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV); Stellungnahme des Regierungsrates im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens


Erwahrung


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Wahl




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Regierungsrat ist für den Beitritt der Schweiz zur UNO

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Baselbieter Stimmberechtigten zu empfehlen, am 3. März Ja zum Beitritt der Schweiz zur UNO zu sagen.


Vor allem zwei Gründe bewogen den Regierungsrat, mit einem Ja zur UNO zu votieren:


Baselland ist ein selbstbewusster Kanton, der seine Stimme im Bund immer wieder einbringt und so positiv wirken kann. Gleiches gilt im Verhältnis Schweiz zu den Vereinten Nationen. Wir Schweizerinnen und Schweizer haben allen Grund, stolz auf unser Land zu sein. Dieses Selbstbewusstsein, aber auch diesen Stolz dürfen wir getrost auch in derjenigen Vereinigung, in der praktisch alle Länder der Welt vertreten sind, einbringen. Unsere Erfahrungen z.B. in demokratischen Prozessen oder bei den guten Diensten in Konflikten, sind gefragt. Dafür sollen und wollen wir aber auch gleich- und damit voll stimmberechtigtes Mitglied der UNO sein dürfen.


Ein zweiter Grund zeigt für den Regierungsrat die Notwendigkeit einer schweizerischen Mitgliedschaft bei der UNO: Auf unserer Erde gibt es sehr viele - viel zu viele - Konflikte. Davon sind unzählige unschuldige Menschen, vor allem auch Kinder betroffen. Der Regierungsrat macht sich keine Illusionen, dass die Schweiz diese Konflikte lösen könnte. Die UNO bietet aber das grösste und wirksamste Instrument, miteinander zu reden und nach Lösungen zu suchen. Durch das Mitwirken der Schweiz bei der UNO können wir unsere Erfahrungen zur Verfügung stellen, aber auch mitbestimmen, wie die Probleme der Weltgemeinschaft angegangen werden sollen. Der Regierungsrat ist der festen Überzeugung, dass jede Möglichkeit - und sei sie auch noch so klein - genutzt werden muss, um den Unfrieden und das Unglück der Menschen zu lindern.


Der Regierungsrat empfiehlt den Baselbieter Stimmberechtigten deshalb, am 3. März 2002 Ja zur UNO und damit Ja zur Chance einer etwas friedlicheren Welt zu sagen.


Auskünfte: Regierungspräsident Peter Schmid, Tel. 061 925 50 60 (Sekretariat)




Kantonsspital Liestal: Erfolgreiche Schlichtungsverhandlungen


Die unter der Leitung von Professor Peter Gauch - fachtechnisch unterstützt von zwei Bauexperten - durchgeführten Schlichtungsverhandlungen zwischen Arcoplan Generalplaner AG und dem Kanton Basel-Landschaft haben am 2. Februar 2002 zu folgendem Ergebnis geführt: Arcoplan Generalplaner AG schuldet dem Kanton Basel-Landschaft per Saldo Fr. 358'000.-. Diesen Vergleich hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung angenommen. Beide Parteien verzichten damit auf die gegenseitigen Forderungen. Dadurch kann ein voraussichtlich mehrjähriges, kostspieliges Schiedsgerichtsverfahren vermieden und die streitige Auseinandersetzung betreffend Architekturvertrag für das Kantonsspital Liestal erledigt werden.


Auskünfte: Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 03




Wiederholung der Birsfelder Gemeindeversammlung


Am 10. Dezember 2001 hat die Gemeindeversammlung Birsfelden den Quartierplan 19 abgelehnt und damit den Bau eines Hochhauses auf dem Kraftwerksareal verhindert. Der Regierungsrat hat diverse gegen diesen Gemeindeversammlungsbeschluss gerichtete Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmässig geschützter Abstimmungsrechte gutgeheissen und den Gemeinderat Birsfelden angewiesen, die Gemeindeversammlung zu wiederholen.


Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss sind beim Regierungsrat vier Beschwerden, darunter auch eine des Gemeinderates Birsfelden, eingereicht worden, die Rechtswidrigkeiten im Abstimmungsverfahren rügten.


Der Regierungsrat hat festgestellt, dass infolge des grossen Andrangs nicht alle Stimmberechtigten, die an der Gemeindeversammlung haben teilnehmen wollen, dazu auch in der Lage gewesen sind, und dadurch deren entsprechendes verfassungsmässiges Recht verletzt worden ist. Die Kapazitätsverhältnisse in der Aula des Rheinparkschulhauses sind ungenügend gewesen, was zur Folge hatte, dass einige Stimmberechtigte gezwungen gewesen sind, die Versammlung wieder zu verlassen oder sich mit Standorten in der Vorhalle oder in der Garderobe zu begnügen. Den Stimmenzählern ist es aufgrund der dichtgedrängten Menschenmenge, insbesondere in der Vorhalle und in der Garderobe, nicht möglich gewesen, alle abgegebenen Stimmen vollständig und richtig zu erfassen. Zwei Abstimmungswiederholungen sind notwendig gewesen.


Weiter haben Stimmberechtigte ihre Stimmrechtsausweise halbiert und die eine Hälfte Nichtstimmberechtigten für deren Teilnahme an der Abstimmung weitergegeben. Schliesslich sind bei den 722 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern nur 529 Stimmen (251 Ja und 278 Nein) ausgezählt worden, was (maximal) 193 Stimmenthaltungen (25%) bedeuten würde. Hiervon kann bei einem Geschäft, welches die Stimmberechtigten überdurchschnittlich mobilisiert hat, nicht ausgegangen werden. Auch bei der Stimmenauszählung ist somit der freie Wille der Gesamtheit der Stimmberechtigten nicht zuverlässig zum Ausdruck gelangt.


Auskünfte: Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 59 02




Erneuerung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung


Der Regierungsrat hat heute die Vorlage zum revidierten Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) zuhanden des Landrates verabschiedet. Das System zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien wird punktuell verbessert und an das revidierte kantonale Steuergesetz sowie an neue Vorschriften des Bundes angepasst. Die geänderten Bestimmungen sollen Anfang 2003 eingeführt werden.


Das revidierte Gesetz übernimmt die grundlegenden Bestimmungen über die Krankenversicherungsprämienverbilligung (KVPV) weitgehend unverändert, sieht aber in ausgewählten Bereichen gewichtige Änderungen vor.


Mit der KVPV werden die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verbilligt. Wie bisher sollen Versicherte Anspruch auf eine Verbilligung haben, wenn die Richtprämie einen bestimmten Prozentanteil des massgebenden Einkommens übersteigt. Ebenfalls wie bis jetzt legt dabei der Regierungsrat die Richtprämien jährlich neu fest, während der Landrat den Prozentanteil bestimmt; diese Bestimmung kann das Parlament so vornehmen, dass bis zur Hälfte der Kantonseinwohner und Kantonseinwohnerinnen eine Verbilligung erhalten kann.


Es werden nicht mehr Beiträge für die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien ausbezahlt als im laufenden Jahr. Die zur Verfügung stehenden 94 Millionen Franken werden aber so verteilt, dass Personen und Familien mit tieferen Einkommen mehr KVPV erhalten zu Lasten von Versicherten mit höheren Einkommen.


Zudem bringt das neue Gesetz den Versicherten folgende Vorteile:


- Sie können eine Neuberechnung der KVPV verlangen, wenn im Vorjahr gegenüber der Steuerveranlagung Veränderungen des Einkommens um 20 Prozent eingetreten sind, oder wenn die Familienverhältnisse geändert haben (z.B. durch die Geburt eines Kindes).


- Bisher sind Personen ohne oder mit geringem Einkommen, welche aber über ein kleines Vermögen verfügen, von Verbilligungen ausgeschlossen gewesen. Diese können nun auch in Genuss von KVPV gelangen, sofern 20 Prozent des steuerbaren Vermögens (zusammen mit einem allfälligen geringen Einkommen) nicht die für die Verbilligung massgebende «Einkommens»-Grenze übersteigt.


- Zudem wird der Steuerpflicht bei den Kinderalimenten Rechnung getragen. Diese sollen bei der Berechnung der KVPV vom massgebenden Einkommen der alleinerziehenden Bezügerinnen und Bezüger wieder abgezogen werden können.


Schliesslich stellt die Neuregelung des Zahlungsverzugs der Versicherten sicher, dass die Prämienverbilligung von Zahlungsunwilligen (das sind Versicherte, die zwar keinen Anspruch auf eine Unterstützung durch die Sozialhilfebehörde haben, aber ihre Krankenversicherungsprämien trotzdem nicht bezahlen) an die Versicherer ausbezahlt werden kann, bevor ein Verlustschein vorliegt. Die Gemeinden und die Versicherer sollen im Übrigen vom Kanton rückwirkend für die Verluste entschädigt werden, die sie wegen unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen in der Vergangenheit erlitten haben.


Auskünfte: Lothar Niggli, Finanzverwaltung, Tel. 061 925 53 02




Kantonsbeitrag an die Zertifizierung der Wälder im Kanton Basel-Landschaft


Die Zertifizierung von Prozessen und Produkten hat in den letzten Jahren in Europa und in der Schweiz auch in der Waldwirtschaft an Bedeutung gewonnen. Das vom Waldwirtschaftsverband beider Basel (WbB) geleitete Projekt zur Doppelzertifizierung der Wälder im Kanton Basel-Landschaft bezweckt, den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern den Zugang zum nationalen und internationalen Holzmarkt und die aktive Teilnahme mit zertifizierten Produkten zu ermöglichen. Die Zertifizierung nach anerkannten Standards durch unabhängige Stellen gibt der Waldeigentümerschaft und dem Forstdienst die Möglichkeit, das hohe Niveau der Waldpflege im Kanton Basel-Landschaft und die Naturnähe der Wälder gegenüber Holzkäufern, Umweltorganisationen und Bevölkerung zu belegen. Das Projekt sieht vor, in den nächsten fünf Jahren mindestens 75 Prozent der Waldbestände im Kantonsgebiet zu zertifizieren. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, an die Investitionskosten für die Errichtung des Zertifizierungssystems einmalig einen Kantonsbeitrag von 105'000 Franken auszurichten. Der Kanton leistet damit einen wesentlichen Beitrag an eine nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der regionalen Wälder im Sinne des Regierungsprogrammes. Zusätzlich werden damit positive Impulse für die Erhaltung von dezentralen, oft in den ländlichen Regionen liegenden Arbeitsplätzen ausgelöst.


Auskünfte: Ueli Meier, Leiter Kantonsforstamt beider Basel, Tel. 061 925 56 53




Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe in die Vernehmlassung geschickt


Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Änderung des Sachversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden geschickt. Durch die Gesetzesänderung soll das Versicherungsobligatorium für Fahrhabe ("Hausratversicherung") aufgehoben werden. Im Gegensatz zur Gebäude-, Kranken-, Unfall- und Motorfahrzeugversicherung kann heute bei der Versicherung der Fahrhabe kaum mehr ein öffentliches Interesse für die Aufrechterhaltung der Versicherungspflicht ausgemacht werden. Auch wichtige schutzwürdige private Interessen, die ein umfassendes, flächendeckendes Obligatorium rechtfertigen könnten, bestehen nicht mehr. Ohne gravierende Nachteile für die Bevölkerung und die öffentliche Hand, kann deshalb die Versicherung dieses Risikos der Eigenverantwortung der betroffenen Personen übertragen werden.


Auskünfte: Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Tel. 061 925 59 02




Optimierung der Transportinfrastruktur am Oberrhein und Hochrhein


Die grenzüberschreitende Optimierung der Transportinfrastruktur am Oberrhein, wie sie in einem Postulat der FDP-Fraktion (1999/169) gefordert wird, ist aufgrund der im Dreiländereck real existierenden gewerblichen Strukturen im Transportsektor und der landesspezifischen Unterschiede im Betrieb der Hafen- und Terminalanlagen kaum realisierbar. Auf nationaler Ebene sind Verbesserungen hingegen durchaus möglich. Der Regierungsrat setzt die Prioritäten auf die bereits angelaufene detaillierte Prüfung der Zusammenlegung der Rheinhäfen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.


In seiner Analyse zur Transportinfrastruktur am Oberrhein kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die gegenwärtige Zusammensetzung der Logistikbranche am Oberrhein mit vornehmlich leistungsfähigen Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) und einigen weltweit tätigen Konzernen eine ideale Basis für Wettbewerb und marktgerichtete Dienstleistungen darstellt. Eine direkte Einflussnahme seitens der öffentlichen Hand erachtet der Regierungsrat nicht als opportun. Im parlamentarischen Vorstoss war angeregt worden, dass im Hinblick auf die Liberalisierung der Verkehrsaktivitäten im europäischen Binnenmarkt leistungsfähige, intermodale Schnittstellen wie Terminals, Umschlagsanlagen und Logistikzentren grenzüberschreitend koordiniert werden sollen.


Die Chancen für eine koordinierte Arealnutzung sind dort am grössten, wo die aktuellen Bewirtschaftungsformen deckungsgleich oder sehr ähnlich und die politischen Entscheidungsstrukturen grundsätzlich kompatibel sind. Vergleichbare Strukturen ortet der Regierungsrat bei den Rheinhäfen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die kantonalen Häfen bieten sich daher für die Verfolgung einer gemeinsamen Nutzungsstrategie an. Sie funktionieren beide wie Immobilienverwaltungen, indem sie die von den Kantonen zur Bewirtschaftung übertragenen Areale im Baurecht an verschiedene Unternehmen abgeben, die Grundinfrastruktur unterhalten, bedarfsweise erneuern und gezielt erweitern. Das Transport- und Umschlagsgeschäft liegt hingegen ausschliesslich in Händen privater Unternehmen. Im Falle der ausländischen Oberrheinhäfen existieren gemischt-wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse, und die Aktivitäten umfassen neben der Bewirtschaftung der Grundinfrastruktur auch den Umschlag und die Lagerung von Gütern in eigener Regie. Sie stehen damit in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu den Umschlagsfirmen der Rheinhäfen beider Basel, was eine Koordination der Aktivitäten sehr erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht.


Der Regierungsrat konzentriert daher die Anstrengungen auf die Prüfung der Zusammenlegung der beiden kantonalen Hafenverwaltungen zu einer schlagkräftigen und ertragsstarken Organisation. An einer gemeinsamen Sitzung der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 29. August 2001 wurde diese Zielsetzung bekräftigt und eine paritätisch-strukturierte Projektorganisation ins Leben gerufen, welche ein gemeinsames Hafennutzungskonzept festlegen und eine zukunftsgerichtete Hafenentwicklungsstrategie formulieren soll.


Auskünfte: Jean-Pierre Cappelletti, Leiter Rheinhäfen Basel-Landschaft, Tel. 061 378 99 99




Änderung der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV); Stellungnahme des Regierungsrates im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens


Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens bezüglich Änderung der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV) hat der Regierungsrat in seinem Schreiben an den Vorsteher des UVEK, Bundesrat Moritz Leuenberger, wie folgt Stellung genommen:


Der Regierungsrat akzeptiert die Neuberechnung der Beitragssätze des Bundes an den Kanton Basel-Landschaft für den Betrieb der Nationalstrassen von bisher 47% auf neu 46%.


Im Weiteren ist der Regierungsrat der Ansicht, dass der Bau und der Betrieb der neu vorgesehenen Kontrollzentren für den Schwerverkehr zu 100% vom Bund, und zwar aus den LSVA-Beiträgen, finanziert werden soll. Dies mit der Begründung, dass die zusätzlichen Aufwendungen für die Kontrolle und die Lenkung des Schwerverkehrs auch vollumfänglich durch diesen gedeckt werden sollen. Der Regierungsrat hat dem Bundesrat daher beantragt, die Nationalstrassenverordnung in diesem Sinne anzupassen.


Auskunft: Markus Grieder, Tiefbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion; Tel. 061925 54 84




Erwahrung


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Ann Kümin als Gemeindepräsidentin von Hersberg.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- den vom Einwohnerrat Binningen beschlossenen Baulinienplan "Margarethenstrasse Bereich Friedhof";


- sowie die von der Einwohnergemeindeversammlung Schönebuch beschlossene Mutation Ob dem Baselweg zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft sowie zum Bau- und Strassenlinienplan "Blatt 6 Siebenbettli".




Wahl


Der Regierungsrat wählte Sabine M. Stöcklin, Oberwil, in die Kommission für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung.




Mitteilung an die Medien

Die Regierungsratssitzungen vom 12. und 19. Februar 2002 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 26. Februar 2002

Landeskanzlei


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